Zeiten, die aufgrund von Mutterschutz und/oder Elternzeit vor der Zwischenevaluation anfallen, können in der ersten oder in der zweiten Hälfte der Juniorprofessur nachgeholt werden (Antrag der Juniorprofessorin bzw. des Juniorprofessors an die Personalabteilung jederzeit möglich). Die Evaluationen verschieben sich entsprechend.
Zeiten, die aufgrund von Mutterschutz und/oder Elternzeit nach der Zwischenevaluation anfallen, können, ebenfalls auf Antrag in der Personalabteilung, an die zweite Hälfte der Juniorprofessur angehängt werden. Die Endevaluation wird entsprechend verschoben.
Es ist ebenfalls möglich, ganz auf das Nachholen zu verzichten (ohne Antrag).