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Welche Bewerbungsfristen habe ich?

Für die nächste Bewerbungsphase

zum Wiintersemester 24/25  beginnt die Bewerbung: 

voraussichtlich am 3. Juni 2024

Bewerbungsende für alle Studiengänge ist 15. Juli 2024

 

Ausnahme: Für den Studiengang Culture and Environment in Africa ist eine Bewerbung vorauss. ab dem 15. April bis zum 15. Juli möglich.

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Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben?

Ja, Sie können sich auch bewerben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben.

Sie müssen dann zum Bewerbungsende nachweisen, dass Sie mindestens 80 % aller Leistungen, d.h. i.d.R. 144 Leistungspunkte Ihres Bachelors absolviert haben.
In Ausnahmefällen kann bei noch nicht erreichten 80% der Leistungen bei zulassungsfreien Fächern der Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 25.8. bei Bewerbung zum WS und 10.3. bei Bewerbung zum SoSe) erfolgen. Dies ist aber nur der Fall, wenn diese nachgetragenen Leistungen bis zum ursprünglichen Bewerbungstermin erbracht worden sind! Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle Masterzulassung. Dies ist bei zulassungsbeschränkten Fächern nicht möglich.

Bedenken Sie bitte, dass bei einem nicht abgeschlossenen Studium zum Bewerbungszeitpunkt die Leistungen des BA Studiums ausnahmslos bis zum Ende des Bewerbungssemesters abgeschlossen sein müssen. Die Bachelorarbeit muss ebenfalls bis zum 31.3./ 30.9. abgegeben worden sein. Die Begutachtungen für diese Leistungen unterliegen dann den regulären Bewertungsfristen. Das BA Zeugnis sollte für Studierende, die sich für das WS 2023/24 eingeschrieben haben, bis zum 15.1. vorliegen, Studierende, die sich für das SoSe 2024 eingeschrieben haben, bis zum 15.7.2024.

⇒   Für interne BewerberInnen (Abschluss an der UzK) : Beachten Sie bitte, dass das Bachelorprüfungsamt eine Anmeldefrist für die Meldung zur Bachelorarbeit setzt. Beachten Sie hier bitte die Mitteilungen des Bachelorprüfungsamtes

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Welche Masterfächer gibt es?

Das Fächerangebot der Philosophischen Fakultät können Sie unserer Aufstellung der Masterfächer entnehmen. Es gibt Ein-Fach-Master-Studiengänge, in denen Sie ein Fach studieren und Zwei-Fach-Master-Studiengänge, in denen Sie das gewählte Fach entweder mit einem weiteren Fach aus der Liste der Zwei-Fach-Master kombinieren oder zwei Studienrichtungen desselben Faches wählen. Zudem können Sie im Rahmen der Verbundstudiengänge ein Fach der Philosophischen Fakultät mit einem festgelegten Wahlpflichtfach unserer Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder der Juristischen Fakultät kombinieren.
Bei dem Zwei-Fach-Master wird ein Fach als das erste, große Fach (51 zu erbringende Leistungspunkte plus Masterarbeit), das zweite als das kleine Fach (39 zu erbringende Leistungspunkte, ohne Masterarbeit) gewählt. Sind beide Fächer der Philosophischen Fakultät zugeordnet, wird bei der Einschreibung ungeachtet der Priorität nach alphabetischer Reihenfolge eingeschrieben. Wird ein Fach der Philosophischen und ein Fach der Humanwissenschaftlichen Fakultät gewählt, entspricht die Reihenfolge der Wahl und der Einschreibung. Ein Wechsel ist aber im Verlauf des Masterstudiums durch Antrag im jeweiligen Prüfungsamt möglich.

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Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, um mich für einen deutschsprachigen Masterstudiengang zu bewerben?

Für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge müssen Sie, wenn Sie nicht deutsche(r) Muttersprachler(in) sind, sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, mindestens auf dem Niveau DSH-2. Alternativ gelten auch diese Sprachnachweise: 

  • TestDaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen
  • DSH 2*
  • Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der KMK (DSD II)
  • Telc C1 Hochschule
  • Telc C2
  • Goethe-Institut C1-Zertifikat
  • ÖSD C2
  • Feststellungsprüfung (FSP) mit Fach Deutsch

Ggf. gelten auch bestimmte internationale Schulabschlüsse, z.B. aus deutschsprachigen Regionen als gleichwertig.  Bitte informieren Sie sich diesbezüglich mit dem Kontaktformular im International Office.

Wenn Sie kein solches Sprachzertifikat haben, können Sie ggf. vor Aufnahme des Fachstudiums an dem Deutschkurs des International Office teilnehmen. Dies betrifft ausschließlich Studierende, die sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Für diesen Deutschkurs benötigen Sie gute Kenntnisse der Deutschen Sprache (abgeschlossenes B2-Niveau) mit einem der folgenden Zertifikate: 

  • TestDaF TDN 3 in allen Prüfungsteilen
  • DSH 1*
  • Telc B2
  • Goethe-Institut B2-Zertifikat
  • ÖSD B 2   

Das eingereichte Sprachzertifikat muss innerhalb der letzten zwei Jahre erworben worden sein.

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Welche englischsprachigen Studiengänge kann ich an der Philosophischen Fakultät studieren?

Sie können an der Philosophischen Fakultät sechs englischsprachige Studiengänge studieren. Als Nachweis muss hier ein Englisch C 1 Zertifikat vorgelegt werden.

Diese Studiengänge sind:

African Studies and Egyptology ( Ein- und Zwei-Fach Master), Niveau B 2 !

Culture and Environment in Africa (Ein-Fach-Master, nur zum WS), Grenznote 2,5

Digital and Computational Archaeology (Ein-Fach-Master, nur zum WS) 

Linguistics (Ein-Fach-Master, für Deutschsprachige der Ein-Fach Master Linguistik mit 13 Studienprofielen)

North American Studies (Ein-Fach-Master, Kooperation mit der Universität Bonn), Grenznote: 2,5

Social and Cultural Anthropology  (ehemals Ethnologie);  ab Wintersemester 2024:  Grenznote 2,5, Englischkentnisse B 2

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Welche Englischkenntnisse muss ich für die englischsprachigen Studiengänge vorweisen?

Für die englischsprachigen Studiengänge müssen Sie einen der folgenden Sprachnachweise mit C 1 vorlegen oder Englisch als Muttersprache haben:

(Die Studiengänge African Studies und Social and Cultural Anthropology fordern keinen C 1, sondern einen B 2 Nachweis, hier gelten die gleichen Sprachnachweise mit geringeren Level)

a. TOEFL, Internet-based Test (iBT): 95
b. IELTS-Test: 7
c. Cambridge English Qualifications: C1 Advanced (ehem. Cambridge English: Advanced, CAE)
d. telc-Zertifikat: C1
e. TOEIC: 490 (listening), 455 (reading) / 200 (writing), 200 (speaking)
f. Pearson PTE Academic: PTE Academic: 76
g. UNIcert: UNIcert III

Sofern Ihr Bachelorstudium nachweislich ausschließlich englischsprachig war, oder Sie durch ein Schulabschlusszeugnis vorweisen können, dass Sie MuttersprachlerIn sind, genügt dieses auch als Nachweis für die Bewerbung und Einschreibung. In diesen Fällen ist aber ein expliziter Nachweis der C 1 Kenntnisse durch eines der o.g. Tests (ergänzt durch die fakultätsinterne DAAD Sprachprüfung) im Verlauf des ersten Semesters nachzuweisen. Dieser Nachweis sollte bis zum 15. Januar für die Bewerbung zum Sommersemester  und bis zum 15.7. für die Bewerbung zum Wintersemester vorliegen. 

Beachten Sie bitte, dass ein deutsches Abiturzeugnis mit B2/C 1 nicht ausreicht! In diesen Fällen können Sie im Falle einer Zulassung/Einschreibung eines der o.g. Dokumente bis zum 15. 1. (Bewerbung zum SoSe) bzw. 15.7.  (Bwerbung zum WS) nachreichen.

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Kann ich mein Masterstudium zum Sommer- und zum Wintersemester beginnen?

(Fast) alle zulassungsfreien Studiengänge unserer Fakultät werden jeweils zum Sommer- und zum Wintersemester angeboten.

(Fast) alle zulassungsbeschränkten Studiengänge  (siehe unten: „Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?“) unserer Fakultät werden ausschließlich zum Wintersemester angeboten.

Ausnahmen:   Der englischsprachige, zulassungsfreie Studiengang Culture and Environment in Africa und der neue Studiengang Digital and Computational Archaeology werden ausschließlich zum Wintersemester angeboten.  Der zulassungsbeschränkte Studiengang Theorien und Praktiken professionellen Schreibens wird jeweils zum Sommer- und Wintersemester angeboten. Darüber hinaus wird der Ein-Fach-Master Geschichte in den Studienrichtungen Alte, Mittelalterliche und Neuere Geschichte zum Sommer-und Wintersemester angeboten. 

Die Fächer der Humanwissenschaftlichen Fakultät, die Sie ggf. mit einem Fach unserer Fakultät kombinieren können, beginnen ausschließlich jeweils zum Wintersemester.

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Welche Kombinationsmöglichkeiten habe ich?

Bei den Zwei-Fach-Master-Studiengängen können Sie fast alle Fächer der Philosophischen Fakultät miteinander kombinieren. Darüber hinaus sind einzelne Fächer anderer Fakultäten mit unseren Studiengängen kombinierbar. Die Kombinationstabelle finden Sie hier.

Die Kombination eines Verbundmasters mit einem weiteren Masterfach der Philosophischen Fakultät als Zwei-Fach-Master ist nicht möglich.

Bei der Wahl eines Zwei-Fach-Masterstudiengangs ist in jedem Fall ein zweites Fach anzugeben.

Folgende Fächerkombinationen sind aus inhaltlichen Gründen ausgeschlossen:

  • Afrikanistik und Ägyptologie mit Antike Sprachen und Kulturen Ägyptologie
  • Antike Sprachen und Kulturen (Studienrichtung Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft) und Linguistik
  • Antike Sprachen und Kulturen (Studienrichtung Alte Geschichte) und Geschichte

Intermedia (Humanwissenschaftliche Fakultät) ist an der Philosophischen Fakultät ausschließlich mit dem Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft kombinierbar.

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Was muss ich bei der Bewerbung zum Zwei-Fach-Master darüberhinaus beachten?

Bei der Bewerbung zum Zwei-Fach-Master ist immer ein zweites Fach anzugeben, für das die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt sein müssen.

Sie haben hier die Wahlmöglichkeit:

1. Zwei Fächer an der Philosophischen Fakultät

Hier wählen Sie Fach 1 und Fach 2 aus. Die gewählte Reihenfolge ist hier unerheblich, im weiteren Bewerbungsverlauf sowie bei der Einschreibung spielt nur die alphabetische Reihenfolge eine Rolle. Welches das große und welches das kleine Fach ist, bestimmen Sie nach der Einschreibung durch Ihre Kursbelegungen.

2. Ein Fach an der Philosophischen und ein Fach an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (nur zum WS)

Sie legen hier bereits bei der Wahl das große und das kleine Fach fest. Dementsprechend erfolgen Zulassung und Einschreibung. Sollten Sie im Laufe Ihres Masterstudiums feststellen, dass Sie gerne diese Festlegung ändern wollen, ist dies auf Antrag an das zuständige Prüfungsamt problemlos möglich.

Die weiteren Bewerbungsformaliäten finden Sie bei den beiden nächsten Fragen/Antworten.

3. Zwei Fächer an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (nur zum WS)

Die Bewerbung läuft ebenfalls über KLIPS. Bitte informieren Sie sich entsprechend der dortigen Vorgaben auf den Seiten der Humanwissenschaftlichen Fakultät.

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Kann ich mich im Zwei-Fach-Master auch für ein zweites Fach an einer anderen Fakultät bewerben?

Es gibt einige Fächer, die Sie der Aufstellung der Masterfächer sowie der Kombinationstabelle entnehmen können, die als zweites Fach im Zwei-Fach-Master Studiengang gewählt werden können.

Dazu zählt z.B. die Geographie aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, die Musikvermittlung und einzelne Studiengänge der Erziehungswissenschaft aus der Humanwissenschaftlichen Fakultät sowie Intermedia als Sonderfall in der ausschließlichen Kombination mit dem Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft.

Bei der Bewerbung in der Kombination mit der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist die Reihenfolge der Fächer ("großes" und "kleines" Fach) direkt festzulegen. Fächer der Humanwissenschaftlichen Fakultät werden jeweils nur zum WS angeboten.

Fächer der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der juristischen Fakultät sind nur im Rahmen der Verbundmaster kombinierbar.

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Wie kann ich mich im Zwei-Fach-Master für Fächer zweier Fakultäten bewerben?

Jede Fakultät hat einen eigenen Zulassungsausschuss. Die Bewerbungen werden über z.T. unterschiedliche Bewerbungsportale abgewickelt.

Wenn Sie als zweites Fach

  • Geographie wählen, erfolgt die Bewerbung über unser Bewerbungsportal in KLIPS 2.0. Die weitere Bearbeitung erfolgt über den Zulassungsausschuss der Philosophischen Fakultät.
  • ein Fach der Humanwissenschaftlichen Fakultät wählen :
    • Die Bewerbung zu den Fächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät erfolgt ebenfalls über das KLIPS-Bewerbungsportal, die Zuständigkeit liegt hier geteilt bei dem jeweiligen Zulassungsauschuss. Sie erhalten aber einen gemeinsamen Zulassungsbescheid und können sich auch nur einschreiben, wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten haben. 
    • Studiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät starten i.d.R. ausschließlich zum Wintersemester.

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Für welchen Studiengang erfülle ich mit meinem BA Abschluss die Voraussetzungen?

Die Masterstudiengänge unserer Fakultät sind konsekutiv. Die Entscheidung, ob Sie durch Ihr vorangegangenes Studium den Zugang zu einem Masterstudiengang an unserer Fakultät erhalten, wird durch den Zulassungsausschuss getroffen.

Eine Aufstellung aller Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier

Die Zulassungsordnungen der einzelnen Fächer geben detailliertere Auskunft. 

Bei zulassungsbeschränkten Fächern (siehe „Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?“ ) erfolgt im Anschluss an die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein NC – Verfahren (siehe ,,Wie erfolgt das Ranking bei zulassungsbeschränkten Fächern?").

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Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?

  • Der Master Cultural and Intellectual History between East and West (Studium an der Universität zu Köln und an einer Kooperationsuniversität) / keine Bewerbung mehr möglich zum Sommersemester
  • Ein-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
  • Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
  • Verbundmaster Medienwissenschaft mit den Wahlfächern Medieninformatik, Medienmanagement und Medienökonomie, Medienrecht
  • Ein-Fach-Master Theorien und Praktiken professionellen Schreibens (Bewerbung auch zum SoSe möglich)

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Was bedeutet die Grenznote (Mindestnote)?

Einige Fächer können Sie nur studieren, wenn Sie in Ihrem Bachelorabschluss in der Gesamtnote mindestens eine bestimmte, vorgegebene Note erreicht haben. Bei der Bewerbung wird hier die (ggf. vorläufige) Gesamtnote des Abschlusses vorzulegen sein.

Die Grenznote ist nicht mit einer Zulassungsbeschränkung gleichzusetzen. Es gibt Fächer, die sowohl eine Grenznote voraussetzen – z.B. der 2-Fach-Master Medienkulturwissenschaft mit der Grenznote gut (1,7) – als auch eine Zulassungbeschränkung haben. Wenn die Grenznote nicht erreicht wird, kann man an dem NC-Verfahren nicht teilnehmen. Das Erreichen der Grenznote heißt aber nicht, dass man zugelassen wird.

Anderseits ist der Zugang zu einem zulassungsfreien Fach nicht möglich, wenn die geforderte Grenznote nicht erreicht wird.

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Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?

Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich. Sie sollten sich aber nur für solche Programme bewerben, für die Sie Ihrer eigenen Einschätzung nach die Voraussetzungen erfüllen.

Zulassungen können nur für Studiengänge bzw. Studiengangskombinationen ausgesprochen werden, für die eine fristgerechte Bewerbung vorliegt.

Wenn Sie sich für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, ist eine Bewerbung auf  mehrere Studiengänge durchaus empfehlenswert, um Ihre Chancen auf einen Masterstudienplatz zu erhöhen.

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An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?

Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Masterzulassung, Philosophikum, Erdgeschoss (Raum 0.028 im Prüfungsamt), zur Verfügung. 

  • masterzulassung-philfak@uni-koeln.de
  • Sylvia Strick M.A., sylvia.strick@uni-koeln.de, Präsenz- oder zoom-Sprechstunde: Donnerstags, 10.00-12.00 Uhr , Anmeldung unter scheduler  (Auswärtige Studierende bittte mit Voranmeldung über E-Mail). 
  • Azra Mislimi, amislimi@uni-koeln.de

Bei Email-Anfragen verwenden Sie bitte nur eine der o.g. Email-Anschriften, da es sonst zu Überschneidungen in der Bearbeitung kommt.

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