Prodekanat für Lehre, Studium und Studienreform
Das Prodekanat für Lehre, Studium und Studienreform (kurz: Studiendekanat) unterstützt alle planerischen, organisatorischen und operativen Prozesse, die mit dem Studium an der Philosophischen Fakultät in Zusammenhang stehen. Diese Unterstützung betrifft sowohl die Studierenden als auch die Lehrenden. Es berät die Fakultätsgremien und vertritt die Philosophische Fakultät in Lehrangelegenheiten in der Universität und darüber hinaus. Das Studiendekanat nimmt eine vernetzende Funktion zwischen den Einrichtungen der Fakultät, den Studiendekanaten der anderen Fakultäten, dem Zentrum für LehrerInnenbildung und der Universitätsleitung wahr und ist daher in eine Vielzahl von Prozessen in unterschiedlicher Form eingebunden.
Weitere Arbeitsbereiche
Systemakkreditierung
Career Service
Der Career Service der Philosophischen Fakultät versteht sich als Schnittstelle zwischen Universität und Arbeitswelt und hat sich zum Ziel gesetzt, den Studierenden der Fakultät den Einstieg in die Arbeitswelt zu erleichtern. Er ist zentrale Anlaufstelle für sämtliche individuellen Fragen unserer Studierenden speziell in Bezug auf die Berufsorientierung, den Bewerbungsprozess und den Einstieg in die Arbeitswelt.
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Studium Integrale Büro
Das Studium Integrale als universitätsweites Angebot dient insbesondere dem Erwerb fachübergreifender Kompetenzen. Ein sehr großer Teil des Studium Integrale wird von der Philosophischen Fakultät angeboten und verwaltet. Dazu gehören auch die vom Dekanat finanzierten Sprachkurse, die im Studiendekanat verwaltet werden.
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Alumni-Management
Als Partner von KölnAlumni, dem offiziellen Netzwerk für Studierende, Alumni*ae, Professor*innen und Mitarbeiter*innen der Universität zu Köln, verfolgt das Alumni-Management der Philosophischen Fakultät zusammen mit KölnAlumni das Ziel, eine internationale, lebenslange Gemeinschaft und Verbindung zwischen den Studierenden und Alumni der Universität zu Köln auf- und auszubauen.
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Schüler*innenstudium
Die Philosophische Fakultät der Universität zu Köln bietet mit Unterstützung der Hochbegabtenstiftung der Kreissparkasse Köln entsprechend begabten Schüler*innen der Jahrgangsstufen 10 bis 13 die Möglichkeit, an Lehrveranstaltungen ausgewählter Studienfächer teilzunehmen und dort gegebenenfalls Leistungen zu erbringen.
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Teilnahmeverpflichtungen
Die einschlägigen Regelungen zu Teilnahmeverpflichtungen finden sich in § 9 der Prüfungsordnungen. Ob und in welchem Umfang eine Teilnahmeverpflichtung besteht, ist in den Fachspezifischen Bestimmungen der Studiengänge geregelt. Dort ist auch erläutert, mit welcher Begründung eine Teilnahmeverpflichtung besteht.
Sofern eine Lehrveranstaltung eine Teilnahmeverpflichtung hat, sind bei einer wöchentlich zweistündigen oder vierstündigen Veranstaltung unabhängig von der Zahl der Sitzungen in einem Semester drei Abwesenheiten von den Veranstaltungssitzungen tolerabel; für unregelmäßigere Sitzungen gilt grundsätzlich eine Anwesenheit von 80% als Orientierung. Der Grund der Abwesenheit ist dabei nicht ausschlaggebend. Werden mehr als drei Sitzungen - egal aus welchem Grund - versäumt, wird die Veranstaltung als nicht belegt gewertet. Anwesend ist, wer an der gesamten Sitzung teilnimmt.
Teilnahmeverpflichtungen sind unabhängig von der Durchführungsform, d.h. dass eine etwaige Teilnahmeverpflichtung auch für digitale Formate gilt. Die Lehrenden müssen in solchen Fällen ebenfalls die tatsächliche Teilnahme der Studierenden auf geeignete Weise kontrollieren.
Unter bestimmten Bedingungen können Nachteilsausgleiche gewährt werden. Es wird empfohlen, sich bei Bedarf frühzeitig an die entsprechenden Stellen zu wenden.
Leitlinien zur digitalen Lehre an der Philosophischen Fakultät