Fachwechsel
Die folgenden Ausführungen für den Wechsel (Studiengangwechsel oder Hochschulortswechsel) in die Bachelorstudien der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln gelten für Studienbewerber*innen, die bereits einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen für die gewählten Studien- und Wahlpflichtfächer nachweisen können:
- aus einem anderen Studiengang an der Philosophischen Fakultät (z.B. Lehramtsstudium mit Fächern der Philosophischen Fakultät)
- aus einem Studiengang an einer anderen Fakultät der Universität zu Köln (z.B. Studium in Fächern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen oder Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
- aus einem Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes (z. B. einschlägige Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengänge)
- aus einem Studium im Ausland (von deutschen und ausländischen Studierenden).
In diesen Fällen muss vor der Studienplatzbewerbung ein Einstufungs- und ein Anerkennungsverfahren durchlaufen werden, welches über das Prüfungsamt erfolgt. Hier wird Ihnen eine Einstufungsbescheinigung für die Bewerbung im Studentensekretariat ausgestellt. Grundsätzlich können nur Studienzeiten sowie Prüfungs- und Studienleistungen angerechnet werden, die in einschlägigen Studiengängen oder Studienfächern erworben wurden, d.h. deren inhaltliche und prüfungsrechtliche Gleichwertigkeit gegeben ist.
Diejenigen Bewerber*innen, die keine einschlägigen Studienleistungen für ein Bachelorstudienfach nachweisen können, gelten als Studienanfänger*innen und müssen sich als solche für dieses Fach bewerben. Mit der Einstufung und Anerkennung ist keine Gewähr für die Vergabe eines Studienplatzes verbunden.