Magister
Die Neueinschreibung im Magisterstudiengang im ersten Fachsemester war letztmalig im Sommersemester 2007 zulässig.
Falls Sie sich bis zu diesem Zeitpunkt für den Studiengang immatrikuliert haben, finden Sie alle Informationen zu Studium und Prüfungen über die linke Navigationsleiste.
Magisterzwischenprüfung
Im Magisterstudiengang konnte die Zwischenprüfung letztmalig im Wintersemester 2010/11 abgelegt werden. Der Anspruch, die Magisterzwischenprüfung abzulegen, ist gemäß § 33 Abs. 6 Nr. 2 MPO zum 1.4.2011 erloschen. Prüfungsberechtigt sind nur noch Prüflinge, die eine Wiederholungsprüfung im Rahmen einer individuell genehmigten Härtefallregelung ablegen.
Auslaufen des Magisterstudiums
Auslaufen der Magisterprüfung
Die Zulassung zur Magisterprüfung erfolgt letztmalig am 16. September 2013. Wiederholungsprüfungen können letztmalig im Wintersemester 2014/2015 abgelegt werden. Der Anspruch, die Magisterprüfung abzulegen, erlischt zum 1. April 2015. Studierende, die das Magisterstudium bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen haben, werden aus dem Magisterstudiengang exmatrikuliert. Dies gilt auch für Prüfungen und Immatrikulationen in Zusatzfächern.
Haupt-/Nebenfachtausch
Der Tausch von Haupt- und Nebenfach untereinander bleibt weiterhin möglich.
Hochschulortswechsel, Wiedereinschreibung und Quereinstieg.
Fragen zum Einstieg in höhere Fachsemester können nur im Rahmen der Sprechstunde der Studienberatung der Philosophischen Fakultät erörtert werden.
