Dr. Sebastião Iken
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
E-Mail sebastiao.ikenuni-koeln.de
Tel 0049(0)221-470-1313
Büro 0.025 (Philosophikum, EG)
Sprechstunde i.d.R. dienstags ab 15:00 Uhr nach Vorab-Vereinbarung per E-Mail
Anschrift
Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
D-50923 Köln
Leitung Prüfungsamt und Studierendenservice
Spezielle Zuständigkeitsbereiche:
- Geschäftsführung des Prüfungsausschusses für das Bachelor- und Masterstudium (Nichtlehramt)
- Widersprüche
- Problem-/Sonderfälle (z.B. Zulassung zum Studium nach endgültig nicht bestandener Prüfung in einem anderen Studiengang)
- Nachteilsausgleiche
Sprechstunden zur persönlichen Besprechung von Widersprüchen, Problem-/Sonderfällen sowie von Nachteilsausgleichen i.d.R. dienstags ab 15:00 Uhr nach Vorab-Vereinbarung per E-Mail (wahlweise in Präsenz oder per Zoom).
Achtung: Anträge auf Nachteilsausgleiche für Modulprüfungen sollten bei mir per E-Mail bis zum 08.05.2025 eingereicht werden, damit sie rechtzeitig von mir bearbeitet und anschließend der Bescheid über die Gewährung des Nachteilsausgleichs von Ihnen sechs Wochen vor der Prüfungsphase im Juli 2025 den einzelnen Prüfer*innen vorgelegt werden können.
Beachten Sie bitte auch folgende Zuständigkeiten gemäß § 10 PO für die Studienberatung, Fachstudienberatung, Prüfungsberatung:
Für die allgemeine Studienberatung, insbesondere über Studienmöglichkeiten und Studienanforderungen, steht die Zentrale Studienberatung der Universität zu Köln zur Verfügung.
Für die fachübergreifende Studienberatung steht die Studienberatung der Fakultät zur Verfügung.
Für die fachübergreifende Beratung in den Lehramtsstudiengängen stehen auch das Zentrum für Lehrer*innenbildung sowie die Geschäftsstelle Lehramt der Philosophischen Fakultät zur Verfügung.
Die Fachstudienberatung wird von den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern sowie den akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an der Ausbildung in diesem Studiengang beteiligt sind, während der Sprechzeiten durchgeführt. Siehe dazu die Liste der Fachberater*innen.
Rechtsverbindliche Auskünfte zu Prüfungsleistungen erteilen die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses, ihre oder seine Stellvertreterin beziehungsweise ihr oder sein Stellvertreter, die Leiterin oder der Leiter des jeweiligen Prüfungsamtes sowie ihre oder seine Stellvertreterin beziehungsweise ihr oder sein Stellvertreter.
In prüfungsrechtlichen Fragen ist anstelle des Prüfungsamtes die Stelle Prüfungsrecht im Dekanat der Philosophischen Fakultät für rechtsverbindliche Auskünfte zuständig.