Habilitation
Die Habilitation dient dazu, die Befähigung der Bewerberin bzw. des Bewerbers nachzuweisen, eines der Fächer der Philosophischen Fakultät in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten. Mit der Habilitation wird der Kandidatin bzw. dem Kandidaten die Lehrbefähigung (Facultas Docendi) für das betreffende Fach zuerkannt.
Die Anerkennung der Lehrbefähigung bildet die Voraussetzung für die Erteilung der Lehrbefugnis (Venia Legendi), das heißt des Rechtes und der Pflicht, Lehrveranstaltungen an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln abzuhalten. Der Antrag auf Erteilung der Venia Legendi wird an der Philosophischen Fakultät zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens gestellt. Mit der Verleihung der Lehrbefugnis ist die bzw. der Habilitierte berechtigt, die Bezeichnung „Privatdozentin“ bzw. „Privatdozent“ zu führen.
Die Habilitation ist insbesondere für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Hochschullaufbahn anstreben, von Bedeutung. Die Habilitation stellt eine zentrale Möglichkeit dar, über die Promotion hinaus zusätzliche wissenschaftliche Leistungen zu erbringen, die zu den im Hochschulgesetz festgesetzten Einstellungsvoraussetzungen für Universitätsprofessorinnen bzw. Universitätsprofessoren gehören.
Habilitationsordnung
Die Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln vom 26. Juli 1999 steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.
Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens
Das Formblatt für die Beantragung der Eröffnung des Habilitationsverfahrens steht für Sie hier zum Download bereit.
Der Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens wird von der Dekanin bzw. dem Dekan in eine Sitzung des Habilitationskollegiums oder eine Fakultätssitzung eingebracht. Der vollständige Antrag einschließlich aller Anlagen muss spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin der Verfahrenseröffnung im Dekanat vorliegen. Prüfungsleistungen und akademische Grade, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht bzw. erworben wurden, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. Bitte berücksichtigen Sie ggf. die erforderliche Dauer für die Prüfung der Gleichwertigkeit in Ihren zeitlichen Planungen.
Die aktuellen Sitzungstermine des Habilitationskollegiums und der Fakultät finden Sie in der Übersicht über die aktuellen Fakultätstermine unter http://phil-fak.uni-koeln.de/10176.html .
Bei Rückfragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Frau Anne Biermann, M.A.
Zimmer 1.321 (Philosophikum)
Tel.: (0221) 470-2212
E-Mail: anne.biermann(at)uni-koeln.de
Ablauf des Habilitationsverfahrens
Eckpunkte zum Ablauf des Habilitationsverfahrens finden Sie hier zusammengestellt.
