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Prüfungsinformationen
Bachelorprüfung
Anmeldung zur Bachelorprüfung
Meldungen zu einer Bachelorprüfung gemäß § 10 PO (Klausur oder mündliche Prüfung) werden in der Regel dienstags jeweils von 10 bis 12 Uhr für die einzelnen Prüfungstermine im Bachelorprüfungsamt (Container C2) entgegengenommen. Die Termine für die Prüfungen sowie die Ausschlussfristen für die Meldung finden Sie unter „Aktuelles & Termine“!
Vor der Meldung müssen Sie sich im Rahmen der obligatorischen Bachelor-Beratung über die Modalitäten der Prüfungen informieren.
Vor der Meldung zu Bachelorprüfungen bzw. zur Bachelorarbeit müssen die Professorinnen und Professoren, die als Prüferinnen /Themastellerinnen oder als Prüfer/Themasteller vorgeschlagen werden, in ihren Sprechstunden aufgesucht werden. Dabei soll geklärt werden, ob sie grundsätzlich bereit sind, der Kandidatin oder dem Kandidaten die Prüfung abzunehmen bzw. die Bachelorarbeit zu betreuen und ob die Prüflinge die inhaltlichen Voraussetzungen für eine Zulassung erfüllen (d.h. Überprüfung der Modulbelegung).
Die Bereitschaftserklärung erfolgt auf dem Meldeformular, welches zur Meldung der Prüfung im Prüfungsamt vorgelegt werden muss. Es ist u.a. im Bachelorprüfungsamt (Container C2, 1. Etage) erhältlich. Bei mündlichen Prüfungen soll auf diesem Formular auch der vereinbarte Termin für die mündliche Prüfung verbindlich festgehalten werden. Der Prüfungsausschuss hat alle Professorinnen und Professoren der Fakultät zur Abnahme von Bachelorprüfungen in dem von ihnen vertretenen Fach berechtigt.
Wichtig für die Anmeldung zu Bachelor-Prüfungsleistungen
Halten Sie bitte bei Aufruf folgende Unterlagen in Ihrer Hand bereit:Bei Erstmeldung – (wenn Sie nach Abschluss der Basismodule noch KEINE Prüfungsleistung angemeldet haben – weder Klausur, noch mündl. Prüfung, noch BA-Arbeit):
- Ausgefüllte Karteikarte je nach Studiengang (siehe Tischauslage im Wartezimmer)
- die Einschreibung in ein Bachelorstudium oder die Zulassung zum Bachelorstudium als Zweithörerin oder als Zweithörer (gemäß § 20 Abs. 1 PO). [durch Immatrikulationsnachweis /Studierendenausweis nachzuweisen]
- die sprachlichen Studienvoraussetzungen (gem. § 20 Abs. 6 bis 9 PO); [i.d.R. durch Abiturzeugnis oder Zertifikat im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen]
- die Teilnahme an den obligatorischen Studienberatungen (gem. § 19 Abs. 4 PO); [2 Nachweise im Original vorzulegen: Erstsemesterberatung & Viertsemesterberatung]
- Meldeformular für Klausur/Mündliche Prüfung oder Bachelorarbeit, unterschrieben vom Prüfer!!!
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss aller Basismodule im jeweiligen Fach oder in der jeweiligen Studienrichtung oder im Verbundstudium gemäß den fachspezifischen Bestimmungen [durch Modulabschlussbescheinigung der Institute oder eines Transcript of Records nach vorheriger Beantragung an der Rezeption des Prüfungsamtes] – (Original + Kopie)
Hinweis: Aus Zeitgründen können KLIPS-Einträge während der Meldesprechstunde nur im Notfall geprüft werden.
Bei jeder weiteren Meldung –
- die Einschreibung in ein Bachelorstudium oder die Zulassung zum Bachelorstudium als Zweithörerin oder als Zweithörer (gemäß § 20 Abs. 1 PO). [durch Immatrikulationsnachweis /Studierendenausweis nachzuweisen]
- die sprachlichen Studienvoraussetzungen (gem. § 20 Abs. 6 bis 9 PO); [i.d.R. durch Abiturzeugnis oder Zertifikat im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen] – falls diese nicht schon vollständig bei der Erstmeldung für das betreffende Fach vorlagen
- Meldeformular für Klausur/Mündliche Prüfung oder Bachelorarbeit, unterschrieben vom Prüfer!!!
- Nachweis über den erfolgreichen Abschluss aller Basismodule im jeweiligen Fach oder in der jeweiligen Studienrichtung oder im Verbundstudium gemäß den fachspezifischen Bestimmungen [durch Modulabschlussbescheinigung der Institute oder eines Transcript of Records nach vorheriger Beantragung an der Rezeption des Prüfungsamtes] – falls dieser nicht schon vollständig bei der Erstmeldung für das betreffende Fach vorlag
Hinweis: Aus Zeitgründen können KLIPS-Einträge während der Meldesprechstunde nur im Notfall geprüft
werden.
Der Nachweis über die absolvierten Basismodule sowie über die bereits absolvierten Teile der Aufbaumodule erfolgt durch:
- eine Modulabschlussbescheinigung der Institute oder
- ein Transcript of Records, welches rechtzeitig an der Rezeption des Prüfungsamtes beantragt werden kann.
Nur im Notfall ist die Einsicht in den KLIPS-Datensatz während der Meldesprechstunde im Prüfungsamt möglich. Es müssen dabei die Modulabschlüsse mit PIN-TAN-Verfahren erfolgt sein. Sofern der KLIPS-Datensatz nicht gepflegt wurde, muss dies durch eine Bescheinigung des Instituts erfolgen, die von einer zuständigen Person (siehe getrennte Liste) ausgestellt wird.
Die Zulassung zu Bachelorprüfungen bzw. zur Bachelorarbeit ist zu versagen, wenn diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Kandidatin oder der Kandidat beurlaubt ist. Während einer Beurlaubung dürfen nur in besonderen Fällen Prüfungen abgelegt werden (vgl. getrenntes Infoblatt „Beurlaubung“).
Der Zulassungsantrag ist persönlich oder durch eine(n) Bevollmächtigte(n) mit den erforderlichen Unterlagen fristgemäß während der Meldetermine im Bachelorprüfungsamt einzureichen.
Abmeldung von Bachelorprüfungen
Von den Bachelorprüfungen kann man sich bis eine Woche vor der Prüfung ohne Angabe von Gründen wieder abmelden. Die Abmeldung muss im Bachelorprüfungsamt erfolgen. Zu einem späteren Zeitpunkt ist ggf. nur noch ein begründeter Rücktritt (s.u. Rücktritt von Prüfungen) auf Antrag möglich.
Rücktritt von Prüfungen
Sofern triftige Gründe vorliegen, die eine Teilnahme an der Prüfung verhindern, kann ein Prüfling von einer Prüfung auf Antrag zurücktreten. Die dafür geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit wird die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt. Bei Anerkennung der Gründe wird dem Prüfling dies schriftlich mitgeteilt und ein neuer Prüfungstermin festgesetzt (vgl. § 9 Abs. 9 und 10 PO).
Wiederholungsfristen
Der Prüfungsausschuss bestimmt über das Prüfungsamt die Fristen, innerhalb derer die Wiederholungsprüfungen abgelegt werden. Die erste Wiederholungsprüfung ist innerhalb eines Jahres, die zweite Wiederholungsprüfung innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe Ergebnisses des ersten Fehlversuchs abzulegen (§ 10 Abs. 12 PO). Versäumt es ein Prüfling die Prüfung innerhalb dieser Frist abzulegen verliert er den Prüfungsanspruch, es sei denn, er weist nach, dass er das Versäumnis der Frist nicht zu vertreten hat (vgl. § 10 Abs. 13 PO).
Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist eine Prüfungsleistung in Form einer selbstständig verfassten Hausarbeit, die zeigen soll, dass die Kandidatin oder der Kandidat dazu in der Lage ist, ein thematisch begrenztes Problem aus dem Gegenstandsbereich des gewählten Faches oder der gewählten Studienrichtung oder des gewählten Verbundstudiums mit den erforderlichen Methoden in einem festgelegten Zeitraum zu bearbeiten. Für die Bachelorarbeit werden 12 Credit Points vergeben.
Die Bachelorarbeit wird im Rahmen eines Aufbaumoduls, vorzugsweise in Zusammenhang mit einem Seminar, verfasst. Die Bachelorarbeit darf in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prüfung eingereicht worden sein (auch nicht als Prüfungsleistung gemäß § 9 PO im Rahmen eines Seminars!). Sofern dagegen verstoßen wird, gilt die Arbeit als „nicht ausreichend (5,0)“.
Anmeldung der Bachelorarbeit
Themastellerin/Themasteller
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses beauftragt eine Prüferin oder einen Prüfer (gemäß § 12), das Thema der Bachelorarbeit zu stellen; die Kandidatin oder der Kandidat hat hinsichtlich Prüferwahl und Themenstellung ein Vorschlagsrecht. Der Prüfungsausschuss hat alle Professorinnen und Professoren der Fakultät berechtigt, Bachelorarbeitsthemen in dem von ihnen vertretenen Fach zu stellen. Das Thema muss nach Inhalt und Umfang so begrenzt sein, dass es innerhalb der vorgegebenen Frist bearbeitet werden kann. Zur Anmeldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt bitte das Meldeformular, unterschrieben vom Prüfer, mitbringen.
Zulassung und offizielle Ausgabe des Themas
Das Thema wird der Kandidatin oder dem Kandidaten durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses unter Angabe des Termins, bis zu dem die Bachelorarbeit spätestens abzugeben ist, im Rahmen der Zulassung schriftlich mitgeteilt. Der Tag der Ausgabe des Themas ist aktenkundig zu machen. Das Thema ist in der Form zu bearbeiten und auf das Titelblatt der Bachelorarabeit zu übernehmen, wie es vom Prüfungsamt ausgegeben wurde. Es kann einmal innerhalb von drei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden.
Anfertigung der Bachelorarbeit
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt zehn Wochen, gerechnet vom Zeitpunkt der Mitteilung des Themas an. Auf begründeten Antrag hin kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Nachfrist von bis zu zwei Wochen gewähren; der Antrag ist vor Ablauf der regulären Abgabefrist im Prüfungsamt einzureichen.
Die Bachelorarbeit muss eine schriftliche Darlegung enthalten und kann durch andere Formen wissenschaftlicher Arbeit (zum Beispiel Softwarekomponenten) ergänzt werden. Der Umfang der Bachelorarbeit beträgt etwa 88.000 bis 100.000 Zeichen (inklusive Leerzeichen; etwa 35 bis 40 Seiten Text) einschließlich Anmerkungen, aber zuzüglich Literaturverzeichnis und gegebenenfalls Materialien. Bei einer Ergänzung durch andere Formen der wissenschaftlichen Arbeit kann der Umfang der schriftlichen Darlegung in angemessener Weise reduziert werden; dabei darf der Grenzwert von 25.000 Zeichen für die schriftliche Darlegung nicht unterschritten werden.
Die Bachelorarbeit ist in deutscher Sprache abzufassen. Abweichend davon kann die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten und mit Zustimmung der Themenstellerin oder des Themenstellers die Abfassung der Bachelorarbeit in einer anderen Sprache gestatten, soweit die Begutachtung sichergestellt ist. Der Antrag ist mit der Meldung zur Anfertigung der Bachelorarbeit zu stellen und von der Prüferin oder dem Prüfer schriftlich zu befürworten.
Fristgerechte Abgabe
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung – zwei gedruckte und gebundene Exemplare und einmal in schreibgeschützter elektronischer Fassung – im Prüfungsamt einzureichen; der Abgabetag ist aktenkundig zu machen. Die Bachelorarbeit darf frühestens nach der Hälfte der regulären Bearbeitungszeit vom Prüfungsamt angenommen werden. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend (5,0)“ bewertet.
Erklärung gemäß § 15 Abs. 4 PO
Die Bachelorarbeit enthält folgende Erklärung gemäß § 15 Abs. 4 PO:
„Hiermit versichere ich, dass ich diese Bachelorarbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Die Stellen meiner Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken und Quellen, einschließlich der Quellen aus dem Internet, entnommen sind, habe ich in jedem Fall unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht. Dasselbe gilt sinngemäß für Tabellen, Karten und Abbildungen. Diese Arbeit habe ich in gleicher oder ähnlicher Form oder auszugsweise nicht im Rahmen einer anderen Prüfung eingereicht. Ich versichere zudem, dass die eingereichte elektronische Fassung den beiden gebundenen Fassungen komplett entspricht.“
Begutachtung und Bewertung
Der Prüfungsausschuss leitet die Bachelorarbeit der Themenstellerin oder dem Themensteller als Erstgutachterin oder Erstgutachter zu. Gleichzeitig bestellt er eine weitere Gutachterin oder einen weiteren Gutachter gemäß § 12 PO zur Zweitbewertung. Die Bewertung der Bachelorarbeit soll den Kandidatinnen oder Kandidaten spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Arbeit über das Prüfungsamt mitgeteilt werden.
Wiederholung
Eine als mit "nicht ausreichend (5,0)" bewertete Bachelorarbeit kann einmal mit neuem Thema wiederholt werden. Eine zweite Wiederholung einer nicht bestandenen Bachelorarbeit sowie die Wiederholung einer bestandenen Bachelorarbeit sind ausgeschlossen.
Formalia / Layout
Abgesehen vom Umfang, von der Sprache und von der Tatsache, dass die Bachelorarbeit eine Darlegung enthalten soll, macht die Prüfungsordnung keine Vorgaben zur Form oder zum Layout der Bachelorarbeit. Selbstverständlich sollen die gedruckten Fassungen in Klebebindung (keine Spiralbindung) und die elektronische Fassung mit gängigen EDV-Format (PDF und WORD) eingereicht werden. Für das Layout der Bachelorarbeit (Schrifttyp- und -grad; Zeilenabstand, Seitenrand, Zitierweise, Form der bibliographischen Angaben, Fußnoten, etc.) soll die für Hausarbeiten im Fach übliche Form verwendet werden. Bei Unklarheiten sprechen Sie bitte Ihre betreuende Themastellerin bzw. Ihren betreuenden Themasteller an.
Prüfungsanmeldung an anderen Fakultäten (Verbundstudiengänge)
Bestimmte Studiengänge der Philosophischen Fakultät – Regionalstudien China, Lateinamerika, Ost- und Mitteleuropa, Medienwissenschaften sowie Europäische Rechtslinguistik – werden teilweise an anderen Fakultäten studiert. Die Teilnahme an Prüfungen setzt die fristgerechte Meldung voraus. Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Prüfungsanmeldung an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Allgemeine Hinweise
- Kontrollieren Sie regelmäßig ihren Posteingang Ihres Smail-Accounts
- Wir empfehlen Ihnen auch sich in den Infomail-Verteiler der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät einzutragen. Beachten Sie aber dabei, dass die Informationen sich an Studierende in Studiengänge der WiSo-Fakultät richten und für Sie nicht in jedem Fall gültig sind.
- Sollten Sie grundsätzlich Fragen zum Meldeverfahren haben, wenden Sie sich immer zunächst an das Prüfungsamt, welches Ihnen dann ggf. die weiteren zuständigen Stellen nennt.
Regionalstudien Lateinamerika (BA)
- Wahlpflichtfach Volkswirtschaftslehre
- Meldungen zu den Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Wahlpflichtfach Sozialwissenschaft:
- Meldungen zu den Lehrveranstaltungen der Module„Soziologie“ sowie „Raum- und Sozialentwicklung“ zusätzlich auch in den Instituten (Ansprechpartner in Soziologie: Frau Altendorf; in Wirtschafts- und Sozialgeographie: Frau Meyer)
- Meldungen zu Klausur-Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Meldungen zu bestimmten dezentral durchgeführten Prüfungen in Form von Referat und Hausarbeit mit „Phil-Form“-Formular im Prüfungsamt, das Formular wird bei der Meldung ausgegeben.
Regionalstudien China (BA)
- Wahlpflichtfächer Volkswirtschaftslehre sowie Betriebswirtschaftslehre:
- Meldungen zu den Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Wahlpflichtfach Sozialwissenschaft:
- Meldungen zu den Lehrveranstaltungen der Module „Soziologie“ sowie „Raum- und Sozialentwicklung“ zusätzlich auch in den Instituten (Ansprechpartner in Soziologie: Frau Altendorf; in Wirtschafts- und Sozialgeographie: Frau Meyer)
- Meldungen zu bestimmten zentral organisierten Klausur-Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Meldungen zu bestimmten dezentral durchgeführten Prüfungen in Form von Referat und Hausarbeit mit „Phil-Form“ Formular im Prüfungsamt (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben).
- Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft:
- Meldungen zu den Prüfungen mit „Phil-Form“ Formular im Prüfungsamt (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben)
- Meldungen zu den Arbeitsgemeinschaften über KLIPS.
Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa (BA)
-
Wahlpflichtfach Volkswirtschaftslehre:
- Meldungen zu den Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
-
Wahlpflichtfach Sozialwissenschaft:
- Meldungen zu den Lehrveranstaltungen der Module „Soziologie“ sowie „Raum- und Sozialentwicklung“ zusätzlich auch in den Instituten (Ansprechpartner in Soziologie: Frau Altendorf; in Wirtschafts- und Sozialgeographie: Frau Meyer).
- Meldungen zu bestimmten zentral organisierten Klausur-Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Meldungen zu bestimmten dezentral durchgeführten Prüfungen in Form von Referat und Hausarbeit mit „Phil- Form“ Formular im Prüfungsamt (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben).
-
Wahlpflichtfach Rechtswissenschaft :
- Meldungen zu den Prüfungen mit „Phil-Form“ Formular im Prüfungsamt (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben).
- Meldungen zu den Arbeitsgemeinschaften über KLIPS .
Europäische Rechtslinguistik (BA)
- Pflichtfach Rechtswissenschaft:
- Meldungen zu den Prüfungen mit „Phil-Form“ Formular im Prüfungsamt, Philosophikum (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben).
- Meldungen zu den Arbeitsgemeinschaften über KLIPS
Medienwissenschaft (BA)
- Wahlpflichtfach Medienmanagement
- Meldungen zu den Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Wahlpflichtfach Ökonomie und Soziologie der Medien
- Meldungen zu den Lehrveranstaltungen des Moduls „Soziologie“ im Institut (Ansprechpartnerin in Soziologie: Frau Altendorf; Achtung Fristen)
- Meldungen zu bestimmten zentral organisierten Klausur-Prüfungen mit zuvor generiertem Barcode-Formular im Prüfungsamt
- Meldungen zu bestimmten dezentral durchgeführten Prüfungen in Form von Referat und Hausarbeit mit „Phil-Form“ Formular im Prüfungsamt (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben)
- Wahlpflichtfach Medienpsychologie:
- Meldungen zu Lehrveranstaltungen und zu Prüfungen innerhalb der Lehrveranstaltungen über KLIPS
- Wahlpflichtfach Medienrecht :
- Meldungen zu den Prüfungen mit „Phil-Form“ Formular im Prüfungsamt (das Formular wird im Prüfungsamt bei der Meldung ausgegeben)
- Meldungen zu den Arbeitsgemeinschaften über KLIPS
Prüfungsordnung
- Prüfungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (20. August 2008)
- Erste Änderungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ( 01. April 2009)
- Zweite Änderungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ( 27. August 2009)
- Dritte Änderungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (13. September 2010)
- Vierte Änderungsordnung für das Bachelor- und Masterstudium der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln (11. August 2011)
