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Drittmittel - Anzeige und Abläufe

Foto: Fabian Stürtz

Als Drittmittel werden Zuwendungen bezeichnet, die Hochschulen außeretatmäßig und dadurch über die Grundausstattung hinausgehend seitens externer Institutionen zufließen. Es bietet sich mitunter eine pragmatische Unterscheidung in Zweitmittel (externe staatliche Mittelgeber) und Drittmittel (sonstige Mittelgeber) an. Externe Mittel sind in der Regel projekt- oder zeitgebunden, werden intern angemeldet und letztlich in Kooperation mit der Universität verwaltet.

Prominente Drittmittelgeber sind unter anderem die Europäische Union (EU), die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD), die Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH), der Schweizerische Nationalfond (SNF), die Thyssen-Stiftung und die Volkswagen-Stiftung.

Daneben gibt es eine Vielzahl weiterer Institutionen, die die Forschung durch Vergabe renommierter Preise und Stipendien fördert.

Im Folgenden finden Sie zur Orientierung einen Überblick der wichtigsten Informationen zu allen Prozessen und Ansprechpartnern hinsichtlich Drittmittelberatung, Bewerbung, Ausschreibung, Einwerbung und Verwaltung von Drittmitteln.

Darüber hinaus steht Ihnen das Prodekanat für Forschung und Wissenschaftlichen Nachwuchs unter der Leitung des Prodekans Professor Dr. Wolfram Nitsch bei weiteren Fragen gerne persönlich zur Verfügung.

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