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- Alle Unterschreitungen des vertraglich vereinbarten Deputats, die über den Ausgleich ungerader SWS-Stunden, d.h. über das Verschieben einer SWS hinausgehen (z.B. alterierend 8 und 10 SWS bei einem Deputat von 9 SWS), müssen mindestens 6 Wochen vor geplanter Abweichung von der Dekanin genehmigt werden.
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- Die Genehmigungspflicht gilt auch für ein Verschieben von Deputatsstunden. Fachinterne Regelungen sind nicht ausreichend.
| Antragsformular zur Deputatsverschiebung |
- Reduktionen ohne späteren Ausgleich sind nur auf begründeten, vorherigen Einzelantrag beim Dekan hin möglich. Hierbei ist auszuführen, aufgrund welcher anderen dringenden Dienstaufgaben die Reduktion notwendig ist.
| Antragsformular zur Deputatsreduktion |
Kapazitätsrelevant sind ausschließlich Reduktionen, die vom Rektor ausgesprochen werden, aufgrund:
- der Wahrnehmung von Leitungsfunktionen (z.B. Rektor/in oder Dekan/in gemäß § 5 Abs. 1 LVV) oder
- der Wahrnehmung der Aufgaben in der unmittelbaren Krankenversorgung (§ 5 Abs. 3 LVV) oder
- einer Schwerbehinderung (§ 5 Abs.4 LVV).
- Alle übrigen Reduktionen müssen entsprechend innerhalb der Lehreinheit ausgeglichen werden, damit das nach Studien- und Prüfungsordnungen erforderliche Lehrangebot gewährleistet bleibt.
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