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Habilitationen

© Pixabay.com (Unsplash)

Eine Habilitation an der Philosophischen Fakultät dient dazu, die Befähigung nachzuweisen, eines der Fächer der Fakultät in Forschung und Lehre selbständig zu vertreten.

Sie ist für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine Hochschullaufbahn anstreben, von Bedeutung, da sie den klassischen Zugangsweg für eine Lebenszeitprofessur darstellt. Nach der Promotion erfordert die Habilitation insbesondere eine zweite große Qualifikationsarbeit, die auch kumuliert sein kann, und eine mündliche Prüfung.

Habilitationsordnung  

Die Neue Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät vom 27. Januar 2016 ist am Tag nach der Verkündung in den Amtlichen Mitteilungen der Universität zu Köln (23. Februar 2016) in Kraft getreten und wird mit Gültigkeit ab dem 25.10.2017 durch die Ordnung zur Änderung der Habilitationsordnung der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln ergänzt.

Die vor Inkrafttreten dieser Habilitationsordnung eröffneten Verfahren sind nach der bisher gültigen Habilitationsordnung vom 26. Juli 1999 abzuschließen.

Habilitationsordnung 2016:
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Änderungsordnung 2017:
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Habilitationsordnung 1999:
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Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens  

Zur Beantragung der Eröffnung des Habilitationsverfahrens verwenden Sie bitte den „Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens“.

Der Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens wird von der Dekanin bzw. dem Dekan in eine Sitzung des Habilitationskollegiums oder eine Fakultätssitzung eingebracht. Der vollständige Antrag einschließlich aller Anlagen muss spätestens drei Wochen vor dem gewünschten Termin der Verfahrenseröffnung im Dekanat vorliegen. Prüfungsleistungen und akademische Grade, die an Hochschulen außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erbracht bzw. erworben wurden, werden anerkannt, wenn ihre Gleichwertigkeit festgestellt ist. Bitte berücksichtigen Sie ggf. die erforderliche Dauer für die Prüfung der Gleichwertigkeit in Ihren zeitlichen Planungen.

Im Falle einer kumulativen Habilitation beachten Sie bitte die Richtlinien des Dekanats.

Die aktuellen Sitzungstermine des Habilitationskollegiums und der Fakultät finden Sie im Fakultätskalender.

Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens:
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Antrag auf Umhabilitierung:
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Richtlinien des Dekanats:
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Sitzungstermine des Habilitationskollegiums: Fakultätstermine