North American Studies
Master of Arts (M.A.)
Regelstudienzeit | 4 Semester |
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Studienbeginn | Wintersemester , Sommersemester |
Zugangsbeschränkung | Ja |
Unterrichtssprache | Englisch |
Credit Points / Leistungspunkte |
Fach: 90 LP + Masterarbeit: 30 LP = 120 LP |
Fachbeschreibung
Der Studiengang North American Studies (NAS) befasst sich interdisziplinär mit Geschichte, Kultur, Kunst, Literatur, Sprache, Film, Philosophie, Medientheorie, Politik und Gesellschaft, Wirtschaft und Recht sowie dem Völkerrecht des nordamerikanischen Raums, d.h. Kanadas und der Vereinigten Staaten sowie der Karibik und Lateinamerikas. Diese geographische Ausdehnung ergibt sich aus der vielfältigen politischen, historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Verflechtung der Nationalstaaten auf dem amerikanischen Kontinent. Zugleich folgt sie dem aktuellen Trend, Nordamerikastudien in einer vergleichenden und transnationalen Perspektive zu betreiben.
Sprachkenntnisse und weitere Voraussetzungen
Berufliche Perspektiven
Fachberatung
Zur Beantwortung fachspezifischer Fragen stehen Ihnen die Fachberater:innen zur Verfügung.
An die fächerübergreifende Studienberatung können Sie sich wenden, wenn Sie sich fachübergreifend beraten lassen wollen, konkrete Fragen z.B. zu Fächerkombinationen, Anerkennungen, Ortswechseln/Quereinstiegen oder zum Studienabschluss haben - oder nicht wissen, an wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.
Zentrale Studienberatung
Als allgemeine Beratungsstelle der Universität unterstützen wir Sie neben den Fachstudienberatungen dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen, selbstständig Ihr weiterführendes Studium zu organisieren und auch eventuelle schwierige Situationen im Studienverlauf zu bewältigen.
Weiterführende Informationen (z.B. zu Studieninhalten und Voraussetzungen) entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und den Fachspezifischen Bestimmungen. In der mobilen Ansicht finden Sie die entsprechenden Links unter "Weitere Informationen". Beachten Sie bitte, dass nur die Angaben in den Fachspezifischen Bestimmungen die gültige Rechtsgrundlage darstellen.