Masterinformationen und Termine

Die Philosophische Fakultät bietet Ihnen eine sehr breite und attraktive Palette geisteswissenschaftlicher Studienfächer an. Das Master-Studium ermöglicht den Studierenden durch das Angebot von Vertiefungs- und Spezialisierungsoptionen exemplarische, intensivere wissenschaftliche Studien.
Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen.
(Zum Ausklappen bitte auf den jeweiligen Link klicken).
• Beratung
Für Studierenden des Masterstudiums findet die Studienberatung, Prüfungsberatung und Prüfungsmeldung fortan im Rahmen der regulären Studienberatung von Herrn Dr. Martin Traine, montags 14-16 Uhr, in Raum 11, 1. OG, Container C2) statt.
Dies gilt auch für Meldungen zur Masterarbeit und zu Prüfungen, die in den fakultätsübergreifenden Verbundstudiengängen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden.
• Masterprüfungen in Fächern der Philosophischen Fakultät
Prüfungstermine und Meldefristen
Die Meldung zu den studienbegleitenden Masterprüfungen erfolgt fließend bis zu bestimmten Ausschlussfristen mit folgendem Meldeformular. Die Ausschlussfristen für die Meldung zu den Klausuren und mündlichen Prüfungen liegen grosso modo sechs Wochen vor dem Prüfungszeitraum. Die genaue Frist für die Meldung entnehmen Sie bitte den aktuellen Bekanntmachungen (s.u.). Dies gilt nicht für Meldungen zur Masterarbeit und zu Prüfungen, die in den fakultätsübergreifenden Verbundstudiengängen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät abgelegt werden; hier sind die besonderen Fristen der WiSo-Fakultät zu beachten.
In den Monaten März/April sowie September/Oktober finden in der Regel keine Meldungen zu schriftlichen oder mündlichen Masterprüfungen (gemäß § 10 PO) in den Fächern der Philosophischen Fakultät statt.
• Masterprüfungen in Fächern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Prüfungstermine und Meldefristen
Alle Meldungen für Fachprüfungen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät im Rahmen der Prüfungen der Verbundstudiengänge erfolgen auschließlich über das Portal der WiSo-Fakultät:
Prüfungsverwaltung des WiSo-Prüfungsamtes
Beachten Sie bitte die Meldefristen. Es gelten die Fristen der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät.
• Masterprüfungen in Fächern der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Prüfungstermine und Meldefristen
Meldungen für Fachprüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät im Rahmen der Prüfungen der Verbundstudiengänge müssen im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät in der Sprechstunde von Herrn Martin Traine verbindlich gemeldet werden: http://phil-services.uni-koeln.de/profile/martin_traine.
PrüfungskandidatInnen müssen sich für die Fachprüfungen auch per TAN-Verfahren über KLIPS melden. Es gelten die Meldefristen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
• Masterprüfungen in Fächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät
Prüfungstermine und Meldefristen
Meldungen für Fachprüfungen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät im Rahmen der Prüfungen der Verbundstudiengänge müssen im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät in der Sprechstunde von Herrn Martin Traine verbindlich gemeldet werden: http://phil-services.uni-koeln.de/profile/martin_traine.
Es gilt die Meldefrist des ersten Termins der Fachprüfungen an der Philosophischen Fakultät. Bitte verwenden Sie für die Meldung folgendes Meldeformular.
• Masterprüfungen in Fächern der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
Prüfungstermine und Meldefristen
Meldungen für Fachprüfungen an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät im Rahmen des 2-Fachmasters mit dem Fach Geographie müssen im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät in der Sprechstunde von Herrn Martin Traine verbindlich gemeldet werden: http://phil-services.uni-koeln.de/profile/martin_traine.
Es gelten die Meldefristen der Fachprüfungen an der Philosophischen Fakultät. Bitte verwenden Sie für die Meldung folgendes Meldeformular.
• Masterarbeit
Die Meldung zur studienbegleitenden Masterarbeit kann jederzeit im Rahmen der Master-Sprechzeiten von Herrn Dr. Traine (montags 14-16 Uhr) erfolgen, sofern die Zulassungsvoraussetzungen gegeben sind. Bitte füllen Sie im Voraus das Meldeformular aus.
• Mündliche Masterprüfungen
Die dreiwöchigen Zeitfenster für die studienbegleitenden mündlichen Masterprüfungen finden zu Vorlesungsende im Juli bzw. im Januar/Februar (in der Regel in den letzten beiden Vorlesungswochen und in der ersten vorlesungsfreien Woche) oder zu Vorlesungsbeginn im September/Oktober bzw. im März/April (in der Regel in der letzten vorlesungsfreien Woche und in den ersten beiden Wochen der Vorlesungszeit) statt.
• Masterprüfungsplan im Sommersemester 2013
Prüfungstermin | Prüfungsdaten (voraussichtlich*) | Meldetermine (jeweils montags von 14-16 Uhr im Masterprüfungsamt) |
|---|---|---|
M1 | Die mündlichen Prüfungen finden | jeweils montags, 14-16 Uhr, ab sofort bis |
M2 | Die mündlichen Prüfungen finden | jeweils montags, 14-16 Uhr, im Zeitraum vom 01.04.2013 bis 11.06.2012 (Meldeschluss!) |
K1 | Die vierstündige Klausur wird voraussichtlich am | jeweils montags, 14-16 Uhr, im Zeitraum vom 01.04.2013 bis 11.06.2013 (Meldeschluss!) |
K2 | Die vierstündigen Klausuren werden voraussichtlich am | jeweils montags, 14-16 Uhr, im Zeitraum vom 01.04.2013 bis 13.08.2013 (Meldeschluss!) |
M1 / M2 = Zeitfenster für mündliche Prüfungen. Für diesen Zeitraum können die Prüfer mit den Prüflingen individuell Termine für die mündlichen Prüfungen vereinbaren. | ||
• Masterprüfungsplan im Wintersemester 2013/2014
Prüfungstermin | Prüfungsdaten (voraussichtlich*) | Meldetermine (jeweils montags von 14-16 Uhr im Masterprüfungsamt) |
|---|---|---|
M1 | Die mündlichen Prüfungen finden | jeweils montags, 14-16 Uhr, ab sofort bis |
M2 | Die mündlichen Prüfungen finden | jeweils montags, 14-16 Uhr, im Zeitraum bis 10.12.2013 (Meldeschluss!) |
K1 | Die vierstündige Klausur wird voraussichtlich am | jeweils montags, 14-16 Uhr, im Zeitraum |
K2 | Die vierstündigen Klausuren werden voraussichtlich am | jeweils montags, 14-16 Uhr, im Zeitraum |
M1 / M2 = Zeitfenster für mündliche Prüfungen. Für diesen Zeitraum können die Prüfer mit den Prüflingen individuell Termine für die mündlichen Prüfungen vereinbaren. | ||
• Bekanntgabe der Ergebnisse der Masterprüfungen
Die Ergebnisse der Begutachtungen der Masterprüfungen sowie der Masterarbeit werden - sobald sie dem Prüfungsamt vollständig vorliegen - in KLIPS eingetragen. Nur bei nicht bestandenen Prüfungen erfolgt in jedem Fall ein postalischer Bescheid seitens des Prüfungsausschusses.
• Ausgabe der Abschlusszeugnisse / Examensfeier
Die Masterzeugnisse werden - bei vorliegendem Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses sowie tatsächlich festgestelltem Abschluss - standardmäßig fortlaufend per Einschreiben versandt.
Im feierlichen Rahmen der Examensfeier kann symbolisch eine beglaubigte Kopie des Zeugnisses entgegengenommen werden.
AbsolventInnen, die das Studium zwischen August 2012 und Dezember 2012 abgeschlossen haben, müssen sich für die Feier anmelden, wenn Sie daran teilnehmen wollen. Die Meldung erfolgt formlos per E-Mail an Herrn Martin Traine bis zum 14. Januar 2013.
Informationen zum Termin und zum Programm der Examensfeier erhalten Sie hier.
• Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses
Der Studienabschluss wird auf Antrag festgestellt. In dem Zusammenhang ist die Vollständigkeit der erforderlichen 120 Credit Points (CP) für den Abschluss des Masterstudiums im Prüfungsamt über KLIPS nachzuweisen. Sollten Ergebnisse aus Prüfungen im Rahmen von Lehrveranstaltungen noch nicht in KLIPS erfasst sein, sorgen Sie bitte dafür, dass sie rechtzeitig von den DozentInnen eingetragen werden.
Sorgen Sie vor der Antragstellung auch dafür, dass Sie alle Lehrveranstaltungen registrieren und alle Module mit PIN-TAN-Verfahren abschließen, da nur so die Credit Points in die Endsumme auf dem Transcript of Records eingehen.
Die Begutachtung der Masterarbeit (20-30 CP), bzw. der Klausuren (je 6 CP) kann zum Zeitpunkt der Antragstellung noch ausstehen und wird vom Prüfungsamt in KLIPS nachgetragen.
Die anschließende Ausstellung der Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript etc.) kann u.U. mehrere Wochen und Monate dauern.
Das Datum des Studienabschlusses/Zeugnisses ist das Datum an dem die letzte Prüfungsleistung oder der Nachweis der Vollständigkeit der 120 CP im Prüfungsamt erbracht wurde.
Die verpflichtende Studienberatung zum ersten Semester für alle Masterstudienanfängerinnen und -anfänger sowie weitere Tipps, Termine und Veranstaltungen finden Sie im Rahmen des UNI-Kompass.
Hinweis: Informationen zur Bewerbung und zu den Prüfungsmodalitäten finden Sie auf separaten Seiten.
