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Anerkennungen und Einstufungen (MA)

Die folgenden Ausführungen gelten für Studienbewerber*innen und Studierende der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln im außerschulischen (Nicht-Lehramts-) Master, die bereits einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen für die gewählten Studien und Wahlpflichtfächer nachweisen können:

  1. aus einem anderen Studiengang an der Philosophischen Fakultät (z.B. Lehramtsstudium mit Fächern der Philosophischen Fakultät)
  2. aus einem Studiengang an einer anderen Fakultät der Universität zu Köln (z.B. Studium in Fächern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen oder Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
  3. aus einem Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes (z. B. einschlägige Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengänge)
  4. aus einem Studium im Ausland.