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NRW-Patent-Validierung

Weiterentwicklung bestehender Erfindungen und Patente

  • Thema/Ziel: Gefördert wird die Weiterentwicklung bestehender Erfindungen und Patente mit relevantem Marktpotenzial aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Dies umfasst sowohl die Erstellung eines Proof-of- Concept als auch die Entwicklung von Demonstratoren oder Prototypen zur Unterstützung der Verwertung von Erfindungen aus der Wissenschaft, die durch Patente gesichert sind. Die Projekte müssen in die Forschungskategorien der industriellen Forschung oder experimentelle Entwicklung fallen. Das Programm ist für alle Themen offen. Die Erfindung muss im alleinigen Besitz der Universität/Forschungseinrichtung sein.
  • Zielgruppe: Wissenschaftler: innen, die ihre zum Patent angemeldeten Forschungsergebnisse in die Praxis umsetzen wollen. Phase 1: Hochschulen/Forschungseinrichtungen (Einzelprojekte). Phase 2: Kooperationsprojekte mit der Industrie
  • Mittelgeber: MWIKE NRW
  • Förderzeitraum: 2,5 Jahre (Phase 1: bis zu 18 Monate | Phase 2: bis zu 1 Jahr)
  • Fördersumme: Phase 1: bis zu 175.000 €, einschließlich eines Eigenanteils von 10% Phase 2: bis zu 175.000 €, davon 10 % Eigenanteil | bis zu 200.000 € als Zuschüsse für Industriepartner. Die Durchführung von Phase 2 ist optional. Es wird empfohlen, Kooperationspartner bereits in der ersten Phase einzubinden oder potenzielle Partner für die zweite Phase zu gewinnen.
  • Frist: 28. Februar 2025, 30. Juni 2025 (einstufiges Verfahren)
  • Link: https://www.ptj.de/nrw-patent-validierung
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