Studienschwerpunkte
Der Studiengang vermittelt fundierte Kenntnisse der japanischen Populär- und Medienkultur von der Frühmoderne (ab 1600) bis in die Gegenwart. Die zeitliche Begrenzung ist dabei zentralen Entwicklungen politischer, ökonomischer und sozio-kultureller Art geschuldet, die hier einen zentralen Umbruch markieren. Die Frühmoderne ist nicht nur maßgeblich für nahezu alle kulturellen Erscheinungsformen und Errungenschaften der japanischen Gegenwart verantwortlich, sie ist auch Grundlage jeder fundierten wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem modernen Japan.
Als Schlüssel zu einem umfassenden Verständnis von Japan, seiner zentralen historischen und gegenwärtigen Entwicklungen, seiner Selbst- und Fremdwahrnehmung sowie seiner Stellung in einer global vernetzen Welt befasst sich der Studiengang mit der japanischen Populär- und Medienkultur im Sinne der kritischen Cultural Studies und ermöglicht damit tiefe Einblicke in die enge Vernetzung von Kultur, Gesellschaft, Politik und Wirtschaft.
Wie kein anderer Bereich der japanischen Kultur beeinflusst die Populär- und Medienkultur seit dem 19./20. Jahrhundert maßgeblich die westliche Kunst und Ästhetik, zudem prägt sie seit der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts nachhaltig Jugend- und Subkulturen weltweit.
An der Universität zu Köln erhalten Sie eine intensive Ausbildung in der japanischen Sprache in Wort und Schrift. In Seminaren und Vorlesungen werden Themen zur Visuellen Kultur, Medienkultur und -geschichte sowie Populär- und Subkultur erschlossen und die Fähigkeit zu ihrer kritischen Analyse und Interpretation erlangt.
Studienaufbau & Modulgrafik
Aufbauend auf den im Bachelorstudium erworbenen Sprachkenntnissen belegen Sie in Semester 1 und 2 die Japanisch-Sprachkurse der Oberstufe mit jeweils 6 SWS. Die Veranstaltungen der inhaltlichen Schwerpunktmodule SM 1, 2 und 3 können Sie über die ersten drei Fachsemester verteilt besuchen und absolvieren.
Idealerweise erweitern Sie Ihre Japankompetenz an einer unserer Partneruniversitäten nach dem 2. Fachsemester. Der Auslandsaufenthalt sowie das japanwissenschaftliche Praktikum können im Rahmen des Ergänzungsmoduls angerechnet werden.
Modulaufbau:
Modulgrafik Japan-Studien (ZWEI-FACH-MA) |
Basismodul 1 & 2 |
BM 1: Oberstufe Japanisch 1 | BM 2: Oberstufe Japanisch 2* (*nur Studienprofil 1) |
Schwerpunktmodul 1 & 2 |
SM 1: Medienkultur und -geschichte in Japan | SM 2: Visuelle Kultur in Japan |
Schwerpunktmodul 3 |
SM 3: Populär- und Subkultur in Japan |
Ergänzungsmodul |
EM: Mobilität und Praxis (Studienprofil 1&2) |
ggf. MASTERARBEIT |
Perspektiven
Sie erwerben in Ihrem Studium der japanischen Populär- und Medienkultur Sprachkenntnisse des Japanischen auf Oberstufenniveau. Außerdem werden Sie in der Lage sein, selbständig wissenschaftlich zu arbeiten und sich kritisch-differenziert mit der japanischen Populär- und Medienkultur von der Frühmoderne bis in die Gegenwart auseinanderzusetzen.
Sie sind nach Abschluss des Studiums in der Lage,
- die erworbenen Kenntnisse eigenständig auf andere Problem- felder zu übertragen
- selbständig japanspezifische Informationen zu beschaffen, auszuwerten und zu analysieren
- aktiv am Wissenstransfer zu partizipieren
- in interkulturellen Situationen zu kommunizieren und zu vermitteln.
Der Abschluss befähigt Sie daher, in verschiedenen Berufsfeldern zu arbeiten wie z.B.:
- in Politik, Wirtschaft, Kultur oder Medien und Verlagen in Japan oder Deutschland
- Kulturmanagement
- im Bereich der (Erwachsenen-) Bildung
- in interkulturell geprägten Tätigkeiten im Austausch mit Japan
- im wissenschaftlichen Umfeld (Universität, Forschungseinrichtung).
Eine anschließende Promotion im Fach Japanologie ist nach Abschluss des Masterstudiengangs möglich.
Weiterführende Informationen (z.B. zu Studieninhalten, Voraussetzungen und zum Studienaufbau) entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und den Fachspezifischen Bestimmungen. In der mobilen Ansicht finden Sie die entsprechenden Links unter "Weitere Informationen". Beachten Sie bitte, dass nur die Angaben in den Fachspezifischen Bestimmungen die gültige Rechtsgrundlage darstellen. Die Zulassungordnungen können Sie hier einsehen.