Nachzureichende Dokumente
Sollten Sie noch Dokumente (Zeugnisse, Sprachnachweis etc.) nachreichen müssen, können Sie dies auf Ihrem KLIPS-Account einsehen und wurden darauf auch per Mail hingewiesen.
Wo? In der Geschäftsstelle Masterzulassung Homepage
Bitte lassen Sie uns die Dokumente in beglaubigter Kopie postalisch zukommen. Sofern SIe eine Rücksendung der Unterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen frankierten Rückumschlag bei. Andernfalls werden die Dokumente nach einem halben Jahr vernichtet.
Wann? Möglichst bis 15. Feburar (Ende der Rückmeldung für das SoSe 21) spätestens bis zum 31.3.2021.
Das Zeugnis für Absolvent*innen der Philosophischen Fakultät der UzK muss nicht bei uns oder im Studierendensekretariat nachgereicht werden, da wir es in Kooperation mit dem Bachelorprüfungsamt einsehen können.
Zulassung unter Vorbehalt / Erbringung der Studienleistungen des Bachelors
Sofern Sie Ihr Studium zum Zeitpunkt der Zulassung noch nicht abgeschlossen hatten, wurden Sie unter Vorbehalt zugelassen.
ÄNDERUNG DER BESTIMMUNG FÜR DAS WINTERSEMESTER20/21: Nach dem Beschluss des Rektorats ist eine Corona-Epidemie-Hochschulverordnung erlassen worden. Nach § 2 (2) konnten Sie, sofern die Leistungen mit Abschluss des Sommersemesters noch nicht verbucht wurden, eine Paralleleinschreibung Bachelor/Master im Studierendensekretariat beantragen. Dies erfolgte auf dem Formular Fachwechsel/Umschreibung, in dem Sie die Option 2 ankreuzen mussten. Damit war es möglich, im BA und MA zeitgleich eingeschrieben zu sein, wenn die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind (144 CP).
Sofern Sie noch nicht alle Leistungen des Bachelors erfüllt haben und diese auch nicht, wie nach Hochschulgesetz bisher gefordert, bis zum 30.9. erbringen können, war corona-bedingt ausnahmesweise für das kommende Semester eine Sonderregelung erlassen worden: Hierzu war es zwingend erforderlich, die Paralleleinschreibung im Studierendensekretariat zu beantragen (!). Sollten Sie dies bisher nicht beantragt haben, ist es - möglichst bis zum 31.10. - per email-Antrag an das Studierendensekretariat noch möglich. Sofern noch nicht erfolgt, schreiben Sie uns bitte umgehend eine E-Mail.
Ausstehende Prüfungen oder Leistungen können somit nach Erlass des Masterzulassungsausschusses bis zum 15.12.2020 erbracht werden. Dieses Datum betrifft auch die Abgabe der Bachelorarbeit. Beachten dabei unbedingt Ihre individuellen Fristen! Das Abgabedatum, das Ihnen mit der Themenmitteilung zugesandt wurde, bleibt verbindlich. Mit dieser Änderung ist keine (!) automatische Verlängerung Ihrer persönlichen Abgabefrist gegeben.
Das Zeugnis sollte, wenn möglich, bis zum Ende der Rückmeldefrist vorliegen - spätestens aber bis zum 31.3.2021.