Für die Zulassung zur Promotion und die Einschreibung sind folgende Unterlagen an die Vorsitzende des
Promotionsausschusses zu senden. Bewerber/innen haben auch die Möglichkeit, ihre Unterlagen bei
Frau Gottschalk abzugeben und nach Bearbeitung wieder abzuholen.
- Formloser Antrag, mit Angabe Ihrer Kontaktdaten (insbesondere Ihrer E-Mail-Adresse), auf Zulassung zur Promotion in Ihrem Fach
- Wenn bereits vorhanden: schriftliche Betreuungszusage, d.h. eine formlose Bestätigung Ihrer Doktormutter/Ihres Doktorvaters, dass sie/er bereit ist, Ihre Dissertation zu betreuen. Das mögliche Thema der Dissertation muss in diesem Schreiben noch nicht genannt werden. Die Betreuerin/der Betreuer muss an der Philosophischen Fakultät promotionsberechtigt sein. Sollten Sie noch keine/n Betreuer/in haben, wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte vor Antragstellung an die/den Vorsitzende/n des Promotionsauschusses.
- Abschlusszeugnis
- Falls noch vorhanden: letzter Studierenden- oder Matrikelnachweis
- Rückumschlag (DIN A4) mit Ihrer gültigen postalischen Adresse
Bitte senden Sie die genannten Unterlagen in beglaubigter Kopie ein. Bedenken Sie bitte, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können und dass die Prüfung Ihres Antrags auf Zulassung ca. zwei Wochen dauert – wenn die Einschlägigkeit Ihres Studienabschlusses geprüft werden muss, gegebenenfalls auch länger. Die Zulassungsbescheinigung wird Ihnen dann per Post zugesandt.
Die ausgestellte Bescheinigung über die Zulassung legen Sie gemeinsam mit Ihrem Abschlusszeugnis und den allgemeinen Immatrikulationsunterlagen im Studierendensekretariat vor, wo die Einschreibung erfolgt. Bei einer bloßen Umschreibung (d. h. Sie sind an der Universität zu Köln bereits eingeschrieben und ordnungsgemäß zurückgemeldet) reicht die Vorlage von Zulassung und Zeugnis.
Im Zusammenhang mit der Promotion sind keine Ein- oder Umschreibefristen zu beachten.
Im Einzelfall ist es möglich, dass keine unmittelbare Einschlägigkeit des ersten Abschlusses vorliegt, sondern nur eine Teileinschlägigkeit. In diesem Fall sind die gleichen Schritte zu unternehmen, die unter dem folgenden Punkt aufgeführt sind.