skip to content

Dienstreisen

Die Bestimmungen zu Dienstreisen werden zurzeit regelmäßig an die aktuellen Begebenheiten angepasst. Beachten Sie daher unbedingt die Informationen zum Corona-Virus Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2) vor dem Antritt Ihrer Dienstreise.

Für den Antrag auf Genehmigung von Dienstreisen, für die eine Reisekostenerstattung in Anspruch genommen wird, und für die Anzeige von Dienstreisen aus unfallrechtlicher Hinsicht wird dasselbe Formular verwendet.

Dienstreisen dürfen nur dann angetreten werden, wenn sie von der Dekanin oder dem Dekan (im Falle von Dienstreisen von Professorinnen oder Professoren) bzw. von der Geschäftsführenden Direktorin oder dem Geschäftsführenden Direktor des Instituts bzw. Seminars (im Falle von Dienstreisen von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern) vorher durch Unterschrift auf dem Antragsformular genehmigt worden sind. Werden Dienstreisen ohne Genehmigung angetreten, kann dies zum Verlust des Unfallversicherungsschutzes führen.

Die Anträge sollten mindestens zehn Arbeitstage vor Antritt der Reise vorliegen.

Bitte übersenden Sie die Formulare der Dekanin/ dem Dekan per Hauspost oder Fax (-5133).

Weitere Informationen zu Dienstreisen und Reisekostenerstattungen finden Sie auf der Serviceseite der Reisekostenstelle.