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Vom 11.03.2024 bis 15.04.2024 werden keine Zulassungsanträge für Abschlussarbeiten bearbeitet. Die in der Zeit eingehenden Meldungen werden nach dem 15.04.2024 bearbeitet. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung.

Bitte beachten Sie, wenn Sie die Arbeit vor Ende des Semesters einreichen möchten: Auch wenn der Zulassungsantrag vor dem 11.03.2023 gestellt wird, kann keine zeitnahe Zulassung vor Ablauf des Semesters gewährleistet werden, weil dies u.a. von der unverzüglichen Themenmitteilung durch die Prüfer*innen abhängig ist. Je früher Sie den Zulassungsantrag stellen, desto wahrscheinlicher ist es, dass die Zulassung rechtzeitig erfolgt und sie die Arbeit noch vor Ablauf des Semesters einreichen können.

Informationen zur Meldung und Anfertigung der Bachelorarbeit

Zum Studienabschluss ist eine Bachelorarbeit zu schreiben, in der gezeigt wird, dass der Prüfling in der Lage ist, ein Problem aus dem Gebiet des gewählten Studienbereichs (Fach, Wahlpflichtfach) mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und schriftlich darzulegen.

Um die Modulprüfung „Bachelorarbeit“ absolvieren zu können, muss sie zuvor im Prüfungsamt gemeldet werden. Dabei sind die formalen und fachlichen Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen. 

Die folgenden Ausführungen gelten für alle Prüflinge, die in den außerschulischen Bachelorstudiengängen (Ein-Fach, Zwei-Fach- und Verbundstudiengänge) der Philosophischen Fakultät ihre Bachelorarbeit anfertigen möchten und von der Philosophischen Fakultät graduiert werden.

Sie gelten nicht für Prüflinge, die im Zwei-Fach-Bachelorstudium ihre Bachelorarbeit in den Kombinationsfächern Erziehungswissenschaften und Musikvermittlung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät anfertigen wollen. Sie gelten als Absolvent*innen der Humanwissenschaftlichen Fakultät und werden von dieser graduiert. Für sie gilt deshalb ein anderes Verfahren, welches auf dieser Seite unten beschrieben wird.

Kontakt: bachelorpruefungen-philfakSpamProtectionuni-koeln.de


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