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Prüfungsordnungen (außerschulisch)

Grundsätzliches

Prüfungsordnungen dienen dazu, Studierenden und Lehrenden einen rechtssicheren Rahmen zu geben, innerhalb dessen die universitären Prüfungen durchgeführt werden. Neben dem Ordnungstext bestehen die Prüfungsordnungen aus mindestens einem weiteren Anhang, den Fachspezifischen Bestimmungen, in denen für jedes Fach die Regelungen zur Modulstruktur, zu Studien- und Teilnahmevoraussetzungen und zu Prüfungsspezifika dokumentiert sind. Die Fachspezifischen Bestimmungen sind also Teil der Prüfungsordnung und bilden gemeinsam mit ihr ein rechtsverbindliches Dokument, das in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht wird.

Die Prüfungsordnungen werden in der Regel einmal im Jahr novelliert. Dazu erfolgt meist im Januar eine Abfrage an die Fächer nach dem Änderungsbedarf, der dann zum darauffolgenden Wintersemester umgesetzt werden kann.