skip to content

Anerkennungen und Einstufungen (BA)

Die folgenden Ausführungen gelten für Studienbewerber*innen und Studierende der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln im außerschulischen (Nicht-Lehramts-) Bachelor, die bereits einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen für die gewählten Studien und Wahlpflichtfächer nachweisen können:

  1. aus einem anderen Studiengang an der Philosophischen Fakultät (z.B. Lehramtsstudium mit Fächern der Philosophischen Fakultät)
  2. aus einem Studiengang an einer anderen Fakultät der Universität zu Köln (z.B. Studium in Fächern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen oder Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
  3. aus einem Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes (z. B. einschlägige Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengänge)
  4. aus einem Studium im Ausland.

Anerkennung von Studienleistungen für das Studium Integrale

Fachfremde Studienleistungen, d.h. Studienleistungen, die bei der Anerkennung nicht für das Fachstudium berücksichtigt werden konnten, können nach erfolgter Einschreibung ggf. für das Studium Integrale angerechnet werden. Wenden Sie sich für die Überprüfung bitte an die fächerübergreifende Studienberatung der Philosophischen Fakultät.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Informationen im folgenden Abschnitt ausschließlich für Studierende der Philosophischen Fakultät gelten. Zudem beziehen sich die Angaben nur auf das Studium Integrale, da Studierende in den Extracurricularen Angeboten keine Leistungspunkte erbringen und damit die Möglichkeit einer Anerkennung entfällt.