Externe Bewerber
Für die Aufhebung der Rückmeldesperre relevante Stellen
- Die Geschäftsstelle Masterzulassung für den postalischen Versand der beglaubigten Dokumente (s.u) zur Aufhebung der Rückmeldesperre : Das Bachelorabschlusszeugnis und ggf. nachzureichende Sprachnachweise
Postanschrift:
Prüfungsamt und Studierendenservice der Philosophischen Fakultät
Geschäftsstelle Masterzulassung
Albertus Magnus Platz
D-50923 Köln
Bitte einen frankierten und adressierten Rücksendeumschlag beifügen.
Andernfalls werden die Unterlagen nach einem halben Jahr vernichtet.
- Das Studierendensekretariat für den postalischen Versand der beglaubigten Kopie des Abiturzeungnisses und ggf. der online Übermittlung der Exmatrikulationsbescheinigung falls noch ausstehend
Noch nicht abgelegte Prüfungen (Corona-bedingte Änderungen zum WS 20/21)
1. Sie haben sich in Köln als ErsthörerIn eingeschrieben, haben aber das Bachelorzeugnis noch nicht vorlegen können?
Senden Sie bitte das Bachelorzeugnis in beglaubigter Kopie postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung. Die Postanschrift ist wie folgt:
Prüfungsamt und Studierendenservice der Philosophischen Fakultät
Geschäftsstelle Masterzulassung
Albertus Magnus Platz
D-50923 Köln
Sofern Sie eine Rücksendung der beglaubigten Unterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen frankierten und adressierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Dokumente nach einem halben Jahr vernichtet.
Die Exmatrikulationsbescheinigung senden Sie bitte per mail an das Studierendensekretariat (studsek@verw.uni-koeln.de)
2. Sie sind in Köln als ZweithörerIn eingeschrieben?
Sofern Sie an Ihrer Heimatuniversität den Abschluss noch nicht haben erbringen können und noch Leistungen im Bachelor fehlten, haben Sie sich dort i.d.R. nicht exmatrikulieren können. Da eine zeitgleiche Einschreibung für den BA und MA an zwei Hochschulen nicht gestattet ist, bzw. eine Immatrikulation ohne Exmatrikulation aus der anderen Hochschule nicht möglich ist, haben Sie sich ggf. als großer Zweithörer an der UzK eingeschrieben.
Wenn Sie den Bachelor an Ihrer Heimatuniversität fristgerecht abschließen können, senden Sie bitte das Bachelorzeugnis in beglaubigter Kopie an die Geschäftsstelle Masterzulassung. Die Exmatrikulationsbescheinigung senden Sie bitte per mail an das Studierendensekretariat (studsek@verw.uni-koeln.de)
Bei fristgerechter Vorlage des Bachelorzeugnisses und der Exmatrikulationsbescheinigung Ihrer bisherigen Hochschule bis spätestens (!) 31.3.2021 wird die Zweithörerschaft beendet und Sie werden als ErsthörerIn umgeschrieben. Sofern Sie diese Unterlagen nicht fristgerecht vorlegen können, verlieren Sie den Studienplatz in Köln, können aber an Ihrer Heimatuniversität den BA abschließen und sich dann zu gg. Zeit neu bewerben.
Für den Abschluss Ihres Bachelors und die damit verbundenen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten ist Ihre Heimatuniversität zuständig - auch und vorallem, was die dortigen Fristen angeht.
ZOOM-ERSTSEMESTER-BERATUNG
Gerne begrüßen wir, Frau Dr. Court und Frau Strick M.A. (von der Geschäftsstelle Masterzulassung ), Sie zu einer zoom-Veranstaltung, um die Universität digital kennenzulernen, ein paar erste Schritte an der Universität zu gemeinsam zu gehen und um Ihre Fragen zu beantworten.
Wann: Die zoom-Veranstaltung findet wahlweise am 29. September um 10.00 Uhr und am 21. Oktober um 10.00 Uhr statt.
Sie finden den Link zur Einwahl hier und auf der Homepage:
29.9.:
https://uni-koeln.zoom.us/j/97374681146?pwd=TjR1U0psWURYRkErckNsTlBOcWxVUT09
Meeting-ID: 973 7468 1146
Passwort: 271860
21.10:
https://uni-koeln.zoom.us/j/95494862270?pwd=Q1FTSkdmYUJYc0VScjdRaUdYZGUrZz09
Meeting-ID: 954 9486 2270
Passwort: 361088