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Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?

Nach Ihrer Bewerbung wird Ihnen im Bewerberaccount der Bewerbungsstatus "Bewerbungsabgabe"  als "elektronisch eingegangen" angezeigt. Dies wird separat für jede einzelne Bewerbung im Account hinterlegt.

Im Anschluss werden Ihre Unterlagen von der Geschäftsstelle Masterzulassung gesichtet. In Abstimmung mit den FachvertreterInnen wird dann die Einschlägigkeit überprüft. Sie können diesen ersten Schritt verfolgen; hier wird nur vermerkt, ob die Unterlagen vollständig sind. Die weiteren - formalen oder fachlichen - Überprüfungen können Sie nicht mehr verfolgen. 

Erst durch die Zulassung oder Ablehnung werden Sie über die weiteren Schritte informiert. 

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen ab. Die Beantwortung Ihrer Anfrage kostet uns Zeit, die wir besser für die fortlaufende Bearbeitung der Bewerbungen nutzen könnten. Danke!

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Wann werde ich informiert, ob ich zugelassen werde?

Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbung informieren die Zulassungsausschüsse das Studierendensekretariat (nationale Abschlüsse) und das International Office (internationale Abschlüsse) über das Ergebnis. Von dort erhalten Sie eine eine E-Mail mit weiteren Informationen. Auf Ihrem KLIPS-Account sehen Sie zudem, ob Unterlagen nachzureichen sind. Die Benachrichtigungen können bei zulassungsfreien Fächern jeweils nach dem Bewerbungsende versandt werden. Bewerbungen, die im Bewerbungszeitraum spät eingegangen sind oder eine Rücksprache mit den FachvertreterInnen fordern, können deutlich später verschickt werden. 

Der Versand der Bescheide der zulassungsbeschränkten Fächer werden für das Sommersemester ab Mitte Februar, für das Wintersemester ab Mitte August versandt.

Bewerbungen der englischsprachigen Studiengänge mit früherem Bewerbungsstart und Bewerbungen von Studierenden mit internationalen Abschlüssen werden, wenn möglich, frühzeitig und schon vor Bewerbungsende bearbeitet.

Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit Ihr E-Mail Postfach (ggf. auch auf Spam-Nachrichten). Nach einer Zulassung muss innerhalb weniger Tage der Studienplatz über KLIPS angenommen werden. Falls dies nicht erfolgt, ist keine Einschreibung möglich.

Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen ab. Die Beantwortung Ihrer Anfrage kostet uns Zeit, die wir besser für die fortlaufende Bearbeitung der Bewerbungen nutzen könnten. Danke!

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Wie werde ich informiert?

Sie werden per E-Mail informiert. Stellen Sie also sicher, dass Ihre E-Mail Anschrift korrekt ist und dass Sie während des Bewerbungsverfahrens Zugriff zu Ihrem E-Mail-Account haben. Bei zulassungsbeschränkten Fächern können die Zulassungen mit sehr kurzen Einschreibefristen versandt werden.

Die Benachrichtigungen können bei zulassungsfreien Fächern ab dem Zeitpunkt des Bewerbungsendes bei zulassungsbeschränkten Fächern für das Sommersemester ab Mitte Februar, für das kommende Wintersemester ab Mitte August versandt werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, die Beantwortung verzögert die Bearbeitung der Bewerbungen!

Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit Ihr E-Mail Postfach (ggf. auch auf Spam-Nachrichten). Nach einer Zulassung muss innerhalb weniger Tage der Studienplatz angenommen werden. Falls dies nicht erfolgt, ist keine Einschreibung möglich.

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Wie erfolgt das Ranking bei zulassungsbeschränkten Fächern?

Die Erstellung des Rankings in den zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt nach § 4 der jeweiligen Zulassungsordnungen.

Für alle zulassungsbeschränkten Fächer ist die (vorläufige) Gesamtnote des Bachelorabschlusses allein- oder mitentscheidend.

Bei den Fächern :

- 2-Fach-Master Medienkulturwissenschaft  und dem

- Verbundstudiengang Medienwissenschaft mit allen drei Wahlpflichtfächern

ist die (vorläufige) Gesamtnote allein ausschlaggebend.

* Bei dem 1-Fach-Master Medienkulturwissenschaft wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote und zu 49% die Anzahl der einschlägigen Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums berechnet

* Bei dem 1-Fach-Master „Theorien und Praktiken professionellen Schreibens“ wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote des vorangegangenen Abschlusses und zu 49% die von GutachterInnen benotete Schreibprobe berechnet. Die Schreibprobe muss mit mindestens ausreichend bewertet sein, um den Zugang zu erhalten.

Darüberhinaus sind Quoten zu berücksichtigen, die dem Ranking ebenfalls zugrunde gelegt werden. Dazu gehören die Quote für Bewerbende mit internationalem Abschluss der Drittländer, Bewerbende, die einen Dienst abgeleistet haben, Spitzensportler, Härtefälle und für ein Zweitstudium (falls Sie bereits einen Master vollständig abgeschlossen haben). Bitte informieren Sie sich zu diesen Quoten hier. Wartezeiten werden für die Bewerbung zum Masterstudium nicht berücksichtigt. 

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Gibt es Nachrückverfahren?

Bei zulassungsbeschränkten Fächern gibt es Nachrückverfahren. Wenn Ihr vorheriges Studium einschlägig für den Studiengang ist, Sie aber aufgrund des Rankings vorerst keinen Platz erhalten, bekommen Sie ein vorläufiges Ablehnungsschreiben. Wenn nicht alle im ersten Verfahren vergebenen Studienplätze angenommen werden, gibt es ein Nachrückverfahren, bei dem Sie eine nochmalige Chance haben. Die Kriterien für das Ranking bleiben dabei unverändert, es werden auch keine ggf. später eingereichten Noten berücksichtigt. Die Nachrückverfahren finden i.d.R. Mitte März bzw. Mitte September statt. Erst wenn alle Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Studienganges durch eingeschriebene Studierende vergeben sind erhalten diejenigen, die keinen Platz im Ranking erhalten haben, eine endgültige Absage für das laufende Semester. Eine erneute Bewerbung zu dem Semester, in dem der gewünschte Studiengang wieder angeboten ist, ist möglich.

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Wie war der NC im vergangenen Semester?

Die Verfahrensergebnisse der zulassungsbeschränkten Fächer aus den vergangenen Bewerbungsphasen ab WS 20/21 für die medienwissenschaftlichen Studiengänge sowie für Theorien und Praktiken Professionellen Schreibens finden Sie entsprechend dem Ranking nach den Zulassungsordnungen  hier.

Neben der Anzahl der zu vergebenden Plätze wird informiert über die Punktezahl bzw. die Gesamtnote, mit der eine Zulassung im Hauptverfahren gegeben war, sowie über mögliche Nachrückverfahren.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Bei technischen Fragen zum KLIPS-Account ist das KLIPS-Büro  (http://klips2-support.uni-koeln.de)  zuständig.

Bei Fragen zu Zulassungen oder Ablehnungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Masterzulassung (http://phil-fak.uni-koeln.de/32485.html )

Bei Fragen bezüglich der Einschreibung, wenn Sie Ihren Abschluss an der UzK oder an anderen Hochschulen Deutschlands gemacht haben, ist das Studierendensekretariat  ( https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/ )  zuständig.

Bei Fragen bezüglich der Einschreibung, wenn Sie Ihren Abschluss an einer internationalen Hochschule gemacht haben, ist das International Office zuständig. 

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