Prüfungsordnung 2015
Bachelorarbeit
Aufgrund der coronabedingten erheblich veränderten Arbeitsbedingungen kann es zu deutlichen Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Wir bitten darum, von Nachfragen abzusehen.
Informationen zur Meldung und Anfertigung der Bachelorarbeit
Zum Studienabschluss ist eine Bachelorarbeit zu schreiben, in der gezeigt wird, dass der Prüfling in der Lage ist, ein Problem aus dem Gebiet des gewählten Studienbereichs (Fach, Wahlpflichtfach) mit wissenschaftlichen Methoden selbständig zu bearbeiten und schriftlich darzulegen.
Um die Modulprüfung „Bachelorarbeit“ absolvieren zu können, muss sie zuvor im Prüfungsamt gemeldet werden. Dabei sind die formalen und fachlichen Zulassungsvoraussetzungen nachzuweisen.
Die folgenden Ausführungen gelten für alle Prüflinge, die in den außerschulischen Bachelorstudiengängen (Ein-Fach, Zwei-Fach- und Verbundstudiengänge) der Philosophischen Fakultät ihre Bachelorarbeit anfertigen möchten und von der Philosophischen Fakultät graduiert werden.
Sie gelten nicht für Prüflinge, die im Zwei-Fach-Bachelorstudium ihre Bachelorarbeit in den Kombinationsfächern Erziehungswissenschaften und Musikvermittlung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät anfertigen wollen. Sie gelten als Absolvent*innen der Humanwissenschaftlichen Fakultät und werden von dieser graduiert. Für sie gilt deshalb ein anderes Verfahren, welches auf dieser Seite unten beschrieben wird.
ACHTUNG: Prüflinge, die beabsichtigen ihr Bachelorstudium an der Philosophischen Fakultät im Wintersemester 2020/2021 mit dem Einreichen der Bachelorarbeit spätestens am 31.03.2021 abzuschließen, müssen den vollständigen Zulassungsantrag für die Anfertigung der Bachelorarbeit bis spätestens
28.02.2021
im Prüfungsamt einreichen, da die Bearbeitung der Zulassungsanträge dauern kann. Um dann die eingereichten Zulassungsanträge und die anschließende Entgegennahme der Bachelorarbeiten unverzüglich bearbeiten zu können, werden im März 2021 keine Meldungen zur Anfertigung der Bachelorarbeit angenommen.
Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit
Allgemeine Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit sind:
- Der Zulassungsantrag Meldeformular, der vom Prüfling ausgefüllt und von der/dem vorgeschlagenen Prüfer*in gegengezeichnet sein soll, sofern möglich. (Die Zweitprüfer*innen/-gutachter*innen müssen und sollen dabei i.d.R. nicht angegeben werden, denn sie werden vom Prüfungsausschuss bestellt).
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Wegen der Corona-bedingten Einschränkung des Publikumsverkehrs kann derzeit von der Unterzeichnung des Antragsformulars durch die/den vorgeschlagenen Prüfer*innen abgesehen werden. Die Prüflinge sollten aber durch Emailkontakt im Rahmen der Themenabsprache mit der/den Prüfer*innen sicherstellen, dass sie oder er bereit ist, sie zu prüfen.
- Der Nachweis über die sprachlichen Studienvoraussetzungen (im Zwei-Fach-Bachelor in beiden Fächern!). Dieser ist von den Antragsteller*innen zu erbringen.
Gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen umfasst dies in den meisten Fächern mindestens Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GeR/CEF, ggf. aber auch weitere Fremdsprachenkenntnisse (siehe Fachspezifische Bestimmungen).
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Wegen der Corona-bedingten Einschränkung des Publikumsverkehrs kann der Nachweis derzeit im Rahmen der Meldung zur Bachelorarbeit zunächst durch Zusendung von Scans des Abiturzeugnisses oder anderen geeigneten Sprachzertifikaten per Email-Anhang erfolgen. Die Zulassung erfolgt dann vorbehaltlich des Nachreichens von beglaubigten Kopien dieser Sprachnachweise spätestens mit der postalischen Zusendung der Druckfassung der Arbeit.
- Der Nachweis über die fachinhaltlichen Voraussetzungen laut Fachspezifischen Bestimmungen. In der Regel sind dies die abgeschlossenen Basismodule (ggf. aber auch noch weitere) im Fach, in dem die Bachelorarbeit verfasst werden soll (§ 21 Abs. 1 PO). Dafür sind keine gesonderten Nachweise einzureichen; das Prüfungsamt überprüft dies in KLIPS.
Hinweis: Es wird dringend empfohlen, dies auch selbst vor der Meldung anhand eines selbst generierten KLIPS-Transcripts zu überprüfen, da bei unvollständigen fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen der Antrag nicht bewilligt werden kann.
- Der Nachweis über die Immatrikulation in dem betreffenden Bachelorstudiengang, in dem die Arbeit verfasst wird. Dies wird vom Prüfungsamt über KLIPS überprüft.
Achtung: Die Immatrikulation in dem Bachelorstudiengang, ist bis zur Erbringung (oder Anerkennung) der letzten Prüfungsleistung (also auch bei Einreichung der Bachelorarbeit) erforderlich (vgl. § 15 Abs. 1 PO), auch wenn man sich schon parallel in einen Masterstudiengang eingeschrieben hat. Wenn man es versäumt, sich für das Semester zurückzumelden, in welchem man die Bachelorarbeit fristwahrend einreicht, kann die Arbeit nicht angenommen werden; dies wird als ein Fehlversuch gewertet. (Unbedingt auch die Rückmeldefristen im Studierendensekretariat beachten!)
Nachweis über die sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen
Spätestens bei der Meldung zur Bachelorarbeit sind die sprachlichen Studienvoraussetzungen für das Studium nachzuweisen. Im Zwei-Fach-Bachelorstudium muss dies für beide Fächer erfolgen.
Gemäß den Fachspezifischen Anhängen umfasst dies in den meisten Fächern mindestens Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (GeR/CEF), ggf. aber auch weitere Fremdsprachenkenntnisse (siehe Fachspezifische Bestimmungen).
Prüflinge, die im Zwei-Fach-Bachelor ihre Bachelorarbeit in den Fächern Erziehungswissenschaft oder Musikvermittlung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät anfertigen, benötigen für die Meldung zur Bachelorarbeit im Prüfungsamt der Humanwissenschaftlichen Fakultät eine Bescheinigung des Prüfungsamtes der Philosophische Fakultät, darüber, dass der Sprachnachweis für das Studienfach, welches an der Philosophischen Fakultät studiert wird, erbracht wurde, siehe unten.
Hinweis: Es wird dringend empfohlen, früh im Studium zu klären, ob die erforderlichen sprachlichen Studienvoraussetzungen durch die eigenen Zeugnisse hinreichend nachgewiesen werden können, damit andernfalls fehlende Sprachnachweise noch im Studienverlauf – ggf. durch Sprachkurse im Studium Integrale – nachträglich erworben werden können.
Meldung / Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit
Sofern die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt sind, kann die Meldung durch die Vorlage der folgenden beiden Unterlagen erfolgen:
- Antrag auf Zulassung zur Bachelorarbeit Meldeformular
- Nachweis der sprachlichen Studienvoraussetzungen
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Wegen der Corona-bedingten Einschränkung des Publikumsverkehrs sind diese Zulassungsunterlagen von dem Prüfling im Anhang als PDF-Dokument dem Prüfungsamt vom Smail Account des Prüflings aus an folgende Email-Adresse zuzusenden: bachelorpruefungen-philfak
uni-koeln.de. Es erfolgt keine Eingangsbestätigung des Email-Antrags (bitte von entsprechenden Sachstandsanfragen absehen).
In der Folge überprüft das Prüfungsamt zunächst, ob die Vollständigkeit der Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt sind. Wenn dies der Fall ist, wird das Thema von der/dem vorgeschlagenen Prüfer*in angefordert, sofern diese*r prüfungsberechtigt ist. Andernfalls wird dies dem Prüfling zurückgemeldet, so dass eine andere Person als Prüfer*in vorgeschlagen werden kann.
Zulassung zur Bachelorarbeit
Sofern die Voraussetzungen für die Zulassung zur Bachelorarbeit erfüllt sind und das Thema eingeholt wurde, erfolgt die Zulassung zur Anfertigung der Bachelorarbeit.
Mit dem Zulassungsbescheid wird Folgendes offiziell durch den Prüfungsausschuss festgesetzt:
- Das Thema, welches im Sinne einer Aufgabenstellung zu bearbeiten ist (s.u. Thema).
- Die Abgabefrist, zu der die Bachelorarbeit spätestens einzureichen ist.
Achtung: Das Thema sowie die späteste Abgabefrist werden im Rahmen der Zulassung ausschließlich in KLIPS eingetragen. Der Prüfling erhält einen Zulassungsbescheid per Email und kann und muss dann das Thema und die späteste Abgabefrist in einem selbst generierten KLIPS-Transcript entnehmen.
Aktuelle Corona-Sonderregelungen: Der Zulassungsbescheid zur Bachelorarbeit erfolgt ausschließlich per Email an den Smail-Account, sobald die Zulassungsvoraussetzungen überprüft und das Thema eingeholt ist. (Dies kann mehrere Wochen dauern; es wird daher gebeten, zwischenzeitlich von Sachstandsanfragen abzusehen.) Die Zulassung erfolgt vorbehaltlich der nachträglichen Vorlage des Nachweises über die sprachlichen Studien- und Zulassungsvoraussetzungen in beglaubigter Kopie im Rahmen der Zusendung der Druckfassung der Bachelorarbeit (s.u.).
Thema der Bachelorarbeit
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses beauftragt eine/n Prüfer*in, das Thema der Bachelorarbeit zu stellen. Der Prüfling hat hinsichtlich der Themenstellung und der Wahl der Prüferin oder des Prüfers ein Vorschlagsrecht. Das Thema wird dem Prüfling durch das Prüfungsamt unter Angabe des Termins, bis zu dem die Bachelorarbeit spätestens abzugeben ist, schriftlich mitgeteilt.
Das mit dem Zulassungsbescheid ausgegebene Thema ist dann unverändert im Sinne einer Aufgabenstellung auf das Deckblatt der Arbeit zu übernehmen. Das Thema kann einmal innerhalb von zwei Wochen nach Ausgabe zurückgegeben werden (§ 21 Abs. 4 PO).
Achtung: Sofern das ausgegebene Thema hinsichtlich Inhalt, Formulierung und Rechtschreibung o.ä. Unstimmigkeiten aufweist, ist dies unverzüglich nach der Mitteilung dem Prüfungsamt anzuzeigen und mit ihm – ggf. in Absprache mit der/dem Themensteller*in – zu klären. Eigenmächtige Veränderungen der Formulierung des Themas seitens des Prüflings oder seitens der Themensteller*innen/Prüfer*innen sind nicht zulässig und führen dazu, dass die Arbeit mit dem veränderten Thema nicht angenommen werden kann, weil dann offensichtlich nicht die vom Prüfungsausschuss ausgegebene Aufgabenstellung bearbeitet wurde. Dies gilt auch für Untertitel und Zusätze, weil diese die Aufgaben-/Themenstellung in unzulässiger Weise eingrenzen oder ausweiten können.
Bearbeitungszeit / Abgabefrist
Die Bearbeitungszeit für die Bachelorarbeit beträgt maximal 12 Wochen, beginnend mit der Ausgabe des Themas durch den Zulassungsbescheid des Prüfungsamts. Die Abgabefrist wird vom Prüfungsamt festgelegt (auch bei Bachelorarbeiten, die in den Verbundstudiengängen an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät angefertigt werden). Die genaue Abgabefrist wird im Rahmen der Zulassung ausschließlich in KLIPS eingetragen und über das selbst zu generierende KLIPS-Transcript bekanntgegeben. Da es keine Mindestbearbeitungszeit gibt, kann die Bachelorarbeit unmittelbar nach Erhalt der Zulassung eingereicht werden.
Verlängerung der Abgabefrist
Eine ordnungsgemäße Verlängerung der Abgabefrist von maximal vier Wochen kann auf begründeten, formlosen schriftlichen Antrag hin gewährt werden (vgl. § 21 Abs. 5 PO).
Der Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist muss vor Ablauf der regulären Frist gestellt werden. Die Gründe müssen belegt werden (z.B. im Krankheitsfall mit ärztlichem Attest). Der Umfang der gewährten Verlängerung erfolgt im zeitlichen Umfang der Beeinträchtigung der Prüfungsfähigkeit (z.B. führen zwei Wochen Erkrankung i.d.R. nur zu zwei Wochen Verlängerung der Frist).
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Wegen der Corona-bedingten Einschränkung des Publikumsverkehrs kann der Antrag auf Verlängerung der Abgabefrist ausschließlich per Email-Korrespondenz erfolgen. Die Belege sind als eingescannte PDF-Dokumente anzuhängen.
Über die ordentlichen Fristverlängerungen von maximal vier Wochen hinaus wurden aufgrund des Corona-bedingten Lockdowns (vom 16.03. bis 20.04.2020) allen betroffenen Prüflingen, die in der Zeit zur Bachelorarbeit zugelassen waren und wurden, bereits eine außerordentliche fünfwöchige Verlängerung der Bearbeitungsfrist automatisch und ohne Antrag gewährt und über das KLIPS-Transcript bekanntgegeben. Aufgrund der Verlängerung des Lockdowns (vom 21.04.2020 bis 04.05.2020) kann betroffenen Prüflingen darüber hinaus auf Antrag eine weitere außerordentliche zweiwöchige Fristverlängerung gewährt werden.
Eidesstattliche Erklärung / Versicherung
Im Rahmen der Abfassung der Bachelorarbeit ist die folgende Eidesstattliche Erklärung abzugeben. Sie ist im Original unterschrieben und in der Druckfassung eingebunden mit den weiteren Unterlagen (Druckfassung, PDF-Fassung auf CD-Rom und beglaubigte Kopien der Sprachnachweise) postalisch zuzusenden.
Formvorgaben für die Abfassung der Bachelorarbeit
Die Prüfungsordnung macht wenig Formvorgaben zur Bachelorarbeit. Es ist nur festgelegt, dass
a) das ausgegebene Thema vom Prüfling bearbeitet werden muss,
b) es sich um eine schriftliche Arbeit handeln muss,
c) sie in gedruckter und gebundener sowie in elektronischer Fassung und
d) fristwahrend eingereicht werden sowie
e) die Eidesstattliche Erklärung abgegeben werden muss.
Folglich werden nur diese formalen Aspekte vom Prüfungsamt überprüft. Sind sie nicht erfüllt, wurde die Prüfungsleistung nicht ordnungsgemäß erbracht und es kann die Annahme der Arbeit verweigert werden.
Die Prüfungsordnung gibt keinen Seitenumfang vor. Einzelne Fächer schränken aber in ihren Modulhandbüchern den Umfang der Bachelorarbeit verbindlich ein. Dies ist dort nachzulesen und folglich zu berücksichtigen.
Zum Deckblatt und Layout der Abschlussarbeit gibt es seitens der Prüfungsordnung keine feste Formatvorlage, aber das Deckblatt muss logischerweise mindestens den ausgegebenen Titel der Arbeit sowie den Namen des Prüflings enthalten, um sie zu identifizieren. Ggf. machen das Fach oder die Prüfer*innen dazu Formvorgaben, die dann üblicherweise auch einzuhalten sind.
Bezüglich Zitierweise, Quellenangaben und Bibliographie gelten die im Fach üblichen Standards. Bei Fragen zu fachwissenschaftlichen Formalia sind die Prüfer*innen oder die Fachberater*innen anzusprechen oder die einschlägigen Veröffentlichungen des jeweiligen Faches zu konsultieren. (vgl. z.B. die Broschüre des Instituts für Deutsche Sprache und Literatur Ebenda).
Rücktritt
Wenn triftige Gründe vorliegen, die die Erbringung der Prüfungsleistung Bachelorarbeit innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit verhindern, kann ein Rücktritt gemäß § 16 Abs. 3 PO beantragt werden. Die für die Säumnis oder den Rücktritt geltend gemachten Gründe müssen dem Prüfungsamt unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Für die Wiederaufnahme des Prüfungsverfahren ist dann eine erneute Meldung erforderlich und es muss ein neues Thema ausgegeben und bearbeitet werden.
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Angesichts der Beeinträchtigungen der Bearbeitungszeit der Abschlussarbeiten durch die Corona-Virus-Epidemie (geschlossene Bibliotheken, Quarantäne etc.) wird ein Rücktritt von der Bachelor- oder Masterarbeit auf einfachen Antrag ohne Atteste innerhalb der gesamten Bearbeitungszeit (einschließlich ggf. Verlängerung) gewährt, so dass dieser Prüfungsversuch nicht gewertet wird.
Abgabe / Einreichen der Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist fristgerecht in dreifacher Ausfertigung – davon zwei gedruckte und fest gebundene Exemplare (Klebebindung) und eine schreibgeschützte elektronische Fassung (beschriftete CD/DVD bitte in Papierhülle – nicht eingeklebt) im Prüfungsamt einzureichen; der Abgabetag ist aktenkundig zu machen. Wird die Bachelorarbeit nicht fristgerecht eingereicht, gilt sie als mit „mangelhaft (5,0)“ bewertet. (§ 21 Abs. 9 PO)
Aktuelle Corona-Sonderregelungen: Aufgrund der Corona-bedingten Einschränkung des Publikumsverkehrs ist aktuell eine persönliche Abgabe der Bachelorarbeit im Prüfungsamt nicht möglich. Die Abgabe kann daher in zwei Schritten erfolgen: Im ersten Schritt kann zunächst eine digitale PDF-Fassung elektronisch zur Wahrung der Abgabefrist zugesendet werden; im zweiten Schritt werden eine Druckfassung und die weiteren Unterlagen (s.u.) postalisch nachgesendet.
Fristwahrende elektronische Zusendung einer digitalen Fassung
Die Bachelorarbeit kann zunächst per E-Mail bachelorpruefungen-philfak
uni-koeln.de als PDF bis zu dem in KLIPS eingetragenen spätesten Abgabedatum zugesendet werden. Damit ist die die Einhaltung der Abgabefrist gewahrt.
Der Datei ist folgender Dateiname zu geben:
Matrikelnummer_Nachname_Vorname_DatumAbgabefrist gemäß Zulassungsbescheid_BA-Arbeit,
z.B.: 1234567_Musterkind_Alex_10-09-2020_BA-Arbeit
Die Bachelorarbeit ist in einer PDF-Fassung einzureichen, bei der die eidesstattliche Versicherung in der elektronischen Fassung nicht unterschrieben werden muss. Die Datei sollte nicht eingescannt und damit zu umfangreich zum Versenden werden. Große Dateien können über GigaMove oder Sciebo verschickt werden. Es ist auch zu beachten, dass der Upload von zu großen Dateien (z.B. Abschlussarbeiten in Kunstgeschichte oder Archäologie mit vielen Abbildungen) zusätzliche Probleme bereiten kann; deshalb sollte man sich rechtzeitig mit diesen Systemen vertraut machen.
Das Zeugnisdatum ist das Datum der elektronischen Einreichung der Bachelorarbeit, sofern die Abgabe der Bachelorarbeit die letzte noch fehlende Prüfungsleistung darstellt. Bei der Einreichung muss der/die Studierende eingeschrieben sein, die Immatrikulation wird nach Einreichung vom Prüfungsamt überprüft.
Es erfolgt keine Eingangsbestätigung per Email. Die Annahme der digitalen Fassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass eine textidentische Druckfassung und die weiteren Unterlagen (s.u.) nachgereicht werden.
Achtung: Für das weitere Prüfungs- und Begutachtungsverfahren wird nur die zuerst zugesandte und eingegangene digitale Fassung zugrunde gelegt. Alle weiteren per Email zugesandten späteren digitalen Fassungen werden ungesehen vernichtet/gelöscht.
Postalische Zusendung der Druckfassung und der digitalen Fassung auf CD-ROM
Darüber hinaus sind innerhalb von fünf Wochen nach der fristwahrenden Emailzusendung der PDF-Fassung oder bereits bis zu dem in KLIPS eingetragenen spätesten Abgabedatum
a) nur eine festgebundene Druckfassung sowie
b) die digitale Fassung auf DVD/CD (nicht auf USB-Stick) zusammen mit
c) der unterzeichneten eidesstattlichen Versicherung der eigenständigen Bearbeitung gemäß § 21 Abs. 8 PO und
d) den beglaubigten Kopien der Nachweise über die sprachlichen Studienvoraussetzungen (die zuvor bei der Meldung nur als Scankopie zugeschickt wurden)
e) ggf. der Antrag auf Ausgabe der Abschlussdokumente (sofern das Studium im Zuge der Einreichung der Bachelorarbeit abgeschlossen wird)
postalisch per Einschreiben an folgende Adresse zuzusenden:
Bachelorprüfungsamt der Philosophischen Fakultät
z.Hd. Frau Cardeneo
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Sofern die Druckfassung und die weiteren Unterlagen bis zu dem in KLIPS eingetragenen spätesten Abgabedatum bereits postalisch zugesendet werden, ist die Einhaltung der Abgabefrist ebenfalls gewahrt.
Achtung: Sofern diese Unterlagen nicht unverzüglich und vollständig eingehen, können die oben erfolgte Zulassungs- bzw. Annahmevorbehalte nicht aufgehoben und die Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis, Abschlusstranscript) nicht ausgegeben werden.
Begutachtung
Nach der Abgabe wird die Begutachtung durch die Erst- und Zweitgutachter*innen veranlasst. Die Zweitgutachter*innen werden vom Prüfungsamt bestimmt. Die Prüfer*innen werden aufgefordert die Gutachten so zu erstellen, dass den Prüflingen das Ergebnis der Bewertung gemäß § 21 Abs. 11 PO in der Regel innerhalb von acht Wochen nach Abgabe der Arbeit durch Einstellen der Benotung in KLIPS und entsprechendem Email-Bescheid bekanntgegeben werden kann. (Nichtsdestotrotz kann es zum Verzug kommen; es wird gebeten von Sachstandsanfragen abzusehen.)
Studienabschluss
Wenn die Bachelorarbeit die letzte Prüfungsleistung ist und damit 180 Leistungspunkte erreicht sind, werden die Abschlussdokumente (Zeugnis, Urkunde, Transcript of Records) erstellt. Sie tragen das Datum der Erbringung der letzten Prüfungsleistung (auch wenn die Begutachtung der Abschlussarbeit und Bekanntgabe des Ergebnisses erst danach erfolgen).
Ausstellung und Ausgabe der Abschlussdokumente
Die Ausstellung und Ausgabe der Abschlussdokumente (Urkunde, Zeugnis und Transcript of Records) erfolgt unverzüglich, wenn 180 Leistungspunkte erbracht wurden. Die Ausgabe ist mit dem Antrag auf Ausgabe der Abschlussdokumente zu veranlassen, der ggf. mit der postalischen Zusendung der Druckfassung einzureichen ist. Die Ausstellung von Diploma Supplements ist aktuell noch nicht möglich.
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Wegen der Corona-bedingten Einschränkung des Publikumsverkehrs ist eine persönliche Ausgabe im Rahmen der Examensfeier oder im Prüfungsamt nicht möglich, so dass die Ausgabe der Abschlussdokumente ausschließlich durch postalische Zusendung (per Einschreiben) an die in KLIPS hinterlegte Studienadresse erfolgt. Es ist daher unbedingt darauf zu achten, dass diese Adresse aktuell ist. Andernfalls ist eine aktuelle Adresse, an die diese Unterlagen verschickt werden sollen, unverzüglich mitzuteilen.
Infos zur Meldung der Bachelorarbeit an der Humanwissenschaftlichen Fakultät
Die folgenden Ausführungen gelten für alle Prüflinge, die in den außerschulischen Zwei-Fach- Bachelorstudiengängen ihre Bachelorarbeit in den Kombinationsfächern Erziehungswissenschaften oder Musikvermittlung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät anfertigen wollen.
Diese Studierenden/Prüflinge werden von der Humanwissenschaftlichen Fakultät graduiert und für sie gilt deshalb ein anderes Verfahren. Siehe folgenden Internetseiten der Humanwissenschaftlichen Fakultät:
https://www.hf.uni-koeln.de/34727
https://www.hf.uni-koeln.de/39566
https://www.hf.uni-koeln.de/39576
Achtung: Bei der Anmeldung zur Bachelorarbeit an der Humanwissenschaftlichen Fakultät sind die Studienvoraussetzungen (Sprachanforderungen) für beide Fächer nachzuweisen (vgl. § 21 Abs. 2 PO).
Der Nachweis über die sprachlichen Studienvoraussetzungen ist von den Antragsteller*innen zu erbringen. Gemäß den Fachspezifischen Bestimmungen umfasst dies in den meisten Fächern mindestens Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 GeR/CEF, ggf. aber auch weitere Fremdsprachenkenntnisse.
Das Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät überprüft und bestätigt die Vollständigkeit der sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen für die anschließende Meldung der Bachelorarbeit im Prüfungsamt der Humanwissenschaftlichen Fakultät.
Aktuelle Corona-Sonderregelung: Durch die Corona-bedingte Einschränkung des Publikumsverkehrs erfolgt der Nachweis derzeit durch Zusendung von Scans des Abiturzeugnisses oder anderen geeigneten Sprachzertifikaten per Email-Anhang an sebastiao.iken
uni-koeln.de. Sofern die zugesendeten Nachweise hinreichend sind, kann die Bearbeitung und Ausstellung der Bescheinigung einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie wird per Email-Anhang versendet.