Gast- und Zweithörer*innen
Große Zweithörerschaft
Kleine Zweithörerschaft
Eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen können auf Antrag als „Kleine Zweithörerinnen“ oder „Kleine Zweithörer“ mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Die Hochschule kann nach Maßgabe der Einschreibungsordnung die Zulassung von Zweithörerinnen oder Zweithörern gem. den Vorgaben des § 59 Hochschulgesetz (HG) beschränken.
Über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen entscheidet der/die für die Lehrveranstaltung verantwortliche DozentIn UND das zuständige Dekanat.
Die kleine Zweithörerschaft ist für jeweils ein Semester gültig. Voraussetzung für die Zulassung ist unter anderem die rechtzeitige Beantragung.
Zulassungsverfahren
Zuerst müssen die Studierenden bei den DozentInnen anfragen, ob sie an ihrem Kurs teilnehmen dürfen. Die DozentInnen können und sollen die Teilnahme gestatten, sofern sich das Fach grundsätzlich für die Öffnung der Kurse für kleine Zweithörer ausgesprochen haben (siehe unten). Sie müssen die Teilnahme verweigern, wenn der Kurs überfüllt ist und ordentlich eingeschriebene Fachstudenten abgewiesen werden, denn diese haben bei der Zulassung zu Fachkursen immer Vorrang vor den kleinen ZweithörerInnen. Deshalb sollte die Zulassung frühestens in der ersten Vorlesungswoche ausgesprochen werden, nachdem geklärt ist, ob alle Fachstudenten zum Zuge gekommen sind.
Die Zusage der Dozenten erfolgt durch Unterschrift auf einem Formular des Studierendensekretariats, in das die kleinen ZweithörerInnen die zu belegenden Veranstaltungen eintragen:
verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/e73/e951/ZweithrerKLEINAntragSchein.pdf [LINK FOLGT IN KÜRZE]
Anschließend muss dieses Formular in der Studienberatung des Dekanats (während der Umbaumaßnahmen im Container C2, 1. Etage) im Rahmen der Kurzberatung gegengezeichnet werden. Die Genehmigung des Dekanats wird für den Besuch von Lehrveranstaltungen aus den folgenden Seminaren grundsätzlich verweigert, weil diese sich aufgrund der Belastung und Zulassungsbeschränkung gegen eine zusätzliche Aufnahme von kleinen Zweithörern in ihren Lehrveranstaltungen ausgesprochen haben:
- Deutsche Sprache und Literatur II
- Romanisches Seminar (Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Spanisch)
- sowie Kurse in der Lateinischen Philologie
Im Rahmen von Promotionsstudien gelten hierzu Sonder-regelungen, über die die Studienberatung des Dekanats informiert. Zuletzt muss dieses Formular im Studierendensekretariat vorgelegt werden.