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Prüfungsverfahren und Corona-Epidemie
Maßnahmen zur Durchführung und zum Abschluss von Prüfungsverfahren
Aktuelle Informationen des Rektorats zur Corona-Epidemie finden Sie auf folgender Seite: https://portal.uni-koeln.de/coronavirus
Entsprechend diesen Vorgaben des Rektorats hat der Vorsitzende des Prüfungsausschusses folgende Änderung bezüglich der Umsetzung der Prüfungsordnungen beschlossen, die bis auf Weiteres gelten (beachten Sie Änderungen, die täglich erfolgen können):
Die Beantwortung von Fragen und Bearbeitung von Anliegen zu Anerkennungen, Einstufungen, Notenverbuchung, Anmeldung von Abschlussarbeiten, Themenmitteilungen, Bearbeitungsfristen u.ä. kann bis zu vier Wochen beanspruchen. Bitte stellen Sie Ihr Zeitmanagement darauf ein und sehen Sie von Nachfragen ab.
Modulprüfungen an der Philosophischen Fakultät - Änderung der Prüfungsform (Lehramt & Fachwissenschaft)
Konkrete Bestimmungen zur Veränderung von Prüfungsformen und zur Aussetzung der Benotung
Es gelten hinsichtlich der konkreten Veränderung von Prüfungsformen und Benotungsweisen folgende Regelungen, die z.T. die Regelungen des Papiers des Rektorats vom 15.9.2020 ergänzen:
1. Mündliche Prüfungsform
Mündliche Prüfungen, Referate und Vorträge können nach den bereits veröffentlichten Regeln in Zoom (Online-Prüfung) durchgeführt werden (mit gleicher Prüfungsdauer) oder sie können durch andere Prüfungsformen (und dann auch eine andere Prüfungsdauer) ersetzt werden. Hingewiesen sei darauf, dass mündliche Prüfungen nach PO § 12 (7), ggf. abweichend vom bisherigen Usus, als Gruppenprüfungen durchgeführt werden können, sofern die Prüfenden dies möchten und die Prüflinge zustimmen; ein Anspruch eines Prüflings auf Gruppenprüfungen besteht jedoch auch dann nicht, wenn die generelle Prüfungsform Gruppenprüfung seitens der/des Prüfenden gewählt wird; auch Einzelprüfungen bleiben möglich. Teile der mündlichen Prüfungen – wie z.B. die Präsentation eines Papers – können außerdem ggf. schriftlich aus- und vorgelagert werden, sodass die mündliche Prüfung um diesen Anteil verkürzt werden kann.
a) Dass die mündlichen Prüfungen (auch Referate, Vorträge) als Zoom-Prüfungen (ggf. als Gruppenprüfungen und unter schriftlicher Aus- und Vorlagerung von Anteilen) durchgeführt werden, gilt für die Prüfungen des SoSe 2020 nicht als Änderung der Prüfungsform. Es bedarf keiner Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Regelungen zu Prüfungen an der Philosophischen Fakultät im Laufe des SoSe 2020
b) Soll die mündliche Prüfungsform mündliche Prüfung durch eine tatsächlich weitergehende Abweichung der Prüfungsform und dann auch Prüfungsdauer geändert werden (z.B. Portfolio oder Essay), bedarf es einer Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, der dies an die Leitung des Prüfungsamtes delegieren kann (Emailaustausch mit Herrn Müller genügt).
c) Statt der mündlichen Prüfungsform „mündliche Prüfung“ kann auch die schriftliche Prüfungsform „Hausarbeit“ gewählt werden. Diese Prüfungsformänderung bedarf allerdings einer eigenen didaktischen Begründung. Die Genehmigung kann nur durch den Prüfungsausschuss erteilt werden.
2. Schriftliche Prüfungsform, hier nur: Klausur unter Aufsicht
Sowohl Papier-Klausuren als auch elektronische Klausuren (in den Räumen des CCE) unter Aufsicht können als elektronische/digitale Klausur (Online-Klausur) ohne Aufsicht durch-geführt werden, im Normalfall von den häuslichen Arbeitsplätzen der Studierenden aus.
a) Es besteht die Möglichkeit, die Klausur komplett in ILIAS oder ganz bzw. teilweise außerhalb von ILIAS anzulegen (z.B. Benachrichtigung aus KLIPS, per Email, Rücksendung per Email). Solche Klausuren können selbstverständlich auch als Volltextklausuren durchgeführt werden. Angesichts der Gewöhnungsbedürftigkeit dieser Klausurform, möglicher häuslicher Probleme von Studierenden und angesichts der zeitlichen Unwägbarkeiten elektronischer Kommunikation sollte die Dauer der Bearbeitung der Klausur bei ähnlichem Umfang wie bisher an gestellten Fragen 20%-50% mehr betragen. Die Prüfenden stellen soweit möglich rechtzeitig vor der Klausur sicher, dass die technischen Abläufe funktionieren und sind während der Klausur erreichbar. Die entsprechende Klausur findet für alle Prüflinge gleichzeitig statt. Die einzelnen Aufgabenstellungen können, wenn sie vergleichbar sind, von Prüfling zu Prüfling variieren („Fragenpool“). Wer an dieser Klausur teilnimmt, wird zu Beginn der Klausur, etwa in einem Vorspann vor der Themenstellung, explizit darauf hingewiesen, dass er/sie mit der Teilnahme an der Prüfung erklärt, dass er/sie sich keiner unerlaubten Hilfsmittel und Unterstützung bedient und dass das Prüfungsergebnis seine/ihre eigenständige Leistung darstellt. Zur besseren Sicherung der Eigenständigkeit können die Prüfenden die handschriftliche Ausfertigung der Klausur verlangen (mit Foto/Scan, dann rechtzeitiger Upload auf das Zielverzeichnis). Wenn Klausuren unter Aufsicht in dieser Form durchgeführt werden, gilt dies im SoSe 2020 nicht als Änderung der Prüfungsform. Es bedarf keiner weiteren Genehmigung.
b) Es besteht die Möglichkeit, die Klausur unter Aufsicht als „Take-Home-Klausur“ bzw. als „Take-Home-Essay“ durchzuführen, die die übliche Bearbeitungszeit deutlich übersteigt. Hier besteht keine Beschränkung in der Benutzung von Hilfsmitteln. Die Bearbeitungszeit sollte höchstens bis zu einer Woche ab Aufgabenstellung betragen, insbesondere ein oder zwei Tage können sinnvoll sein. Die Variante sollte gewählt werden, wenn durch Individualisierung der Fragestellung mit entsprechenden Transferleistungen die Eigenleistung besser gewährleistet werden kann. Wer an dieser Klausur teilnimmt, wird zu Beginn der Klausur, etwa in einem Vorspann vor der Themenstellung, explizit darauf hingewiesen, dass er/sie mit der Teilnahme an der Prüfung erklärt, dass das Prüfungsergebnis seine/ihre eigenständige Leistung darstellt. Es bedarf keiner weiteren Genehmigung.
Weiter kommen für die Klausur unter Aufsicht folgende alternative Prüfungsformen (mit geänderter Prüfungsdauer) in Frage, die alle einer Genehmigung bedürfen:
Regelungen zu Prüfungen an der Philosophischen Fakultät im Laufe des SoSe 2020
c) Statt einer Klausur unter Aufsicht kann die schriftliche Prüfungsform Portfolio gewählt werden, die sich über mehrere kleinteiligere Arbeiten im ganzen Semester erstreckt. Es bedarf einer Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, der dies an die Leitung des Prüfungsamtes delegieren kann (Emailaustausch mit Herrn Müller genügt).
d) Statt einer Klausur unter Aufsicht kann die mündliche Prüfungsform gewählt werden, insbesondere in der Form „mündliche Prüfung“. Die Länge der Prüfung muss im Blick auf die abzuprüfenden Inhalte und Kompetenzen adäquat zu denen sein, die in der Klausur abgeprüft werden können. Es bedarf einer Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, der dies an die Leitung des Prüfungsamtes delegieren kann (Emailaustausch mit Herrn Müller genügt).
e) Statt einer Klausur unter Aufsicht kann die schriftliche Prüfungsform Hausarbeit gewählt werden. Diese Prüfungsformänderung bedarf allerdings einer eigenen didaktischen Begründung. Die Genehmigung kann nur durch den Prüfungsausschuss erteilt werden.
3. Kombinierte Prüfungen
Kombinierte Prüfungen, die Anteile einer eigentlichen mündlichen Prüfung und/oder Anteile einer Klausur unter Aufsicht enthalten, werden hinsichtlich dieser jeweiligen Anteile der Prüfungen behandelt wie unter den beiden vorgenannten Punkten erwähnt (Beispiel: Sprachprüfungen mit schriftlichem und mündlichem Anteil). In begründeten Fällen kann auf einen der beiden Anteile verzichtet werden, dafür bedarf es einer Genehmigung durch den Prüfungsausschussvorsitzenden, der dies an die Leitung des Prüfungsamtes delegieren kann (Emailaustausch mit Herrn Müller genügt).
4. Alle weiteren, hier nicht erwähnten Änderungen von Prüfungsformen bedürfen immer eines Antrags an den Prüfungsausschuss.
5. Verzicht auf Benotung von Prüfungen
Wird die Prüfungsform (und ggf. Prüfungsdauer) entsprechend der Punkte 1-4 geändert, kann die von der PO vorgesehene Benotung für ein Modul und damit für die gesamte Prüfungskohorte ausgesetzt werden, wenn der Anteil für die Errechnung der Fachnote weniger als 5% beträgt. Die Prüfung wird dann mit „bestanden“ bzw. „nicht bestanden“ bewertet. Da keine Note vergeben wird, kann diese Modulprüfung daher in der Fachnote keine Berücksichtigung finden. Dies ist den Studierenden zwingend rechtzeitig vorher mitzuteilen, sodass sie sich von der Prüfung abmelden können, sofern sie eine Benotung wünschen. Die Endnote wird dann gemäß den bei Klips hinterlegten gewichteten Anteilen von mit Noten bewerteten Modulprüfungen berechnet. Für den Verzicht auf Benotung von Prüfungen wenden Sie sich bitte an Herrn Müller.
6. Freiversuchsregelung
Entsprechend § 7 Abs. 4 S. 1 der Corona-Epidemie-Hochschulverordnung, gelten Prüfungen, die zwischen dem 01.04.2020 und dem 31.03.2021 abgelegt und nicht bestanden werden, als nicht unternommen. Dies gilt nicht für Abschlussarbeiten.
Bei der Eintragung der Bewertung von solchen nichtbestandenen Prüfungen in KLIPS sollen die Prüfer*innen in der Bewertungsskala „N“ (nichtbestanden) mit dem Zusatz „FV“ (=Freiversuch) auswählen.
Modulprüfungen an der Philosophischen Fakultät - Modalitäten für die Durchführung mündlicher Prüfungen (Lehramt & Fachwissenschaft)
Mündliche Prüfungen, Referate und Vorträge – Mündliche Einzelprüfungen oder Referate und Vorträge in Seminaren können bis 31.3.2021 als online Videoprüfungen mit der Software ZOOM durchgeführt werden. Dabei ist Folgendes vor, während und nach einer Durchführung einer mündlichen online Videoprüfung mit ZOOM zu beachten:
1. Grundlagen einer online Videoprüfung (ZOOM)
- Es gelten die prüfungsrechtlichen Bestimmungen für mündliche Prüfungen entsprechend der geltenden Bachelor- und Masterprüfungsordnungen der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln.
- Abweichend von der Prüfungsordnung sind bei mündlichen Einzelprüfungen jedoch keine Zuhörerinnen oder Zuhörer zu einer online Videoprüfung zugelassen.
- Inhalt und Anspruch der online Videoprüfung müssen im Schwierigkeitsgrad der ursprünglich geplanten Prüfungsform und den -inhalten entsprechen
2. Voraussetzungen für eine online Videoprüfung
- Der Prüfer oder die Prüferin nimmt – im Einverständnis mit der Beisitzerin oder dem Beisitzer – rechtzeitig vor der mündlichen Einzelprüfung mit dem Prüfling Kontakt auf und hält deren Einverständnis mit dieser Prüfungsform fest. Dieser Kontakt erfolgt idealerweise schon mit Zoom, um zu testen, ob die Videokonferenz im Prinzip funktioniert.
- Alle Beteiligten müssen über die technischen Voraussetzungen, um an einer online Videoprüfung teilnehmen zu können, verfügen (geeigneter Raum, PC / Notebook / Tablet mit einer Kamera und einem Mikro, gemeinhin stabiler Internetzugang).
- Der Prüfling sichert zu, dass er die elektronischen Hilfsmittel während der Prüfung ausschließlich zur Kommunikation mit der Prüferin oder dem Prüfer sowie der Beisitzerin oder dem Beisitzer gebraucht und sonst keine unerlaubten Hilfsmittel benutzt sowie keine Hilfe von Dritten erhält.
- Der Prüfling stellt sicher, dass er während der Prüfungsdauer allein im Raum ist und dass keine Störungen (Telefon / Besuche etc.) auftreten.
- Die Prüfenden sorgen ebenfalls für einen störungsfreien Ablauf der Prüfung.
- Für Referate und Vorträge sind diese Voraussetzungen analog sicher zu stellen.
3. Vorbereitung und Durchführung der online Videoprüfung (ZOOM)
- Vor Beginn der eigentlichen mündlichen Einzelprüfung sollten sich alle Beteiligten mit den Tools der Software ZOOM vertraut gemacht haben.
- Der (Erst)Prüfer oder die (Erst)Prüferin lädt alle Beteiligten der Prüfung zur online Videoprüfung ein und klärt die Führung des schriftlichen Protokolls.
- Während der ganzen Prüfung bleiben die Kamera und das Mikrofon des Prüflings eingeschaltet.
- Nach Beendigung der mündlichen Einzelprüfung verlässt der Prüfling die Videokonferenz zur Diskussion der Note durch die Prüferin bzw. den Prüfer. Nach der Notenfindung wird der Prüfling entweder direkt (z.B. per Email) über die Benotung informiert oder eingeladen, sich zur Notenverkündung wieder zur Videokonferenz hinzuzuschalten. Das schriftliche Prüfungsprotokoll verbleibt beim Prüfer bzw. bei der Prüferin, beide Prüferinnen bzw. Prüfer/ Prüferin und Beisitzer/ Beisitzerin unterschreiben auf dem Protokoll oder attestieren z.B. mit einer Mail an den anderen Part ihre Zustimmung zur konkreten Note.
- Für Referate und Vorträge sind diese Durchführungsbestimmungen analog sicher zu stellen.
4. Maßnahmen bei außergewöhnlichen Vorkommnissen
- Sollten die Prüfer*innen den Eindruck haben, dass es zu einem Täuschungsversuch kommt, können die Schritte zur Herstellung einer sicheren Prüfungsumgebung (s.o.) wiederholt werden. Im Zweifel kann die Prüfung unter Annullierung des Versuchs abgebrochen werden. Die Prüfung wird vom Prüfer/ von der Prüferin entweder online oder im regulären Präsenzverfahren neu angesetzt.
- Wenn die Internetverbindung abbricht, soll die Prüfung so bald wie möglich fortgesetzt werden. Es sollte dann mit einer anderen Frage fortgefahren werden. Bei wiederholtem Verbindungsabbruch wird die Prüfung abgebrochen und bei nächster Gelegenheit entweder online oder im regulären Präsenzverfahren wiederholt.
- Jedwede Störungen im Ablauf der online Videoprüfung müssen im Prüfungsprotokoll genau protokolliert werden.
5. Registrierung der Prüfungsleistung
- Der Prüfer/ die Prüferin registriert wie bisher die Note in KLIPS (inklusive elektronischer Übertragung an das Prüfungsamt, Scan des ausgedruckten und unterschriebenen Protokolls an das Prüfungsamt).
Eigenständigkeitserklärung/Datenschutzinformationen
Modulprüfungen an der Philosophischen Fakultät - Präsenzprüfungen mit aus Risikogebieten zurückgekehrten Studierenden
Grundsätzlich unterliegen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Corona-Risikogebieten (gemäß RKI) in den ersten 14 Tagen nach ihrer Rückkehr einem Hausverbot.
Für Präsenzprüfungen, an denen Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten teilnehmen sollen, hat das Rektorat Ende letzter Woche Regelungen getroffen, die ab heute in Kraft treten sollen:
1. Studierende, die aus Risikogebieten zurückkehren und innerhalb von 14 Tagen nach der Rückkehr an einer Präsenzprüfung teilnehmen sollen, wenden sich eigenverantwortlich an das Prüfungsamt.
2. Das Prüfungsamt prüft, ob die angesetzte Präsenzprüfung online durchgeführt werden kann. Dazu tritt das Prüfungsamt mit den vorgesehenen Prüferinnen und Prüfern in Kontakt.
3. Ist eine Durchführung online möglich, lädt der / die PrüferIn die / den Studierenden und ggf. BeisitzerIn zu der Prüfung ein.
4. Ist keine online-Durchführung möglich, muss die / der Studierende einen negativen Test vorlegen, der ihn / sie dazu berechtigt, das Hausverbot zu umgehen und an der Präsenzprüfung teilzunehmen. Der Test darf nicht mehr als 48 h vor dem angesetzten Prüfungstermin durchgeführt worden sein, das Testergebnis muss in deutscher oder englischer Sprache dokumentiert sein, und es muss sowohl dem Prüfungsamt vor der Prüfung vorgelegt als auch den Prüfenden zur Prüfung mitgebracht werden, um eine Authentifizierung von Person und Testergebnis zu ermöglichen.
5. Liegt kein negatives Testergebnis gemäß Punkt 4. vor, findet die Prüfung nicht statt.
Die Studierenden treten über die Mailadresse corona-tests-philfakuni-koeln.de mit dem Prüfungsamt in Kontakt. Definitiv ausgeschlossen ist nach wie vor Publikumsverkehr im Prüfungsamt. Studierende werden also in keinem Fall persönlich im Prüfungsamt erscheinen können, um Testergebnisse vorzulegen; dies erfolgt ausschließlich über Scans und E-Mail-Kontakt.
Für weitere Informationen verweise ich auf die aktuellen Corona-Informationen des Rektorats: https://portal.uni-koeln.de/coronavirus/informationen-fuer-studierende-und-lehrende
Bachelor- und Masterarbeiten (nur Fachwissenschaft)
Beachten Sie bitte, dass die Bearbeitung von Meldungen oder die Beantwortung von Anfragen zu laufenden Prüfungsverfahren unter der besonderen Bedingung (Homeoffice etc.) nicht wie gewohnt unverzüglich erfolgen können. Wir bitten daher um Geduld und danken für Ihr Verständnis!
Meldung – Die Meldung zu Abschlussarbeiten erfolgt ausschließlich auf elektronischen Wege (Email). Die Zulassungsunterlagen sind von dem Prüfling im Anhang als PDF-Dokument dem Prüfungsamt (Bachelor an Frau Cardeneo: bachelorpruefungen-philfakuni-koeln.de; Master an Frau Müller-Engels: masterarbeiten-philfak
uni-koeln.de vom Smail Account des Prüflings aus zuzusenden. Für die Meldung sind der unterzeichnete Zulassungsantrag sowie die vorausgesetzten Sprachnachweise (i.d.R. durch Abiturzeugnis nachzuweisen) vom S-mail Account des Prüflings eingescannt zuzusenden. Die Überprüfung der vorausgesetzten Immatrikulation bzw. der abgeschlossenen Module erfolgt direkt im Prüfungsamt, so dass keine Immatrikulationsnachweise und keine Transcripts of records eingesendet werden müssen.
Zulassung – Die Zulassung zu Abschlussarbeiten und Themenausgabe erfolgt ausschließlich auf elektronischen Wege (Email) und vorbehaltlich der nachträglichen Vorlage der Sprachnachweise im Original oder in beglaubigter Kopie bis spätestens zur Aushändigung bzw. Zusendung des Zeugnisses. Der Originalnachweis kann zur Beglaubigung nach der Wiedereröffnung des Prüfungsamtes persönlich vorgelegt werden, beglaubigte Kopien können postalisch zugeschickt werden. Letztere werden einbehalten.
Thema der Abschlussarbeit - Sofern angesichts der Beeinträchtigungen durch die Corona-Virus-Epidemie (geschlossene Museen, Grabungsstätten, Bibliotheken, oder wg. Quarantäne etc.) das ausgegebene Thema der Abschlussarbeit nicht mehr angemessen bearbeitet werden kann, gibt es in der Zeit, in der nach aktuellem Stand gemäß dem Erlass des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Einschränkungen bestehen, die Möglichkeit des vereinfachten Rücktritts von der Prüfung für bereits angemeldete Abschlussarbeiten (s.u.). Beraten Sie sich diesbezüglich aber unbedingt vorher mit Ihrer Themenstellerin oder Ihrem Themensteller sowie mit dem Leiter des Prüfungsamtes, Herrn Dr. Sebastião Iken (sebastiao.ikenuni-koeln.de).
Rücktritt – Angesichts der Beeinträchtigungen der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten durch die Corona-Virus-Epidemie (geschlossene Bibliotheken, Quarantäne etc.) wird ein Rücktritt von der Bachelor- oder Masterarbeit auf einfachen Antrag ohne Atteste innerhalb der gesamten Bearbeitungszeit (einschließlich ggf. Verlängerung) gewährt, so dass dieser Prüfungsversuch nicht gewertet wird. Für die Wiederaufnahme des Prüfungsverfahren ist dann eine erneute Meldung erforderlich und es muss ein neues Thema ausgegeben und bearbeitet werden.
Abgabe – Bachelor- und Masterarbeiten sind fristwahrend zunächst ausschließlich als PDF-Dokument in elektronischer Form dem Prüfungsamt (Bachelorarbeiten an Frau Cardeneo: bachelorpruefungen-philfakuni-koeln.de; Masterarbeiten an Frau Müller-Engels: masterarbeiten-philfak
uni-koeln.de vom Smail-Account des Prüflings aus zuzusenden. Kennzeichnen Sie zur genauen Identifikation die PDF-Datei Ihrer Arbeit mit folgender Dateinamenstruktur:
Matrikelnummer_Nachname_Vorname_DatumAbgabefrist gemäß Zulassungsbescheid_BA/MA-Arbeit, z.B.:
1234567_Musterfrau_Maximiliane_31-03-2020_BA-Arbeit
Beachten Sie auch, dass der Upload von zu großen Dateien (z.B. Abschlussarbeiten in Kunstgeschichte oder Archäologie mit vielen Abbildungen) problematisch ist. Bei Problemen mit der Versendung aufgrund der Dateigröße, sollte dies über "Gigamove" erfolgen.
Ein identisches, gedrucktes und gebundenes Exemplar sowie die elektronische Fassung (PDF auf CD-ROM) sind anschließend bis zur Ausgabe des Zeugnisses postalisch zuzusenden bzw. nach der Wiedereröffnung des Prüfungsamtes persönlich einzureichen. Als Datum der Leistungserbringung der Abschlussarbeit (und ggf. als Datum des Zeugnisses, wenn die Bachelor- oder Masterarbeit die letzte Leistung ist) zählt das Datum der elektronischen Zusendung der Abschlussarbeit.
Siehe auch Abgabe/Einreichen der Bachelorarbeit
Feststellung des Abschlusses und Ausgabe der Abschlussdokumente - Sofern die Zulassungsvoraussetzungen (Sprachnachweise) im Zuge der Meldung bereits anhand der Originaldokumente (i.d.R. Abiturzeugnis) bzw. anhand von beglaubigten Kopien geprüft wurden, werden nach Feststellung des Abschlusses (180 Leistungspunkte) die Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Transcript of Records) automatisch generiert und postalisch zugeschickt. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung des Abschlusses ist nicht mehr erforderlich. Denken Sie aber daran, uns Ihre aktuelle Anschrift für den Postversand mitzuteilen. Für die anderen Fälle, in denen zwischenzeitlich die Zulassung rein elektronisch unter dem Vorbehalt erfolgt ist, dass die Originalnachweise zur Überprüfung nachgereicht werden, wird das Verfahren zur Feststellung des Abschlusses und zur Ausgabe der Abschlussdokumente demnächst an dieser Stelle bekannt gegeben.
Coronabedingte Paralleleinschreibung BA/MA SoSe 2021
Coronabedingt ist eine Paralleleinschreibung von Studierenden im BA-Studium und einem daran anschließenden MA-Studium auch im Sommersemester 2021 möglich.
Um die Möglichkeit der Paralleleinschreibung wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die im Wintersemester 2020/1 angesetzten Prüfungen aufgrund der landes- und universitätsweit coronabezogenen Schutzmaßnahmen ins Sommersemester verlegt werden oder ihre Korrektur sich z.B. durch eine coronabedingte Verlegung des Termins verzögert.
Voraussetzung dafür ist, dass die Studierenden
- auf Basis ihrer Bewerbung (Frist 15.1.2021) eine Zulassung für das MA-Studium im Sommersemester 2021 erhalten haben.
- die zum Abschluss des BA-Studiums notwendigen Prüfungen coronabedingt nicht bis zum 31.3.2021 ablegen können, so dass das Studium bis zu diesem Tag nicht abgeschlossen werden kann.
Spätestens am 30.9.2021 muss der Abschluss des Bachelorstudiums dokumentiert sein, um den Vorbehalt der Zulassung zum Masterstudium aufheben zu können und weiterhin im Masterstudium eingeschrieben zu sein.
Die noch ausstehenden Prüfungen des Wintersemesters 2020/1 müssen zu Beginn des Sommersemesters 2021 erbracht werden, so dass der Vorbehalt für die Zulassung zum Masterstudium schnellstmöglich aufgehoben werden kann. Dafür ist es erforderlich, dass diese Prüfungen einschließlich der Bachelorarbeit spätestens bis zum 31.7.2021 (KLIPS-Termin) erbracht sind. Prüfungen, die beispielsweise erst ab dem 15.9.2021 verbucht werden, führen zu keinem fristgerechten Abschluss des BA-Studiums, so dass in diesem Fall mit einer Rückstufung in den BA zu rechnen ist.
Modulprüfungen in Verbundstudiengängen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (nur Fachwissenschaft)
Für Modulpüfungen in Verbundstudiengängen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (nur Fachwissenschaft) gelten die von dem kooperierenden Prüfungsaussschuss/Prüfungsamt bekanntgegebene Regelungen (siehe https://www.wiso.uni-koeln.de/de/fakultaet/dekanat/pruefungsaemter/informationen-des-pruefungsamts-zum-coronavirus/).
Achtung: Für die Bachelor- und Masterarbeiten gelten die Regelungen der Philosophischen Fakultät.
Modulprüfungen in Verbundstudiengängen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät (nur Fachwissenschaft)
Prüfungsverfahren - Alle bisherigen Informationen auf der Website des Prüfungsamtes der Rechtswissenschaftlichen Fakultät betreffen nur solche Prüfungen (Hausarbeiten, Schwerpunkt etc.), mit denen die Verbundstudierenden nicht befasst sind (Stand 03.04.2020). Aktuelle Informationen zu den Corona-bedingten Änderungen in den Prüfungsverfahren, die auch die Verbundstudiengänge betreffen, werden zu gegebener Zeit hier bekannt gegeben. Bitte schauen Sie in kurzen Abständen regelmäßig auf diese Seite.
Lehre - Alle Informationen zu den Vorlesungen, insbesondere in welchem Format diese stattfinden (Zoom, Aufzeichnung etc.), erhalten die Studierenden, die sich regulär über KLIPS dazu anmelden, über ILIAS.
Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen (nur Fachwissenschaft)
Akteneinsicht gemäß § 26 PO
Die Akteneinsicht der Prüfungsakte im Prüfungsamt erfolgt gemäß § 26 Abs. 1 PO auf Antrag. Die formlosen Anträge müssen bei den Stellen gestellt werden, wo die Prüfungsunterlagen aufbewahrt werden.
Der Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät hat bislang keine Fristen für den Antrag oder die Gewährung der Akteneinsicht festgesetzt. Sie soll zeitnah durchgeführt werden erfolgt aber hinsichtlich des Umfangs wie auch hinsichtlich der zeitlichen Bearbeitung gemäß den personellen Kapazitäten im Fach bzw. im Prüfungsamt. Es wird daher um Verständnis und Geduld gebeten.
Unterlagen zu Modulprüfungen in Fächern der an der Philosophische Fakultät werden bei den Prüfer*innen oder in der Geschäftszimmern der Fächer verwahrt und können dort eingesehen werden. Die entsprechende Einsichtnahme wird dort dezentral organisiert. Aufgrund des Corona-bedingten eingeschränkten Publikumsverkehrs an der Universität zu Köln können u.U. bis auf Weiteres keine dezentralen Termine bei den Prüfer*innen in den Fächern für die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen ermöglicht werden.
Unterlagen zu den Versuchsrestringierten Modulprüfungen in Verbundstudiengängen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät können dort zu den eigenen Regeln eingesehen werden. Im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät werden nur die Bachelor- und Masterarbeiten sowie in den Verbundstudiengängen die Unterlagen von versuchsrestringierten Prüfungen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät erfasst.
Akteneinsicht der Unterlagen im Prüfungsamt der Philosophische Fakultät
Sofern sich der Antrag auf Einsichtnahme nur auf die Gutachten der Abschlussarbeit (BA oder MA) oder auf einzelne Jura-Prüfungsleistungen (versuchsrestringierte Klausurprüfungen in Modulprüfungen, die in den Verbundstudiengängen an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät) bezieht, erfolgt die Einsicht in die Prüfungsakten gemäß § 26 Abs. 1 PO wegen der Corona-bedingten Kontakteinschränkungen derzeit i.d.R. elektronisch. D.h. die Prüflinge bekommen diese Unterlage als elektronische Kopie (Scan) zugeschickt. Es ist dabei zu beachten, dass die beiden Gutachten zur Abschlussarbeit frühestens nach Bekanntgabe des Ergebnisses vorliegen und bereitgestellt werden können.
Sofern sich der Antrag auf die gesamte personenbezogene Prüfungsakte bezieht, erfolgt die Einsichtnahme im Rahmen eines Präsenztermins. Diese sind derzeit wegen der Corona-bedingten Einschränkungen im Publikumsverkehr ausgesetzt.
Der Antrag auf Akteneinsicht ist bei Frau Döhring über „phil-services“ zu stellen. Es ist dabei genau anzugeben, für welche Unterlagen aus den Akten von wem die Akteneinsicht beantragt wird: Matrikelnummer, Name, Gutachten oder Angabe des Prüfungsmoduls, Emailadresse. Sofern der Antrag nicht über die Smail-Adresse erfolgt, ist darüber hinaus aus Datenschutzgründen eine Email mit dem eingescannten Studierenden- oder Personalausweis an Frau Döhring (claudia.doehringuni-koeln.de) zu senden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wöchentlich nur 10 Anfragen bearbeitet werden können.
Anerkennungen (nur Fachwissenschaft)
Unterlagen, die zur Anerkennung eingereicht werden, sind zunächst eingescannt, elektronisch zuzusenden (studienberatung-philfak@uni-koeln.de). Die Anerkennung und ggf. Höherstufung erfolgt vorbehaltlich der nachträglichen persönlichen Vorlage der Unterlagen im Original nach der Wiedereröffnung des Prüfungsamtes oder der postalischen Zusendung der Unterlagen in beglaubigter Kopie (wird einbehalten).
Für ggf. offenstehende Fragen zu affinen Themen beachten Sie bitte die weiteren Informationen unter Studienberatung/Studierendenservice
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