Masterarbeit
Aufgrund der coronabedingten erheblich veränderten Arbeitsbedingungen kann es zu deutlichen Verzögerungen bei der Beantwortung von Anfragen kommen. Wir bitten darum, von Nachfragen abzusehen.
Vom 17.09.2022 bis 16.10.2022 werden keine Zulassungsanträge für Abschlussarbeiten bearbeitet.
Die Prüfungen im Masterstudium (Nichtlehramt) nach der reakkreditierten Prüfungsordnung (2015) werden als Modulprüfungen (ohne Versuchsrestriktion) von den Dozentinnen und Dozenten im Fach durchgeführt.
Die Masterarbeit (mit Versuchsrestriktion) wird vom Prüfungsamt verwaltet.
Die Ordnungsmittel (Prüfungsordnungen inkl. Anhänge, Modulhandbücher, Masterzulassungsordnungen) zu den reakkreditierten Studiengängen sind weitgehend verfügbar.
Meldeformular Masterarbeit PO 2015
Bitte beachten:
Zur Anmeldung sind alle laut Fachspezifischen Bestimmungen genannten Voraussetzungen nachzuweisen (Originale bzw. beglaubigte Kopien)!
Eidesstattliche Erklärung
Kontakt: masterpruefungen-philfak
uni-koeln.de
FAQ
Abgabe der Arbeit
Nach Erhalt unseres Schreibens dürfen Sie Ihre Arbeit sofort einreichen.
Bitte reichen Sie die Arbeit elektronisch von Ihrem Smail-Account fristwahrend bei folgender Mailadresse ein: masterarbeiten-philfak
uni-koeln.de ein.
Achtung: Für das weitere Prüfungs- und Begutachtungsverfahren wird nur die zuerst zugesandte und eingegangene digitale Fassung zugrunde gelegt. Alle weiteren per Email zugesandten späteren digitalen Fassungen werden ungesehen vernichtet/gelöscht.
Anschließend reichen Sie die unterschriebene Eidesstattliche Erklärung unverzüglich postalisch an folgende Adresse nach:
Masterprüfungsamt der Philosophischen Fakultät
z.Hd. Frau Müller-Engels
Dekanat der Philosophischen Fakultät
Universität zu Köln
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Anmeldung der Masterarbeit
Sie können Ihre Masterarbeit im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät in der Masterstelle – derzeit nur online – anmelden. Zur Anmeldung der Masterarbeit benötigen Sie das ausgefüllte Meldeformular, ggf. Fremdsprachennachweise oder eine Bescheinigung über Ihren Auslandsaufenthalt.
Bearbeitungszeit und Umfang
Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt maximal 26 Wochen und beginnt mit dem Erhalt unseres Schreibens mit der Themennennung. Bitte halten Sie Rücksprache mit Ihrer/m Prüfer*in bezüglich des Umfangs der Arbeit.
Deckblatt und Layout der Arbeit
Es gibt keine feste Formatvorlage für die Masterarbeit. Sprechen Sie mit Ihrer/m Prüfer*in oder fragen Sie im Fach nach. Wenn Sie Fragen zum Deckblatt oder zum Layout Ihrer Masterarbeit haben, empfehlen wir Ihnen die Broschüre des Instituts für Deutsche Sprache und Literatur Ebenda.
Eidesstattliche Versicherung
Verwenden Sie ausschließlich die von uns mitgesandte Eidesstattliche Versicherung und unterschreiben Sie diese im Original. Sie finden die Eidesstattliche Versicherung auch unter den Prüfungsinformationen zum Masterstudium auf der Homepage der Philosophischen Fakultät.
Erhalt eines „falschen“ Themas
Haben Sie ein Thema erhalten, welches sich nicht mit dem erwarteten Thema deckt, melden Sie sich bitte umgehend bei uns. Ändern Sie auf keinen Fall selbständig das Thema. Die Masterarbeit könnte in diesem Fall am Abgabetag nicht angenommen werden.
Immatrikulation
Zum Zeitpunkt der Abgabe Ihrer Masterarbeit müssen Sie eingeschrieben sein. Zum Nachweis legen Sie bitte bei der Abgabe Ihrer Masterarbeit Ihren Immatrikulationsnachweis vor.
Wenn die Masterarbeit Ihre letzte Leistung in Ihrem Masterstudium ist und in Klips 2 die 90 CP verbucht sind, können Sie sich nach der Abgabe exmatrikulieren lassen.
Nachweise der Fremdsprachenkenntnisse
Bei der Anmeldung der Masterarbeit müssen alle Studierenden ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Meistens reicht das Abiturzeugnis aus; bringen Sie Originale oder beglaubigte Kopien von allen Sprachkenntnisnachweisen mit.
Bitte beachten Sie: Die Kenntnisse müssen durch das Abitur oder eine Sprachprüfung nachgewiesen werden. Die bloße Belegung eines Kurses, der auf das entsprechende Niveau hinführt, reicht nicht aus.
Für Nachweise über Kenntnisse im Umfang des (Kleinen) Latinum gilt: Da es sich beim (Kleinen) Latinum um eine staatliche Prüfung handelt, werden beim Erfordernis, Kenntnisse im Umfang des (Kleinen) Latinums nachzuweisen, nur Nachweise staatlicher Institutionen oder deutscher Hochschulen akzeptiert. Das gilt auch dann, wenn die Lateinkenntnisse Kenntnisse auf dem Niveau einer modernen Fremdsprache ersetzen sollen.
Verlängerung
Eine maximale Verlängerung von 4 Wochen ist auf Antrag möglich. Senden Sie uns vor dem eigentlichen Abgabetermin einen begründeten Antrag auf Verlängerung zu. Hierzu gibt es kein Formschreiben, ein „Zweizeiler“ reicht aus.
Voraussetzungen zur Anmeldung der Masterarbeit
Die Voraussetzungen sind von Fach zu Fach unterschiedlich und Sie können die entsprechenden Informationen den fachspezifischen Bestimmungen der Prüfungsordnung entnehmen.
Wiederholung der Masterarbeit
Eine bestandene Masterarbeit kann nicht wiederholt werden. Bei Nichtbestehen der Masterarbeit können Sie diese einmal mit einem neuen Thema wiederholen. Wenn Sie die Masterarbeit das zweite Mal nicht bestehen, ist eine Wiederholung ausgeschlossen und das Studium endgültig nicht bestanden.
Zusendung des Zeugnisses
Wenn Sie die Zusendung Ihres Zeugnisses wünschen, legen Sie bei der Abgabe Ihrer Arbeit unbedingt die von uns zugesandte Seite mit Ihren persönlichen Angaben bei.