Bewerbungen mit deutschen Studienabschlüssen
(Studierende mit Bachelorabschluss, der in Deutschland - einschließlich mit Abschlüssen an der Universität zu Köln – erworben wurde)
Die Bewerbungen für alle Masterstudiengänge
der Philosophischen Fakultät laufen online
über KLIPS 2.0.
- Informieren Sie sich zunächst über das Fächerangebot der Philosophischen Fakultät.
- Beachten Sie, dass wir fünf rein englischsprachige Masterstudiengänge anbieten. Bei diesen Studiengängen sind i.d.R. hervorragende Englischkenntnisse notwendig:
- Culture and Environment in Africa (nur zum jeweiligen WS)
- Cultural and Intellectual History between East and West (nur zum jeweiligen WS)
- English Studies
- Linguistics
- North American Studies
- Alle anderen Masterstudiengänge sind deutschsprachig.
- Bewerben Sie sich online über KLIPS 2.0.
Für den Lehramtsmaster 'Master of Education' (M.Ed.) bewerben Sie sich bitte über das Lehramtsportal . Die Bewerbung für Studiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät wird ebenfalls über KLIPS abgewickelt. Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Die Studiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät werden nur zum Wintersemester angeboten.
Vor der Bewerbung
Welche Bewerbungsfristen habe ich?
Die nächsten Bewerbungsphasen sind:
- zum Wintersemester 2021/22: Beginn voraussichtlich im Juni und Ende voraussichtlich am 31. Juli 2021
- bei zulassungsbeschränkten Fächern ist dies eine Ausschlussfrist, die Bewerbung endet i.d.R. am 15.1./15.7. 24.00 Uhr. Bei zulassungsfreien Fächern ist, sofern der 15.1./15.7. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, eine Bewerbung bis zum darauffolgenden Werktag, i.d.R. Montag, 24.00 Uhr, möglich.
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Die Bewerbungsphase für das Wintersemester unterliegt möglicherweise noch Änderungen, die den besonderen Umständen der Corona-Krise geschuldet sind. Bitte beachten Sie fortlaufend die Homepage.
Eine Bewerbung zum Sommersemester 21 ist nicht mehr möglich.
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Die Bewerbung zum Sommersemester 2022 wird vorauss. Mitte Dezember starten
Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich auch bewerben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben.
Sie müssen dann zum Bewerbungsende nachweisen, dass Sie mindestens 80 % aller Leistungen, d.h. i.d.R. 144 Leistungspunkte Ihres Bachelors absolviert haben.
In Ausnahmefällen kann bei noch nicht erreichten 80% der Leistungen bei zulassungsfreien Fächern der Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 25.8. bei Bewerbung zum WS und 10.3. bei Bewerbung zum SoSe) erfolgen. Dies ist aber nur der Fall, wenn diese nachgetragenen Leistungen bis zum ursprünglichen Bewerbungstermin erbracht worden sind! Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle Masterzulassung. Dies ist bei zulassungsbeschränkten Fächern nicht möglich.
Bedenken Sie bitte, dass bei einem nicht abgeschlossenen Studium zum Bewerbungszeitpunkt die Leistungen des BA Studiums ausnahmslos bis zum Ende des Bewerbungssemesters abgeschlossen sein müssen. Die Bachelorarbeit muss ebenfalls bis zum 31.3./ 30.9. abgegeben worden sein. Diese Fristen sind corona-bedingt für das Sommersemester 2021 ausgesetzt. Bitte beachten Sie die Aktualisierungen.
Für interne BewerberInnen (Abschluss an der UzK) im Sommersemester 2021: Beachten Sie bitte, dass das Bachelorprüfungsamt vom 1.3.-31.3.2021 keine Meldung zur Bachelorarbeit annimmt. Corona-bedingt ist eine spätere Abgabe der Bachelorarbeit möglich.
Kann ich mein Masterstudium zum Sommer- und zum Wintersemester beginnen?
(Fast) alle zulassungsfreien Studiengänge unserer Fakultät werden jeweils zum Sommer- und zum Wintersemester angeboten.
(Fast) alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (siehe unten: „Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?“) unserer Fakultät werden ausschließlich zum Wintersemester angeboten.
Ausnahmen: Der englischsprachige, zulassungsfreie Studiengang Culture and Environment in Africa wird ausschließlich zum Wintersemester angeboten. Der zulassungsbeschränkte Studiengang „Theorien und Praktiken professionellen Schreibens“ sowie der zulassungsbeschränkte Studiengang ,,Komparatistik" werden jeweils zum Sommer- und Wintersemester angeboten. Darüber hinaus wird der Ein-Fach-Master Geschichte in den Studienrichtungen Alte, Mittelalterliche und Neuere Geschichte zum Sommer-und Wintersemester angeboten.
Die Fächer der Humanwissenschaftlichen Fakultät, die Sie ggf. mit einem Fach unserer Fakultät kombinieren können, beginnen ausschließlich jeweils zum Wintersemester.
Welche Masterfächer gibt es?
Das Fächerangebot der Philosophischen Fakultät können Sie unserer Aufstellung der Masterfächer entnehmen. Es gibt Ein-Fach-Master-Studiengänge, in denen Sie ein Fach studieren und Zwei-Fach-Master-Studiengänge, in denen Sie das gewählte Fach entweder mit einem weiteren Fach aus der Liste der Zwei-Fach-Master kombinieren oder zwei Studienrichtungen desselben Faches wählen. Zudem können Sie im Rahmen der Verbundstudiengänge ein Fach der Philosophischen Fakultät mit einem festgelegten Wahlpflichtfach unserer Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder der Juristischen Fakultät kombinieren.
Bei dem Zwei-Fach-Master wird ein Fach als das erste, große Fach (51 zu erbringende Leistungspunkte plus Masterarbeit), das zweite als das kleine Fach (39 zu erbringende Leistungspunkte, ohne Masterarbeit) gewählt. Sind beide Fächer der Philosophischen Fakultät zugeordnet, wird bei der Einschreibung ungeachtet der Priorität nach alphabetischer Reihenfolge eingeschrieben. Wird ein Fach der Philosophischen und ein Fach der Humanwissenschaftlichen Fakultät gewählt, entspricht die Reihenfolge der Wahl und der Einschreibung. Ein Wechsel ist aber im Verlauf des Masterstudiums durch Antrag im jeweiligen Prüfungsamt möglich.
Änderungen der Zulassungsordnungen zum WS 2020/21
Die Zulassungsordnungen wurden zum Wintersemester 2020/21 angepasst und z.T. geändert.
Sie finden die aktuelle Version der Zulassungsordnungen hier.
Hier finden Sie zunächst die wichtigsten Änderungen:
* Im Studiengang Antike Sprache und Kulturen (ASuK) fallen beide archäologischen Studienrichtungen fort
* Culture and Environment in Africa: Eine Grenznote von 2,5 wird eingeführt, der Studiengang startet nur noch zum Wintersemester, eine Mindestanzahl von 6 Leistungspunkten mit afrikanischem Bezug wird eingeführt
* Deutsche Sprache und Literatur in Mitteleuropa wird gänzlich eingestellt
* English Studies verzichtet auf den DSH 2 Nachweis, der rein englischsprachige Studiengang fordert ausschließlich den Nachweis Englisch C 1
* Informationsverarbeitung: Aufnahme von Digital Humanities als einschlägiges Fach
* In Medienkulturwissenschaft, 1-Fach wird der Ranking Schlüssel geändert
* North American Studies: bisherige 60 Leistungspunkt mit Bezug auf die einschlägigen Studiengänge werden ersetzt durch 40 Leistungspunkte mit anglo-amerikanischem Bezug
* Theorien und Praktiken professionellen Schreibens: Änderung des Rankingschlüssels
Welche Kombinationsmöglichkeiten habe ich?
Bei den Zwei-Fach-Master-Studiengängen können Sie fast alle Fächer der Philosophischen Fakultät miteinander kombinieren. Darüber hinaus sind einzelne Fächer anderer Fakultäten mit unseren Studiengängen kombinierbar. Die Kombinationstabelle finden Sie unter: https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/bewerbung/master___1_fachsemester/2_fa_master_kombinationen/
Die Kombination eines Verbundmasters mit einem weiteren Masterfach der Philosophischen Fakultät als Zwei-Fach-Master ist nicht möglich.
Bei der Wahl eines Zwei-Fach-Masterstudiengangs ist in jedem Fall ein zweites Fach anzugeben.
Folgende Fächerkombinationen sind aus inhaltlichen Gründen ausgeschlossen:
- Afrikanistik und Ägyptologie mit Antike Sprachen und Kulturen Ägyptologie
- Antike Sprachen und Kulturen (Studienrichtung Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft) und Linguistik
- Antike Sprachen und Kulturen (Studienrichtung Alte Geschichte) und Geschichte
Intermedia (Humanwissenschaftliche Fakultät) ist an der Philosophischen Fakultät ausschließlich mit dem Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft kombinierbar.
Was muss ich bei der Bewerbung zum Zwei-Fach-Master darüberhinaus beachten?
Bei der Bewerbung zum Zwei-Fach-Master ist immer ein zweites Fach anzugeben, für das die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt sein müssen.
Sie haben hier die Wahlmöglichkeit:
1. Zwei Fächer an der Philosophischen Fakultät
Hier wählen Sie Fach 1 und Fach 2 aus. Die gewählte Reihenfolge ist hier unerheblich, im weiteren Bewerbungsverlauf sowie bei der Einschreibung spielt nur die alphabetische Reihenfolge eine Rolle. Welches das große und welches das kleine Fach ist, bestimmen Sie nach der Einschreibung durch Ihre Kursbelegungen.
2. Ein Fach an der Philosophischen und ein Fach an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (nur zum WS)
Sie legen hier bereits bei der Wahl das große und das kleine Fach fest. Dementsprechend erfolgen Zulassung und Einschreibung. Sollten Sie im Laufe Ihres Masterstudiums feststellen, dass Sie gerne diese Festlegung ändern wollen, ist dies auf Antrag an das zuständige Prüfungsamt problemlos möglich.
Die weiteren Bewerbungsformaliäten finden Sie bei den beiden nächsten Fragen/Antworten.
3. Zwei Fächer an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (nur zum WS)
Die Bewerbung läuft ebenfalls über KLIPS. Bitte informieren Sie sich entsprechend der dortigen Vorgaben auf den Seiten der Humanwissenschaftlichen Fakultät.
Kann ich mich im Zwei-Fach-Master auch für ein zweites Fach an einer anderen Fakultät bewerben?
Es gibt einige Fächer, die Sie der Aufstellung der Masterfächer sowie der Kombinationstabelle entnehmen können, die als zweites Fach im Zwei-Fach-Master Studiengang gewählt werden können.
Dazu zählt z.B. die Geographie aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, die Musikvermittlung und einzelne Studiengänge der Erziehungswissenschaft aus der Humanwissenschaftlichen Fakultät sowie Intermedia als Sonderfall in der ausschließlichen Kombination mit dem Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft.
Bei der Bewerbung in der Kombination mit der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist die Reihenfolge der Fächer ("großes" und "kleines" Fach) direkt festzulegen. Fächer der Humanwissenschaftlichen Fakultät werden jeweils nur zum WS angeboten.
Fächer der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der juristischen Fakultät sind nur im Rahmen der Verbundmaster kombinierbar.
Wie kann ich mich im Zwei-Fach-Master für Fächer zweier Fakultäten bewerben?
Jede Fakultät hat einen eigenen Zulassungsausschuss. Die Bewerbungen werden über z.T. unterschiedliche Bewerbungsportale abgewickelt.
Wenn Sie als zweites Fach
- Geographie wählen, erfolgt die Bewerbung über unser Bewerbungsportal in KLIPS 2.0. Die weitere Bearbeitung erfolgt über den Zulassungsausschuss der Philosophischen Fakultät.
- ein Fach der Humanwissenschaftlichen Fakultät wählen :
- Die Bewerbung zu den Fächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät erfolgt ebenfalls über das KLIPS-Bewerbungsportal, die Zuständigkeit liegt hier geteilt bei dem jeweiligen Zulassungsauschuss.
- Studiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät starten i.d.R. ausschließlich zum Wintersemester.
Für welchen Studiengang erfülle ich mit meinem BA Abschluss die Voraussetzungen?
Die Masterstudiengänge unserer Fakultät sind konsekutiv. Die Entscheidung, ob Sie durch Ihr vorangegangenes Studium den Zugang zu einem Masterstudiengang an unserer Fakultät erhalten, wird durch den Zulassungsausschuss getroffen.
Eine Aufstellung aller Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass einige Zulassungsordnungen zum WS geändert wurden. Die Änderungen sind bereits entsprechend veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Mitteilung unter: "Änderung der Zulassungsordnung zum WS 2020/21".
Die Zulassungsordnungen der einzelnen Fächer geben detailliertere Auskunft.
Bei zulassungsbeschränkten Fächern (siehe „Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?“ ) erfolgt im Anschluss an die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein NC – Verfahren (siehe ,,Wie erfolgt das Ranking bei zulassungsbeschränkten Fächern?").
Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?
- Der Master Cultural and Intellectual History between East and West (Studium an der Universität zu Köln und an einer Kooperationsuniversität)
- Die Fächer Geschichte im Ein-Fach-Master mit den vier Studienrichtungen:
Alte, Mittelalterliche und Neuere Geschichte und Public History - Ein-Fach-Master Komparatistik (Bewerbung auch zum SoSe möglich)
- Zwei-Fach-Master Komparatistik (Bewerbung auch zum SoSe möglich)
- Ein-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
- Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
- Verbundmaster Medienwissenschaft mit den Wahlfächern Medieninformatik, Medienmanagement und Medienökonomie, Medienrecht
- Ein-Fach-Master Theorien und Praktiken professionellen Schreibens (Bewerbung auch zum SoSe möglich)
Was bedeutet die Grenznote (Mindestnote)?
Einige Fächer können Sie nur studieren, wenn Sie in Ihrem Bachelorabschluss in der Gesamtnote mindestens eine bestimmte, vorgegebene Note erreicht haben. Bei der Bewerbung wird hier die (ggf. vorläufige) Gesamtnote des Abschlusses vorzulegen sein.
Die Grenznote ist nicht mit einer Zulassungsbeschränkung gleichzusetzen. Es gibt Fächer, die sowohl eine Grenznote voraussetzen – z.B. der 2-Fach-Master Medienkulturwissenschaft mit der Grenznote gut (1,7) – als auch eine Zulassungbeschränkung haben. Wenn die Grenznote nicht erreicht wird, kann man an dem NC-Verfahren nicht teilnehmen. Das Erreichen der Grenznote heißt aber nicht, dass man zugelassen wird.
Anderseits ist der Zugang zu einem zulassungsfreien Fach nicht möglich, wenn die geforderte Grenznote nicht erreicht wird.
Beachten Sie: das Fach Komparatistik hat eine Zulassungsbeschränkung, aber keine Grenznote.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich. Sie sollten sich aber nur für solche Programme bewerben, für die Sie Ihrer eigenen Einschätzung nach die Voraussetzungen erfüllen.
Zulassungen können nur für Studiengänge bzw. Studiengangskombinationen ausgesprochen werden, für die eine fristgerechte Bewerbung vorliegt.
Wenn Sie sich für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, ist eine Bewerbung auf mehrere Studiengänge durchaus empfehlenswert, um Ihre Chancen auf einen Masterstudienplatz zu erhöhen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Masterzulassung, Philosophikum, Erdgeschoss (Raum 0.028 im Prüfungsamt), zur Verfügung. Aufgrund der Corona bedingten Schließungen sind wir z.Zt. ausschließlich über Telefon und E-Mail kontaktierbar. Auch Sprechstunden können wir z.Zt nur über vereinbarte zoom-meetings stattfinden lassen.
- masterzulassung-philfak@uni-koeln.de, telefonisch unter: 0221/470 1316
- Dr. Barbara Court, barbara.court@uni-koeln.de Sprechstunde: z.Zt. keine Sprechstunde. Sonst: Dienstags, 10.00 – 12.00 Uhr, Voranmeldung unter: http://phil-services.uni-koeln.de/profile/barbara_court
- Sylvia Strick M.A., sylvia.strick@uni-koeln.de, Sprechstunde: Donnerstags, 10.00-12.00 Uhr, Voranmeldung unter: http://phil-services.uni-koeln.de/profile/sylvia_strick z.Zt über zoom meetings. (Auswärtige Studierende bittte mit Voranmeldung über E-Mail)
Bei Email-Anfragen verwenden Sie bitte nur eine der o.g. Email-Anschriften, da es sonst zu Überschneidungen in der Bearbeitung kommt.
Bewerbungsprozess
Wie nehme ich die Bewerbung vor?
- Online Bewerbung über KLIPS 2.0
- I.d.R. ist das "konsekutive Masterstudium" anzukreuzen. Nur bei einem anderweitig bereits abgeschlossenen Masterstudium ist ein "Zweitstudium" zu wählen.
- Hochladen der dort angeforderten Dokumente
- Ein postalischer Versand ist nicht notwendig - der Abgleich der Dokumente erfolgt im Falle einer Zulassung vor der Einschreibung
Hinweise für die Bewerbung: Bitte beachten Sie mögliche Änderungen, die hier fortlaufend aktualisiert werden!
- Aktuell immatrikulierte Studierende: Bitte loggen Sie sich mit Ihrem existierenden Studierenden-Account in KLIPS 2.0 ein und erstellen dann eine neue Bewerbung.
- Wenn Sie sich bereits online über KLIPS 2.0 an der Universität zu Köln beworben haben, aber kein Studium aufgenommen haben, verfügen Sie bereits über einen Bewerberaccount. Melden Sie sich bitte mit den damaligen Zugangsdaten in KLIPS 2.0 an. Sofern Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr kennen, senden Sie bitte eine Anfrage mit dem Betreff Reaktivierung über das Kontaktformular und warten Sie auf eine Rückmeldung.
- Ehemalige Studierende: Falls Sie zu einem früheren Zeitpunkt an der Universität zu Köln immatrikuliert waren, stellen Sie bitte eine Anfrage mit dem Betreff Reaktivierung über das Kontaktformular und warten Sie auf eine Rückmeldung.
Für die einzelnen Bewerbungsschritte der Online Bewerbung finden Sie hier Hilfe:
http://klips2-support.uni-koeln.de/onlinehilfe-bewerber_innen.html
Welche Dokumente benötige ich?
Für alle Masterstudiengänge werden folgende Dokumente benötigt, ohne deren Hochladen die Bewerbung als formal ungültig abgelehnt wird:
- Abiturzeugnis (oder äquivalente Hochschulzugangsberechtigung)
- Transcript of Records (Darstellung des bisherigen Studienverlaufs) in ECTS-Leistungspunkten/Creditpoints (CP). Nur Studierende, die nicht an der Universität zu Köln den Bachelor absolviert haben, müssen eine beglaubigte Version des Transcripts hochladen. Studierende mit BA-Abschluss in Köln müssen das Transcript hochladen, es muss aber nicht beglaubigt sein.
- Sofern das vorangegangene Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, müssen mindestens 80% (i.d.R. 144 LP) aller Leistungen nachgewiesen sein (Ausnahmen: s. Unterlagen nachreichen)
- Falls vorhanden: Bachelorzeugnis, falls nicht vorhanden, muss auf dem Transcript eine vorläufige Gesamtnote ausgewiesen sein! Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Beglaubigung des Bachelorzeugnisses, da Sie diese im Falle einer Zulassung und Einschreibung als externer Bewerber/in vorlegen müssen.
- Für einige Masterstudiengänge werden gesonderte Sprachnachweise gefordert, die Sie den Zulassungsordnungen und der tabellarischen Zusammenstellung der Voraussetzungen entnehmen können
- Einige Beispiele seien hier genannt:
- ASuK-Fächer: meist Latein- und/oder Griechischkenntnisse
- Chinastudien und Reg. Studien China: HSK 5 oder Äquivalent
- Cultural and Intellectual History between East and West: B1 der Landessprache und C1 Englisch
- Culture and Environment in Africa: Englisch C 1
- English Studies: English C 1
- Ethnologie: Englisch B 2
- Komparatistik: eine Fremdsprache auf Niveau B1 und eine Fremdsprache auf Niveau A 2
- Linguistik: Englisch B 2/ Linguistics Englisch C 1
- North American Studies: Englisch C 1
- Reg.studien Lateinamerika: Spanisch oder Portugiesisch C 1
- Romanistik: Frz, Ital., Span. o. Portug. C 1
- Für einige Masterstudiengänge werden weitere Dokumente oder Angaben gefordert, die auf der Bewerbungsseite des gewählten Studienganges ausgewiesen sind:
- Für die Studiengänge Archäologie möglichst die Benennung der Profile, die man wählen möchte
- Für den Studiengang Cultural and Intellectual History between East and West soll neben der Angabe, wo das Auslandssemester erfolgen soll, auch eine Skype Adresse für ein Gespräch hinterlegt werden, falls ein persönliches Gespräch nicht möglich ist
- Für den Studiengang: Culture and Environment in Africa wird ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf und ein Empfehlungsschreiben gefordert
- Für den Studiengang Linguistik/Linguistics: Nennung des Themas der Bachelorarbeit, ggf. das gewünschte Studienprofil
- Für den Studiengang North American Studies: explizitier Nachweis der Englischkenntnisse C 1 (Studienabschluss genügt nicht!)
- Für den Studiengang Theorien und Praktiken professionellen Schreibens muss eine Schreibprobe (Umfang von 3000–5000 Zeichen; möglich ist die Einreichung eines literarischen oder eines journalistischen Textes) eingereicht werden, die für die Rangfolgenbildung benotet wird (siehe: https://idsl1.phil-fak.uni-koeln.de/32846.html#c139722 dort Informationen zur Schreibprobe). Zusätzlich wird die Nennung des Themas der Bachelorarbeit gefordert
Wie lege ich die Dokumente vor?
Bei der Online Bewerbung über KLIPS werden die Dokumente, die Sie für den jeweiligen Studiengang benötigen, abgefragt. Bitte laden Sie diese hoch. Das Transcript of Records muss bei externen Bewerber*innen beglaubigt sein. Weitere Beglaubigungen der Dokumente sind nicht notwendig. Bitte beachten Sie auch hier die zukünftigen Aktualisierungen der Homepage!
Ein postalischer Versand der Unterlagen ist bei Bewerber*innen mit inländischem Abschluss nicht erforderlich.
Die hochgeladenen Dokumente werden, sofern Sie einen Studienplatz erhalten und sich einschreiben, bei externen Bewerberinnen und Bewerbern vor der Einschreibung auf Echtheit überprüft. Zu diesem Dokumentenabgleich müssen die gleichen Dokumente in Original oder in beglaubigter Form postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung geschickt werden, die bei der Bewerbung hochgeladen wurden. Beachten Sie dazu die FAQ bei Einschreibung.
Bei internen BewerberInnen ist dies nicht erforderlich.
Muss ich als Bachelorstudent*in der Uni Köln auch ein Transcript of Records vorlegen?
Ja, auch Kölner Bachelor-Absolvent*innen müssen im Rahmen ihrer Bewerbung ein Transcript hochladen. Dieses muss aber nicht beglaubigt sein, Sie können es von Ihrem eigenen KLIPS-Account herunterladen. Die Überprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle Masterzulassung im Abgleich mit den KLIPS Daten. Unvollständige Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen.
Die sprachlichen Anforderungen der meisten Studiengänge werden durch das Transcript belegt und müssen nicht doppelt hochgeladen werden. Lediglich der Sprachnachweis Englisch C 1 für North American Studies muss durch einen expliziten Nachweis erfolgen, das Studium genügt nicht als Nachweis.
Die Programmiersprache für den Studiengang Informationsverarbeitung muss, falls im Transcript ausgewiesen, nicht nochmals hochgeladen werden.
Wie verfahre ich mit fremdsprachigen Dokumenten?
Sofern die geforderten Dokumente englischsprachig sind, ist keine Übersetzung notwendig. Alle anderen Dokumente müssen in der Originalsprache und in Übersetzung hochgeladen werden.
Ist ein postalischer Versand meiner Bewerbungsunterlagen notwendig?
Zunächst ist kein postalischer Versand gewünscht. Bewerbungen, die nicht fristgerecht online über KLIPS 2.0 vorgenommen werden, werden nicht angenommen.
Bei externen Bewerberinnen und Bewerbern müssen nach einer möglichen Zulassung und Einschreibung die hochgeladenen Dokumente auf Echtheit überprüft werden. Dies erfolgt durch postalischen Versand der beglaubigten Kopien an die Geschäftsstelle Masterzulassung.
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Sie können bis zum Bewerbungsende alle Unterlagen nachträglich hochladen. Eine fünftägige Nachreichfrist - allerdings nur noch postalisch mit Eingang am 5. Tag nach Bewerbungsende - ist gegeben, ein verspätetes Hochladen über KLIPS ist nicht möglich.
Bei zulassungsfreien Fächern ist es möglich, bei noch nicht erreichten 80% der Leistungen den Nachweis der 144 LP zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 25.8. bei Bewerbung zum WS und 10.3. bei Bewerbung zum Sommersemester) direkt an die Geschäftsstelle Masterzulassung nachzusenden. Diese Nachreichfrist bezieht sich ausschließlich auf Nachbuchungen über die Prüfungsverwaltungssysteme, die Leistungen müssen vor Bewerbungsende erbracht worden sein. Bitte senden Sie uns diese Unterlagen per E-Mail zu.
In Ausnahmefällen können auch die in den Zulassungsordnungen verlangten Sprachnachweise zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden, falls eine Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Bitte klären Sie das in der Geschäftsstelle Masterzulassung.
Kann ich mein Bachelorzeugnis nachreichen?
Liegt das Bachelorzeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, kann es für das Sommersemester bis zum 15. Juni und für das Wintersemester bis zum 15. Dezember nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass alle Prüfungsleistungen vor dem Beginn des Mastersemesters abgeschlossen sind (bei Bewerbung zum WS bis spätestens 30.9., bei Bewerbung zum SoSe bis spätestens 31.3.; die Begutachtungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, müssen aber innerhalb der o.g. Nachreichfrist für das Zeugnis liegen).
Für interne BewerberInnen (Abschluss an der UzK) im Sommersemester 2021: Beachten Sie bitte, dass das Bachelorprüfungsamt vom 1.3.-31.3.2021 keine Meldung zur Bachelorarbeit annimmt. Da Sie die Arbeit bis zum 31.3.2021 abgeben müssen, ist zwingend die Meldung vor dem 1.3. erforderlich! Beachten Sie bitte die Homepage des Bachelorprüfungsamtes/der Anmeldung zur Bachelorarbeit!
Gibt es weitere Sprachanforderungen?
Die Zulassungsordnungen regeln die Sprachanforderungen, die Sie für die Bewerbung vorlegen müssen. Diese zählen zu den Zulassungsvoraussetzungen.
Darüber hinaus fordern fast alle Studiengänge weitere Sprachanforderungen, die nicht zur Zulassung vorliegen müssen, aber sinnvollerweise in den ersten 1-2 Semestern Ihres Masterstudiums erworben werden sollten. Die Nachweise darüber legen Sie bei der Anmeldung zu Ihrer Masterarbeit (i.d.R. im vierten Fachsemester) vor. Eine Aufstellung dieser sprachlichen Studienvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Modulhandbüchern Ihrer Studiengänge und der verlinkten Tabelle.
Da die Zulassungsordnungen erst im Verlauf des Juni vollständig angepasst sind, wird auch die hier einzusehende Tabelle noch aktualisiert werden. Einzelne dort genannte Anforderungen entsprechen insofern noch nicht den neuen Zulassungsordnungen (z.B. English Studies: Wegfall der verpflichtenden Deutschkenntnisse u.a.). Vgl. oben "Vor der Bewerbung/Änderung der Zulassungsordnungen".
Nach der Bewerbung
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Nach Ihrer Bewerbung wird Ihnen im Bewerberaccount der Bewerbungsstatus "Bewerbungsabgabe" als "elektronisch eingegangen" angezeigt. Dies wird separat für jede einzelne Bewerbung im Account hinterlegt.
Im Anschluss werden Ihre Unterlagen von der Geschäftsstelle Masterzulassung gesichtet. Diese ersten Schritte können Sie im Bewerberaccount verfolgen. In Abstimmung mit den FachvertreterInnen wird dann die Einschlägigkeit überprüft. Sie können nur den ersten Schritt verfolgen; hier wird nur vermerkt, ob die Unterlagen vollständig sind. Die weiteren - formalen oder fachlichen - Überprüfungen können Sie nicht mehr verfolgen.
Erst durch die Zulassung oder Ablehnung werden Sie über die weiteren Schritte informiert.
Wann werde ich informiert, ob ich zugelassen werde?
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbung informieren die Zulassungsausschüsse das Studierendensekretariat über das Ergebnis. Von dort erhalten Sie eine eine E-Mail mit weiteren Informationen. Auf Ihrem KLIPS-Account sehen Sie zudem, ob Unterlagen nachzureichen sind. Die Benachrichtigungen können bei zulassungsfreien Fächern für das Sommersemester ab Anfang Februar erfolgen, für das Wintersemester ab Mitte August, bei zulassungsbeschränkten Fächern für das Sommersemester ab Mitte März, für das Wintersemester ab Ende August. Bitte sehen Sie von Anfragen ab - diese verzögern die Bearbeitung der Bewerbungen!
Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit Ihr E-Mail Postfach (ggf. auch auf Spam-Nachrichten). Nach einer Zulassung muss innerhalb weniger Tage der Studienplatz über KLIPS angenommen werden. Falls dies nicht erfolgt, ist keine Einschreibung möglich.
Wie werde ich informiert?
Sie werden per E-Mail informiert. Stellen Sie also sicher, dass Ihre E-Mail Anschrift korrekt ist und dass Sie während des Bewerbungsverfahrens Zugriff zu Ihrem E-Mail-Account haben. Bei zulassungsbeschränkten Fächern können die Zulassungen mit sehr kurzen Einschreibefristen versandt werden.
Die Benachrichtigungen können bei zulassungsfreien Fächern für das Sommersemester ab Ende Januar erfolgen, für das Wintersemester ab Ende Juli, bei zulassungsbeschränkten Fächern für das Sommersemester ab Mitte März, für das Wintersemester ab Mitte August. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, die Beantwortung verzögert die Bearbeitung der Bewerbungen!
Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit Ihr E-Mail Postfach (ggf. auch auf Spam-Nachrichten). Nach einer Zulassung muss innerhalb weniger Tage der Studienplatz angenommen werden. Falls dies nicht erfolgt, ist keine Einschreibung möglich.
Wie erfolgt das Ranking bei zulassungsbeschränkten Fächern?
Die Erstellung des Rankings in den zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt nach § 4 der jeweiligen Zulassungsordnungen.
Für alle zulassungsbeschränkten Fächer ist die (vorläufige) Gesamtnote des Bachelorabschlusses allein- oder mitentscheidend.
Bei den Fächern :
-1-und 2-Fach-Master Komparatistik
- 2-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
- Verbundstudiengang Medienwissenschaft mit allen drei Wahlpflichtfächern
ist die (vorläufige) Gesamtnote allein ausschlaggebend.
* Bei dem 1-Fach-Master “Cultural and Intellectual History between East and West” wird die (vorläufige) Gesamtnote des vorangegangenen Abschlusses zu 51% und zu 49% die Bewertung des (Skype-)Gesprächs berechnet
* Bei dem 1-Fach-Master „Geschichte-Public History“ wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote und zu 49% die (vorläufige) Fachnote im Fach Geschichte des vorangegangenen Abschlusses berechnet
* Bei dem 1-Fach-Master Medienkulturwissenschaft wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote und zu 49% die Anzahl der einschlägigen Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums berechnet
* Bei dem 1-Fach-Master „Theorien und Praktiken professionellen Schreibens“ wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote des vorangegangenen Abschlusses und zu 49% die von GutachterInnen benotete Schreibprobe berechnet. Die Schreibprobe muss mit mindestens ausreichend bewertet sein, um den Zugang zu erhalten.
Gibt es Nachrückverfahren?
Bei zulassungsbeschränkten Fächern gibt es Nachrückverfahren. Wenn Ihr vorheriges Studium einschlägig für den Studiengang ist, Sie aber aufgrund des Rankings vorerst keinen Platz erhalten, bekommen Sie ein vorläufiges Ablehnungsschreiben. Wenn nicht alle im ersten Verfahren vergebenen Studienplätze angenommen werden, gibt es ein Nachrückverfahren, bei dem Sie eine nochmalige Chance haben. Die Kriterien für das Ranking bleiben dabei unverändert, es werden auch keine ggf. später eingereichten Noten berücksichtigt. Die Nachrückverfahren finden i.d.R. Mitte März bzw. Mitte September statt.
Wie war der NC im vergangenen Semester? zulassungsbeschränkte Fächer
Die Verfahrensergebnisse der zulassungsbeschränkten Fächer aus dem Bewerbungszyklus Wintersemester 2018 /19 und 19/20 für die Fächer Cultural and Intellectual History between East and West, Geschichte - Public History, Komparatistik im Ein- und Zwei-Fach-Master, Medienkulturwissenschaft im Ein- und im Zwei-Fach Master, dem Verbundmaster Medienwissenschaft sowie Theorien und Praktiken Professionellen Schreibens finden Sie entsprechend dem Ranking nach den Zulassungsordnungen hier.
Neben der Anzahl der zu vergebenden Plätze wird informiert über die Punktezahl bzw. die Gesamtnote, mit der eine Zulassung im Hauptverfahren gegeben war, sowie über mögliche Nachrückverfahren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Bei technischen Fragen zum KLIPS-Account ist das KLIPS-Büro (http://klips2-support.uni-koeln.de) zuständig.
Bei Fragen zu Zulassungen oder Ablehnungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Masterzulassung (http://phil-fak.uni-koeln.de/32485.html )
Bei Fragen bezüglich der Einschreibung ist das Studierendensekretariat ( https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/ ) zuständig.
Einschreibung
Ich habe eine Zulassung erhalten. Wie muss ich jetzt vorgehen, um mich einzuschreiben?
Bitte fortlaufend Aktualisierungen der Homepage beachten!
Bei einer Zulassung erhalten Sie alle Informationen, die Sie benötigen, in dem Zulassungsschreiben per E-Mail. Für eine erfolgreiche Einschreibung müssen Sie zunächst den Studienplatz in KLIPS annehmen. Beachten Sie, dass hier ggf. sehr kurze Fristen für die Annahme des Studienplatzes gegeben sind. Die Annahme des Studienplatzes bedeutet noch keine Einschreibung. Nach der Annahme müssen Sie den Semesterbeitrag begleichen.
Weiteres Vorgehen für externe Studierende, die ihren Abschluss in Deutschland gemacht haben (aber nicht an der UzK)
Die Einschreibeformalitäten finden SIe auf der Seite des Studierendensekretariats. Sie werden zunächst unter Vorbehalt eingeschrieben, bis Sie, sofern Sie den BA Abschluss nicht an der Uni Köln erworben haben, einen Dokumentenabgleich über die Geschäftsstelle Masterzulassung haben vornehmen lassen (s.u.) Zur Zeit kann dieser Abgleich nur auf dem Postwege erfolgen.
Weiteres Vorgehen für interne Studierende, die ihren Abschluss an der UzK gemacht haben:
Nach Annahme des Studienplatzes in KLIPS (Vorsicht: Frist beachten!), füllen Sie das Formular für Fachwechsel/Umschreibung aus und senden es zusammen mit dem Zulassungsbescheid (kein Prüfvermerk notwendig!) online an das Studierendensekretariat. Lediglich Studiernede, die in einem Zwei-Fach-Master ein Fach an der Humanwiss. Fak studieren, müssen dort auch als interne Studiernde einen Prüfvermerk vornehmen lassen.
Beachten Sie zu der Einschreibung auch die FAQ des Studierendensekretariats.
Wo lege ich meine Dokumente zum Dokumentenabgleich für die Aufhebung der Rückmeldesperre vor?
Bitte fortlaufend Aktualiserungen der Homepage beachten!
Die bei KLIPS hochgeladenen Dokumente müssen für externe Studierende auf Richtigkeit überprüft und bestätigt werden. Dies erfolgt i.d.R. in der Geschäftsstelle Masterzulassung, Philosophikum, Erdgeschoss, R. 0028. Aufgrund der Hausverordnung der Universität zu Köln können corona-bedingt auch weiterhin keine Präsenz-Sprechstunden angeboten werden. Daher wird zunächst ein postalischer Versand der Dokumente erforderlich sein. Sofern es hierzu Änderungen geben sollte, informieren wir Sie hier und auf der Seite der Geschäftsstelle Masterzulassung über die entsprechende Vorgehensweise.
Der Prüfvermerk muss bis zum 15. Juli 2021 erfolgen!
Bitte senden Sie uns für den Dokumentenabgleich folgende Unterlagen zu:
- die beglaubigte Kopien, die Sie bei KLIPS für die Bewerbung hochgeladenen haben. Bitte fügen Sie das Abiturzeugnis, das Trancript of Records mit Ausstellungsdatum vor dem 15. Januar (vor allem bei zulassungsbeschränkten Fächern entscheidend!) und Bachelorabschlusszeugnis, falls schon vorhanden, bei. Auch Sprachnachweise müssen in beglaubigter Kopie mitgesandt werden, sofern sie für die Zulassung erforderlich sind und nicht dem Abiturzeugnis zu entnehmen sind.
Unsere Adresse:
Prüfungsamt und Studierendenservice der Philosophischen Fakultät
Geschäftsstelle Masterzulassung
Albertus Magnus Platz
D-50923 Köln
Wir überprüfen Ihre Unterlagen. Sofern Sie eine Rücksendung Ihrer Dokumente wünschen, fügen Sie bitte einen frankierten (!) und an Sie adressierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Unterlagen nach 1/2 Jahr vernichtet.
Wenn wir die Dokuemente auf Richtigkeit überprüft haben, erlischt dieser Teil der vorbehaltlichen Einschreibung.
Studierende, die den Bachelorabschluss an der Universität zu Köln erworben haben, müssen keinen Dokumentenabgleich vornehmen lassen. Eine Umschreibung vom Bachelor in den Master muss mittels des Formulars Fachwechsel innerhalb des in Ihrem KLIPS Account hinterlegten Datums in Ihrem Klips Account hochgeladen werden.
Wo schreibe ich mich ein?
Bitte fortlaufend Aktualiserungen der Homepage beachten!
Die Einschreibung erfolgt nach der Annahme des Studienplatzes in KLIPS, der Überweisung des Studierendenbeitrages im Studierendensekretariat. Die Einschreibung zum kommenden Sommersemester wird ausschließlich online (studsek@verw.uni-koeln.de) abgewickelt.
Bitte beachten Sie:
Auch für interne Studierende ist eine Umschreibung im Studierendensekretariat erforderlich.
Wie schreibe ich mich ein?
Bitte fortlaufend Aktualiserungen der Homepage beachten!
Für die Einschreibung folgen Sie bitte diesen Angaben:
https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/einschreibung/master/1_fachsemester/
Hier finden Sie auch die Unterlagen, die Sie zur Einschreibung mitbringen müssen:
https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/einschreibung/index_ger.html
Ich habe eine Zulassung unter Vorbehalt erhalten. Was bedeutet das?
Bitte fortlaufend Aktualiserungen der Homepage beachten!
Für das kommende Sommersemester werden Sie unter Vorbehalt zugelassen wenn:
- wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben und das Zeugnis noch nicht vorliegt
- wenn Sie den Dokumentenabgleich Ihrer in Klips hochgeladenen Dokumente bei der Geschäftsstelle Masterzulassung (philFak) noch nicht vorgenommen haben (nur für externe BewerberInnen, nicht erforderlich für Studierende, die ihren BA Abschluss an der UzK abglegen)
- wenn Dokumente noch nicht vorliegen, die das Studierendensekretariat zur Einschreibung benötigt.
Die Zulassung unter Vorbehalt bedeutet, dass das Studierendensekretariat bei Ihrer Einschreibung eine Rückmeldesperre für Ihr zweites Mastersemester einrichtet. Dies beeinträchtigt Ihr Studium im Sommersemester nicht, verbietet aber die Rückmeldung zum WS 21/22, wenn der Vorbehalt bis zum Ende der Rückmeldung nicht aufgelöst wurde.
Der Vorbehalt wird i.d.R.aufgelöst, wenn Sie bis zum Ende des Bewerbungssemesters (31.3. für Masterstudienbeginn Sommersemester; 30.9. für Masterstudienbeginn Wintersemester) alle Leistungen erbringen und wenn Sie Ihr Zeugnis- ggf. auch mit der geforderten Grenznote - erhalten und nachreichen und auch die weiteren o.g. Schritte vornehmen. D
Für das Sommersemester 2021 gelten Corona-bedingt andere Fristen, über die wir Sie hier baldmöglichst informieren werden.
Sofern das Zeugnis bis zum Bewerbungsende noch nicht vorgelegen hat, aber zur Einschreibung vorliegt, legen Sie es bitte nochmal in der Geschäftsstelle Masterzulassung vor.
Beachten Sie auch bei der vorbehaltlichen Einschreibung die corona-bedingten Anpassungen und Änderungen (informieren Sie sich immer aktuell auf unserer Homepage sowie auf der Homepage des Studierendensekretariats).