FAQ - Anerkennungen und Einstufungen – BA
Ich studiere den gleichen oder einen ähnlichen Studiengang an einer anderen Hochschule und möchte an die Universität zu Köln wechseln. Was muss ich tun?
Ausführliche Informationen zum Anerkennungs- und Bewerbungsverfahren zum höheren Fachsemester erhalten Sie auf unserer Seite Anerkennungen und Einstufungen unter Punkt „Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester („Fachsemestereinstufung“)“. [Link: https://phil-fak.uni-koeln.de/studium/bachelor/anerkennungen-und-einstufungen]
Um die Chance auf einen Studienplatz in einen unserer Studiengänge zu erhöhen, raten wir immer, sich zunächst fristwahrend für das erste Fachsemester und erst anschließend für ein höheres Fachsemester zu bewerben. Eine Anrechnung von Studienleistungen ist auch bei einer Zulassung zum ersten Fachsemester möglich. BAföG-Empfänger*innen sollten diese Vorgehensweise jedoch vorher mit dem BAföG-Amt abklären.
Ich studiere bereits an der Universität zu Köln und möchte innerhalb der Universität zu Köln mein Fach, meinen Studiengang oder mein Wahlpflichtfach wechseln. Gib es in solchen Fällen ein vereinfachtes Verfahren?
In einigen Fällen können Sie sich für die Anerkennung und ggf. Fachsemestereinstufung direkt an die Fächerübergreifende Studienberatung der Philosophischen Fakultät wenden, ohne den Weg über die Fachberatung zu nehmen. Bei Fächern und Studiengängen, die polyvalente Module nutzen (d.h. Module anbieten, die in Klips sowohl für das alte als auch für das neue Fach freigeschaltet sind), wird die Stellungnahme zur Anerkennung seitens der Fachberatung nicht zwingend benötigt. Dennoch empfehlen wir unabhängig von der Anerkennung und Einstufung ins höhere Fachsemester bei geplantem Studienwechsel zusätzlich ein Gespräch bei der jeweiligen Fachberatung (Fachberater*innenliste).
Das vereinfachte Anerkennungs- und ggf. Einstufungsverfahren gilt für folgende Fälle:
- Ich studiere bereits an der Universität zu Köln auf Lehramt (BA Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) und möchte im selben Fach zum außerschulischen Studium wechseln (Wechsel vom Lehramt BA GyGe zum Nicht-Lehramts-BA):
- Philosophie
- English Studies
- Geographie
- Japanische Kultur in Geschichte und Gegenwart - Ich studiere bereits an der Universität zu Köln Archäologie oder Sprachen und Kulturen der islamischen Welt im Zwei-Fach-BA und möchte im selben Fach zum Ein-Fach-BA wechseln, oder umgekehrt (Wechsel vom Zwei-Fach- zum Ein-FA-BA oder umgekehrt).
- Ich studiere bereits an der Universität zu Köln im Verbund-Bachelor (Regionalstudien oder Medienwissenschaft) und möchte innerhalb desselben Verbundstudiums das Wahlpflichtfach wechseln (Wechsel des Wahlpflichtfachs im Verbund-BA).
- Ich möchte zum Verbund-Bachelor Regionalstudien oder Medienwissenschaft wechseln und studiere im Zwei-Fach-BA bereits eines der für den Verbund-BA relevanten Fächer (Wechsel vom Zwei-Fach- zum Verbund-BA oder umgekehrt):
- 2-FA-BA Medienkulturwissenschaft ↔ Verbund-BA Medienwissenschaft
- 2-FA-BA Chinastudien ↔ Verbund-BA Regionalstudien China
- 2-FA-BA Slavistik ↔ Verbund-BA Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa
- 2-FA-BA Informationsverarbeitung ↔ Verbund-BA Medienwissenschaft/Medieninformatik
Wichtig
Auch in den oben genannten Fällen müssen Sie sich bei einem Wechselwunsch fristwahrend über das Bewerbungsportal KLIPS bewerben; siehe hierzu bitte die Informationen auf unserer Seite Anerkennungen und Einstufungen und der des Studierendensekretariats. Bedenken Sie bitte, dass
- nicht immer genügend Leistungen für eine entsprechende Einstufung ins höhere Fachsemester anerkannt werden können,
- es Fächer gibt, die auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind und
- Sie beim Wechsel in den Zwei-Fach-Bachelor immer auch ein zweites Fach brauchen, für das Sie sich ggf. zum ersten Fachsemester bewerben müssen.
- eine Bewerbung zum ersten Fachsemester immer nur zum Wintersemester möglich ist.
Um die Chance auf den Wunschstudienplatz zu erhöhen, raten wir daher immer, sich zunächst fristwahrend für das 1. Fachsemester und erst anschließend für ein höheres Fachsemester zu bewerben. Eine Anrechnung von Studienleistungen ist auch bei einer Zulassung zum ersten Fachsemester möglich. BAföG-Empfänger*innen sollten diese Vorgehensweise jedoch vorher mit dem BAföG-Amt abklären.
In den übrigen Anerkennungs- und Einstufungsfällen müssen Sie das auf unserer Seite Anerkennungen und Einstufungen unter Punkt „Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester („Fachsemestereinstufung“)“ beschriebene zweistufige Verfahren durchlaufen.
Wie kann ich mich für das höhere Fachsemester bewerben?
Die Bewerbung zum höheren Fachsemester erfolgt beim Studierendensekretariat über das KLIPS 2.0 Bewerbungsportal, siehe bitte hier.
Für die Bewerbung zum höheren Fachsemester brauchen Sie zwingend eine Fachsemestereinstufung. Informationen hierzu finden Sie auf unser Seite Anerkennungen und Einstufungen unter dem Punkt „Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester („Fachsemestereinstufung“)“. [Link: https://phil-fak.uni-koeln.de/studium/bachelor/anerkennungen-und-einstufungen]
Welche Fristen muss ich für die Bewerbung im höheren Fachsemester beachten?
Die Fristen für die Bewerbung im höheren Fachsemester können Sie den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen, siehe bitte hier.
Was ist der Unterschied zwischen Höherstufung, Einstufungsprüfung, Ortswechsel oder Quereinstieg?
Bei der Bewerbung zum höheren Fachsemester werden vier Gruppen unterschieden. Zu welcher Gruppe Sie gehören, können Sie den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen.
Erhalte ich nach Durchlaufen des Bewerbungsprozesses für das höhere Fachsemester in jedem Fall einen Studienplatz?
Mit der Anerkennung und der entsprechenden Einstufungsbescheinigung ist keine Gewähr für die Vergabe eines Studienplatzes verbunden.
Das heißt, dass nicht immer garantiert werden kann, dass Sie nach erfolgter Bewerbung für das höhere Fachsemester auch einen Studienplatz erhalten. Einige unserer Studienfächer unterliegen nicht nur im ersten, sondern auch im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung. Hier finden Sie eine Übersicht der Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester.
Sofern Sie sich mit der entsprechenden Fachsemestereinstufung (zwingend notwendig!) fristwahrend und ordnungsgemäß über KLIPS für ein Fach im zulassungsfreien Fachsemester bewerben, ist Ihnen der Studienplatz sicher. Anders verhält es sich jedoch bei einer Bewerbung zu einem Fach im zulassungsbeschränkten höheren Fachsemester. Eine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester bedeutet immer, dass nur die Plätze vergeben werden, die dadurch frei werden, dass andere ihr Studium abbrechen.
Wie hoch Ihre Chancen auf einen Studienplatz im zulassungsbeschränkten Bereich sind, hängt von folgenden Faktoren ab:
a) wie viele Plätze frei werden, b) wie viele Mitbewerber*innen es gibt und c) zu welcher Gruppe Sie gehören (Höherstufung, Einstufungsprüfung, Ortswechsel oder Quereinstieg). Bei den Gruppen Höherstufung, Einstufung und Quereinstieg wird gelost. Bei der Gruppe Ortswechsel wird nach dem Grad der sozialen Bindung an den Studienort entschieden. Auf den Seiten des Studierendensekretariats wird das Auswahlverfahren für das höhere Fachsemester ausführlich beschrieben.
Aus diesem Grund lassen sich bei zulassungsbeschränkten Fächern im höheren Fachsemester keine verlässlichen Vorhersagen im Hinblick auf einen Studienplatz treffen. Um Ihre Chancen zu erhöhen, empfehlen wir bei stark nachgefragten Fächern daher, sich zunächst fristwahrend für das erste Fachsemester und erst anschließend für ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Eine Anrechnung von Studienleistungen ist auch bei einer Zulassung zum ersten Fachsemester möglich. BAföG-Empfänger*innen sollten diese Vorgehensweise jedoch vorher mit dem BAföG-Amt abklären.