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Übersicht - Studiengänge und Sprachvoraussetzungen

Die nachfolgend verlinkten Tabellen listen die außerschulischen Studiengänge und Fächer der Philosophischen Fakultät auf. Neben den strukturellen Besonderheiten werden insbesondere Sprachvoraussetzungen in komprimierter Weise aufgeführt.

Bei Sprachvoraussetzungen kann es sich um Zugangsvoraussetzungen oder Studienvoraussetzungen handeln:

Sprachliche Zugangsvoraussetzungen sind Voraussetzungen, die vor Antritt des Studiums nachgewiesen werden müssen. Im Bachelorstudium richten sich diese nach den durch die Hochschulzugangsberichtigung erreichten Niveaus, die im Rahmen des Bachelor-Zulassungsverfahrens nicht überschritten werden dürfen.
Im Masterstudium wird in den meisten Studiengängen für Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ein Nachweis über die DSH-2-Prüfung gefordert. Werden Studiengänge in anderen Sprachen gelehrt oder haben diese Studiengänge diese Sprachen zum curricularen Inhalt, können weitere Sprachkenntnisse vorausgesetzt werden. Falls der Studiengang komplett fremdsprachig durchgeführt wird, kann die DSH-Prüfung für Bildungsausländerinnen und –ausländer wegfallen. Die Zugangsvoraussetzungen werden in den Zulassungsordnungen der Masterstudiengänge geregelt.

Sprachliche Studienvoraussetzungen sind Voraussetzungen, ohne die ein Studienerfolg im jeweiligen Curriculum unwahrscheinlich ist. Diese sollten idealerweise vor Beginn des Studiums erbracht sein worden sein; sie werden jedoch erst bei der Anmeldung zur Abschlussarbeit überprüft.
In Zwei-Fach-Studiengängen sind die erforderlichen Sprachnachweise in der Regel für beide Fächer zu erbringen – egal, in welchem der beiden Fächer die Abschlussarbeit geschrieben wird. Abgesehen von deutschen Abiturzeugnissen, aus denen die erreichten Sprachniveaus hervorgehen, müssen die Sprachzertifikate das erreichte Niveau nach GeR eindeutig ausweisen.