Vertretung einer Professur
Auf Vorschlag der Erweiterten Engeren Fakultät kann die Universitätsleitung übergangsweise bis zur Besetzung der Stelle für eine Professorin oder einen Professor eine Vertreterin oder einen Vertreter, die oder der die Einstellungsvoraussetzungen einer Professorin oder eines Professors nach § 36 HG NRW erfüllt, mit der Wahrnehmung der Aufgaben aus der Stelle beauftragen (§ 39, Abs. 2 HG NRW).
Die Professurvertretung ist ein öffentlich-rechtliches Rechtsverhältnis eigener Art; sie begründet kein Dienstverhältnis.
Professorale Vertretung einer Professur
(bei Freistellung des Stelleninhabers/der Stelleninhaberin)
Eine professorale Vertretung kann nur noch im Ausnahmefall genutzt werden. Auskunft zu den rechtlichen Voraussetzungen einer professoralen Vertretung erteilt die Personalabteilung.
Antragsstellung | Vertretung Professur | Professorale Vertretung |
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Den Antrag auf Vertretung einer Professur oder einer professoralen Vertretung stellt das Institut/Seminar über die Erweiterte Engere Fakultät bei der Rektorin/dem Rektor der Universität zu Köln.
| Antrag auf Vertretung einer (unbesetzten) Professur: Personalmaßnahme: | Formblatt 1: Formblatt 2: Personalmaßnahme: |