Folgende Regelungen gelten ab Sommersemester 2018 für die reinen Studium-Integrale-Sprachkurse der Philosophischen Fakultät.
Wie bekomme ich einen Fixplatz und kann ich diesen verlieren?
Die Sprachkurse im Studium Integrale werden wie Lehrveranstaltungen in den Belegphasen in KLIPS 2.0 belegt. Da in Sprachkursen die maximale Kapazität aus didaktischen Gründen auf 100 Teilnehmer/innen begrenzt ist und im Vergabeverfahren in stark nachgefragten Sprachkursen in der Regel Wartelisten entstehen, werden aus Effizienzgründen Studierende, die ihre Fixplätze nicht nutzen, aus der Belegung gelöscht. Haben Sie einen Fixplatz erhalten, können aber bei der ersten Sitzung nicht erscheinen, müssen Sie deshalb bis spätestens zur zweiten Sitzung Kontakt mit den Lehrenden aufgenommen haben, ansonsten werden Sie von der Belegungsliste gelöscht. Wenn die Lehrenden Ihres Sprachkurses jedoch in einer E-Mail vor Beginn der Vorlesungszeit Sie als Kursteilnehmende darüber informiert haben, dass bei unentschuldigter Abwesenheit in der ersten Sitzung Ihr Anspruch auf den Kursplatz bereits auch in der ersten Sitzung entfällt, werden alle unentschuldigt fehlenden Studierenden auch bereits in der ersten Sitzung von der Teilnehmerliste gestrichen. Mit diesem Vorgehen müssen Sie vor allem in sehr stark nachgefragten Sprachkursen mit langen Wartelisten rechnen.
Da viele Sprachkurse stark nachgefragt sind und Sie keinen Anspruch auf einen Fixplatz haben, sollten Sie früh genug Alternativen einplanen.
Kann ich trotz Ablehnung nachrücken?
Sollten durch die Nichtnutzung von Fixplätzen Plätze in einem Sprachkurs frei werden, wird in der Reihenfolge der Belegwunschliste nachgerückt, bis die maximale Aufnahmekapazität erreicht ist.
Wie oft darf ich in einem Sprachkurs fehlen?
In Sprachkursen, die im Rahmen des Studium Integrale angeboten werden, ist die Teilnahme grundsätzlich verpflichtend (§ 64 IIa HG). Die Lehrenden sind angehalten, die regelmäßige Teilnahme zu kontrollieren. Studierende dürfen maximal zwei Mal fehlen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein entschuldigtes oder unentschuldigtes Fehlen handelt. Bei mehr als zwei versäumten Sitzungen wird die Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung nicht erfüllt. Ohne Teilnahme an der Prüfung können Ihnen keine Leistungspunkte verbucht werden.
Muss ich in den Sprachkursen des Studium Integrale eine Prüfung machen?
Alle Sprachkurse des Studium Integrale werden geprüft. Die Prüfungsform sowie das mit Bestehen der Prüfung erreichte Sprachniveau werden von den Lehrenden festgelegt. Nur bei Bestehen der Prüfung werden die entsprechenden Leistungspunkte im Studium Integrale vergeben. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist die regelmäßige Teilnahme an der Lehrveranstaltung. Eine Staffelung der Leistungspunkte nach Teilnahme/Nicht-Teilnahme an der Prüfung gibt es nicht. WICHTIG: Sie müssen sich nicht extra für die Prüfung in KLIPS anmelden.
Gibt es nur einen Prüfungstermin?
War der erste Prüfungsversuch nicht erfolgreich oder waren Sie bei der regulären Prüfung verhindert, wird ein zweiter zeitnaher Termin (Wiederholungs- oder Alternativtermin) angeboten. Wenn Sie diesen zweiten Termin allerdings als Ihren Ersttermin wahrnehmen, bekommen Sie keinen weiteren Termin angeboten.
Bekomme ich meine Teilnahme an dem Sprachkurs bescheinigt?
Das mit der erfolgreich bestandenen Prüfung erreichte Sprachniveau sowie die Note der Prüfung (Beispiel: Note: 2,0 Sprachniveau: A2) wird auf Ihrem Transcript of Records ausgewiesen. Das Transcript können Sie sich jederzeit selbst in Klips 2.0 ausdrucken. Weitere Zertifikate werden nicht ausgestellt.
Wenn Sie Interesse an offiziellen Sprachtestungen/DAAD-Sprachzertifikaten in Englisch und Spanisch haben, können Sie sich an das Sprachlabor der Universität zu Köln wenden: https://sprachlabor.phil-fak.uni-koeln.de/service-fuer-studierende/daad-sprachzeugnis/informationen-zur-anmeldung
Bei weiteren Fragen können Sie sich an Frau Jessica Marx wenden: jessica.marx@uni-koeln.de