Nachzureichende Dokumente
Alle Zulassungen für das Masterstudium an der Philosophischen Fakultät erfolgen unter Vorbehalt.
Dieser wird aufgelöst, sobald
- die Richtigkeit der hochgeladenen Dokumente überprüft wurde
- fehlende Dokumente nachgereicht wurden
- das Bachelorzeugnis überprüft wurde
Beachten Sie:
- Das Zeugnis für Absolvent*innen der Philosophischen Fakultät der UzK muss nicht bei uns oder im Studierendensekretariat nachgereicht werden, da wir es in Kooperation mit dem Bachelorprüfungsamt einsehen können. Die Zeugnis soll bis zum 15.1.2023 vorliegen
- Sollten Sie noch Dokumente (Zeugnisse, Sprachnachweis etc.) nachreichen müssen, können Sie dies auf Ihrem KLIPS-Account einsehen und wurden darauf auch per Mail hingewiesen. Diese Dokumente müssen Sie dann bei uns einreichen:
Wo? In der Geschäftsstelle Masterzulassung
Bitte lassen Sie uns die Dokumente in beglaubigter Kopie postalisch zukommen. Sofern SIe eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Dokumente nach einem halben Jahr vernichtet.
Wann? Für das WS (22/23) müssen die Dokumente bis zum 15. Januar, 2023 spätestens bis zum 15. März 2023 eingereicht werden.
- Sofern Sie bereits länger als ein Semester nicht mehr an der UzK immatrikuliert waren, ist darüberhinaus die Hochschulzugangsberechtigung - Abiturzeugnis - an das Studierendensekretariat zu senden
Erbringung der Studienleistungen des Bachelors
Ausstehende Prüfungen oder Leistungen müssen immer nach Erlass des Ministeriums zum Ende des jeweiligen Semesters vor Aufnahme des Masterstudiums erbracht werden. Dieses Datum betrifft auch die Abgabe der Bachelorarbeit. Beachten dabei unbedingt Ihre individuellen Fristen! Das Abgabedatum, das Ihnen mit der Themenmitteilung zugesandt wurde, bleibt verbindlich. Mit dieser Änderung ist keine (!) automatische Verlängerung Ihrer persönlichen Abgabefrist gegeben.
Die Begutachtungen können in der regulären Begutachtungszeit erfolgen.
Das Zeugnis sollte für das Wintersemester zum 15. Januar 2023 erstellt sein: Sie müssen dieses als interne(r) Bewerber(in) nicht einreichen; wir überprüfen den Bachelorabschluss intern.
Der Vorbehalt wird dann ordnungsgemäß zum Sommersemester 2023 aufgehoben.