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Studienfinanzierung und -förderung

1. Allgemeine Möglichkeiten der Studienfinanzierung

Kölner Studierendenwerk und AStA

Das Kölner Studierendenwerk und der AStA der Uni Köln (Allgemeiner Studierendenausschuss) bieten eine umfangreiche Beratung zur Studienförderung an, die Sie bei Förderungsbedarf unbedingt in Anspruch nehmen sollten. Zum Beratungsangebot gehört nicht nur das BAföG, sondern auch die Vergabe von Studienabschlussdarlehen und Bildungskrediten

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Vergeben werden BAföG und Bildungskredite vomBundesministerium für Bildung und Forschung. Auf seinen Internetseiten hält das Ministerium eine Reihe von Informationen für Antragsteller bereit:

Informationen zum BAföG
Studierende, die ein duales oder Vollzeitstudium durchführen, haben einen Rechtsanspruch auf Förderung nach den Vorschriften des BAföG, wenn die für den Lebensunterhalt und die Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen und das gewählte Studium den Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Voraussetzung für den BAföG-Antrag ist die Immatrikulation.

Die BAföG-Leistungen werden mit Beginn der Ausbildung, frühestens ab dem Monat der Antragstellung gewährt, rückwirkende Zahlungen sind ausgeschlossen. Momentan sind die BAföG-Mittel zur Hälfte Stipendium, d.h. ein nicht rückzuzahlender Zuschuss des Staates, und zur anderen Hälfte ein zinsloses Darlehen. Der Anspruch auf Zahlung sowie die Förderungshöhe richten sich nach dem eigenen Einkommen und Vermögen bzw. dem des Ehepartners oder der Eltern. Unter bestimmten Voraussetzungen wird eine von den Eltern unabhängige Förderung bewilligt. In vielen Fällen ist eine Beratung sinnvoll, zumal die Bemessungsgrenzen und Freibeträge öfters verändert werden. Anhand der notwendigen Unterlagen (Unterhalt, Vermögen, Einkommen, Familiensituation) können die Mitarbeiter*innen des BAföG-Amtes vorab überschlagen, ob und wie viel Förderung zu erwarten ist.

Eine Förderung wird für jeweils ein Jahr bewilligt und muss dann erneut beantragt werden. Vom fünften Fachsemester an ist der Nachweis von Studienleistungen für die Fortsetzung des BAföG-Bezuges erforderlich.

Bei wichtigen oder unabweisbaren Gründen wird nach einem Studienfachwechsel weiterhin BAföG gezahlt; der Fachwechsel muss spätestens am Ende des dritten Fachsemesters vollzogen sein.

Ein Studium innerhalb der EU sowie der Schweiz wird vom BAföG wie ein Studium im Inland gewertet. Außerhalb der EU müssen weitere Voraussetzungen vorliegen. Dafür müssen ausreichende Sprachkenntnisse vorliegen und die Studienleistungen aus dem Ausland generell dem Studium förderlich sein. Sollte das Studium im Ausland nicht zwingend vorgeschrieben sein (Inland- und Auslandsstudium werden in der Regelstudienzeit berücksichtigt), so können bis zu einem Jahr länger Förderungsleistungen bezogen werden. Anträge auf Förderung eines Auslandsstudiums sind gesondert einzureichen. Auch Studierende, die eigentlich nicht BAföG-berechtigt sind, können hier einen Antrag stellen, da ein Auslandsstudium häufig höhere Kosten verursacht. Zudem besteht auch die Möglichkeit, BAföG-Zahlungen während eines Praktikums zu beziehen.

Die Rückzahlung beginnt in der Regel fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer (nicht mit Ende des Studiums: bspw. Ende des Bachelors) in festgelegten Raten. Bei Schwierigkeiten, z.B. durch Arbeitslosigkeit, geringes Einkommen oder Krankheit, kann eine Stundung beantragt werden. Die Rückzahlungssumme beträgt maximal 10.000 Euro, unabhängig wie viel an Staatsdarlehen gezahlt wurde. Bei einer vorzeitigen Rückzahlung des kompletten Darlehens wird ein Teil des Betrages erlassen. In allen Förderungsangelegenheiten, einschließlich Information, Beratung und Bewilligung ist für die Universität zu Köln das Kölner Studierendenwerk zuständig. Das Internetangebot des Kölner Studierendenwerks gibt Hinweise zur Finanzierung und Antragstellung, Anträge können auch online abgerufen werden
Kontakt:

Kölner Studierendenwerk
Amt für Ausbildungs- förderung
Universitätsstr. 16
50937 Köln

Tel. +49 221 94265-0
E-Mail:bafoeg(at)kstw(dot)de
Webseite: www.kstw.de

Persönliche Sprechzeiten: Di, Do 09:00–12:30 Uhr und nach Vereinbarung

Für einen Antrag benötigen Sie das Formblatt 5 nach § 48 BAföG (Leistungsbescheinigung der Ausbildungsstätte für Auszubildende an einer Höheren Fachschule, Akademie oder Hochschule)

Ausstellung des Formblattes 5 nach § 48 BAföG über die persönliche Prüfungsberatung Bachelor

Für Lehramtsstudenten:
Sprechstunde zur Ausstellung des Formblattes 5 nach § 48 BAföG für Studierende im Lehramtsstudium Gymnasium und Gesamtschule sowie Berufskolleg der Fächer der Philosophischen Fakultät bei Herr Dr. Iken: Elektronische Voranmeldung über http://phil-services.uni-koeln.de/profile/sebastiao_iken erforderlich!

Formblatt 5:
Antragsformular

Informationen finden Sie unter diesen beiden Verlinkungen:

Leistungsnachweis nach § 48 BAFöG - Fächerzuständigkeiten und Nachweisform

Leistungsnachweis nach § 48 BAFöG (nicht Lehramt)
Darlehen

Studienabschlussdarlehen der Studierendenwerke

  • Die Darlehenskasse der Studierendenwerke im Land Nordrhein-Westfalen e.V. (DAKA) gewährt bei Bedürftigkeit ein Studienabschlussdarlehen für das letzte Studienjahr (Examenszeit).

Hilfsfonds des Kölner Studierendenwerks

  • Für unvorhergesehen in finanzielle Not geratene Studierende gewährt das Kölner Studierendenwerk in begründeten Fällen ein zinsloses Darlehen (Bürge erforderlich)

Darlehen des AStA

  • Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Universität zu Köln unterstützt finanziell in Not geratene Studierende für einen Monat mit einem zinslosen Kurzdarlehen von bis zu 300 Euro.

Zuschuss der Hochschulgemeinden

  • Die Katholische Hochschulgemeinde unterstützt unverschuldet in Not geratene Studierende unabhängig von der Religionszugehörigkeit, insbesondere wenn der Studienverlauf bzw. -abschluss gefährdet ist.
  • Die evangelische Studierendengemeinde unterstützt vorrangig ausländische Studierende aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die in Deutschland keine Stipendien oder BAföG erhalten und unverschuldet in Notlage geraten sind.
Studienfinanzierung für ausländische Studierende und Finanzierung des Auslandsstudiums

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet einen Überblick über Stipendien und Förderungsmöglichkeiten für ausländische Studierende und zum Auslandsstudium

Jobben

Das Stellenwerk der Universtität Köln bietet viele Jobs an, mit denen das Studium finanziert werden kann. Weitere Jobangebote finden sich in den lokalen Zeitungen, Anzeigenblättern und Stadtzeitungen, sowie im Internet. In verschiedenen Universitätsgebäuden (u.a. Hauptgebäude, Philosophikum, Mensa) können an "Schwarzen Brettern" Stellenangebote bzw.-gesuche angebracht werden.

2. Allgemeine Möglichkeiten der Studienförderung

Stipendienprogramm der Universität zu Köln
Stipendienprogramme von Begabtenförderungswerken und Stiftungen
Studierendenförderungsfonds (SFF)

Der SFF vergibt zinslose Darlehen für Studierende in der Studienabschlussphase, die 2/3 aller Credit Points erworben haben.

KfW-Studienkredit

3. Weitere Förderungen/ Begabtenförderung

Fakultätspreise für herausragende Arbeiten

Die Philosophische Fakultät der Universität zu Köln vergibt im Rahmen der Examensfeier  in jedem Semester drei Preise zu je 200 EUR für herausragende Masterarbeiten sowie zwei Preise zu je 100 EUR für hervorragende Bachelorarbeiten in den Fächern und Verbundstudiengängen der Philosophischen Fakultät. Die Ausschreibung erfolgt in jedem Semester durch eine Rundmail an alle Professor*innen der Fakultät, in der sie aufgefordert werden, mit einer kurzen Begründung und unter Beifügung ihres Gutachtens Kandidat*innen für diesen Preis zu benennen. Es können nur Kandidat*innen benannt werden, die im betreffenden Semester alle Prüfungen absolviert haben werden.

Die Auswahl erfolgt durch zwei Gutacher*innen aus der Kommission zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Preisverleihung, bei der die Preisträger*innen ihre Arbeit kurz vorstellen, findet in der Examensfeier zur Verabschiedung der Absolventen statt. Die prämierten Arbeiten werden nach Absprache mit den Preisträger*innen auf den Internetseiten der Philosophischen Fakultät veröffentlicht.

PROMOS Stipendienprogramm der Universität zu Köln
Das Studienkolleg – Begabtenförderung für Lehramtsstudierende

Das Studienkolleg will Lehramtsstudierende mit pädagogischem Führungspotential fördern. Die Kollegiaten erhalten ein Stipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Zusätzlich nehmen sie an einem berufsspezifischen Förderprogramm teil, das sie gezielt auf die Führungsaufgaben in der Schule vorbereitet.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite der Stiftung für Deutsche Wirtschaft.

Studieren und Arbeiten im Ausland

Die Philosophische Fakultät der Universität zu Köln verfügt weltweit über eine Vielzahl an Hochschulpartnerschaften, die den wissenschaftlichen Austausch von Studierenden und Forschenden zum Ziel haben.

Das Zentrum für Internationale Beziehungen der Philosophischen Fakultät (ZIB Phil Fak) unterstützt gerne bei der Wahl der passenden Partneruniversität im Ausland.

Forschungs- und Promotionsprojekte
  • Informationen zu Fördermöglichkeiten von Forschungs- und Promotionsprojekten finden sich im Bereich Forschungsförderung.
Zentrale Studienberatung