
Bewerbungsverfahren


Vorprüfung der Dokumente für BewerberInnen mit internationalen Abschlüssen

Schaubilder Masterbewerbung (deutscher und internationaler Abschluss)
Die formale Abwicklung des Bewerbungsverfahrens richtet sich nach dem Land, in dem der vorherige Abschluss erworben wurde.
Bewerbungen mit deutschem Abschluss: Studierende, die ihren vorherigen Abschluss (i.d.R. Bachelor) an der Universität zu Köln oder an einer anderen deutschen Hochschule absolviert haben, bewerben sich ausschließlich über das universitätsinterne Campus Management Portal KLIPS 2.0.
Voraussichtlicher Bewerbungsstart für das Sommersemester 2024:
- für alle Studiengänge voraussichtlich am 1. Dezember 2023
Bewerbungsende ist der 15. Januar 2024 für alle Masterstudiengänge.
Studierende, die ihren vorherigen Abschluss (i.d.R. Bachelor) nicht an einer deutschen Hochschule absolviert haben, sondern einen ausländischen Studienabschluss haben, informieren sich bitte auch hier: https://portal.uni-koeln.de/international/studium-in-koeln/internationale-bewerbungen/master-studieninteressierte
Bewerbungen mit internationalem Abschluss:
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, beachten Sie bitte das zweifstufige Bewerbungsverfahren!
1. Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist
Bearbeitungszeit beträgt ca 6 (bis 8) Wochen. Bitte beantragen Sie die VPD so früh wie möglich vor der Bewerbungsfrist an der UzK. Um am den Bewerbungsverfahren teilzunehmen, sollten die Unterlagen für die VDP Prüfung für Bewerbungen zum jeweiligen Sommersemester spätestens Anfang Dezember, für Bewerbungen zum jeweiligen WS bis Anfang Juni bei uni-assist eingereicht werden.
2. Bewerbung über das Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0 :
- für alle Studiengänge 1.12.2023
Das Bewerbungsende für das Sommersemester 2024: 15. Januar 2024 für alle Masterstudiengänge und alle Bewerbergruppen.
Bitte informieren Sie sich aufgrund möglicherweise kurzfristig eintretendender Änderungen fortlaufend auf den Homepages!
Vor der Bewerbung
Welche Bewerbungsfristen habe ich?
Für die nächste Bewerbungsphase
zum Sommersemester 24 beginnt die Bewerbung:
- für alle Studiengänge - zulassungsfrei und zulassungsbeschränkt, Internationaler und nationaler Abschluss, intern und extern: 1. Dezember 2023
Bewerbungsende für alle Studiengänge ist 15. Januar 2024.
Ich habe mein Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen. Kann ich mich trotzdem bewerben?
Ja, Sie können sich auch bewerben, wenn Sie Ihr Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben.
Sie müssen dann zum Bewerbungsende nachweisen, dass Sie mindestens 80 % aller Leistungen, d.h. i.d.R. 144 Leistungspunkte Ihres Bachelors absolviert haben.
In Ausnahmefällen kann bei noch nicht erreichten 80% der Leistungen bei zulassungsfreien Fächern der Nachweis zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 25.8. bei Bewerbung zum WS und 10.3. bei Bewerbung zum SoSe) erfolgen. Dies ist aber nur der Fall, wenn diese nachgetragenen Leistungen bis zum ursprünglichen Bewerbungstermin erbracht worden sind! Bitte kontaktieren Sie hierzu die Geschäftsstelle Masterzulassung. Dies ist bei zulassungsbeschränkten Fächern nicht möglich.
Bedenken Sie bitte, dass bei einem nicht abgeschlossenen Studium zum Bewerbungszeitpunkt die Leistungen des BA Studiums ausnahmslos bis zum Ende des Bewerbungssemesters abgeschlossen sein müssen. Die Bachelorarbeit muss ebenfalls bis zum 31.3./ 30.9. abgegeben worden sein. Die Begutachtungen für diese Leistungen unterliegen dann den regulären Bewertungsfristen. Das BA Zeugnis sollte für Studierende, die sich für das WS 2023/24 einschreiben haben, bis zum 15.1. vorliegen.
⇒ Für interne BewerberInnen (Abschluss an der UzK) : Beachten Sie bitte, dass das Bachelorprüfungsamt eine Anmeldefrist für die Meldung zur Bachelorarbeit setzt. Beachten Sie hier bitte die Mitteilungen des Bachelorprüfungsamtes.
Welche Masterfächer gibt es?
Das Fächerangebot der Philosophischen Fakultät können Sie unserer Aufstellung der Masterfächer entnehmen. Es gibt Ein-Fach-Master-Studiengänge, in denen Sie ein Fach studieren und Zwei-Fach-Master-Studiengänge, in denen Sie das gewählte Fach entweder mit einem weiteren Fach aus der Liste der Zwei-Fach-Master kombinieren oder zwei Studienrichtungen desselben Faches wählen. Zudem können Sie im Rahmen der Verbundstudiengänge ein Fach der Philosophischen Fakultät mit einem festgelegten Wahlpflichtfach unserer Fakultät, der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät oder der Juristischen Fakultät kombinieren.
Bei dem Zwei-Fach-Master wird ein Fach als das erste, große Fach (51 zu erbringende Leistungspunkte plus Masterarbeit), das zweite als das kleine Fach (39 zu erbringende Leistungspunkte, ohne Masterarbeit) gewählt. Sind beide Fächer der Philosophischen Fakultät zugeordnet, wird bei der Einschreibung ungeachtet der Priorität nach alphabetischer Reihenfolge eingeschrieben. Wird ein Fach der Philosophischen und ein Fach der Humanwissenschaftlichen Fakultät gewählt, entspricht die Reihenfolge der Wahl und der Einschreibung. Ein Wechsel ist aber im Verlauf des Masterstudiums durch Antrag im jeweiligen Prüfungsamt möglich.
Welche englischsprachigen Studiengänge kann ich an der Philosophischen Fakultät studieren?
Sie können an der Philosophischen Fakultät sechs englischsprachige Studiengänge studieren. Als Nachweis muss hier ein Englisch C 1 Zertifikat vorgelegt werden.
Diese Studiengänge sind:
African Studies and Egyptology ( Ein- und Zwei-Fach Master)
Cultural and Intellectual History between East and West (Doppelmaster, nur zum WS, ab sofort keine Bewerbung mehr möglich)
Culture and Environment in Africa (Ein-Fach Master, nur zum WS), Grenznote 2,5
Digital and Computational Archaeology (Ein-Fach-Master, nur zum WS)
Linguistics (Ein-Fach-Master, für Deutschsprachige der Ein-Fach Master Linguistik mit 13 Studienprofielen)
North American Studies (Ein-Fach Master, Kooperation mit der Universität Bonn)
Social and Cultural Anthropology bisher Ethnologie (Ein- und Zwei- Fach-Master, ab WS 22/23 englischsprachig), Grenznote 2,3
Sie müssen für diese Studiengänge einen der folgenden Sprachnachweise mit C 1 vorlegen oder Englisch als Muttersprache haben:
a. TOEFL, Internet-based Test (iBT): 95
b. IELTS-Test: 7
c. Cambridge English Qualifications: C1 Advanced (ehem. Cambridge English: Advanced, CAE)
d. telc-Zertifikat: C1
e. TOEIC: 490 (listening), 455 (reading) / 200 (writing), 200 (speaking)
f. Pearson PTE Academic: PTE Academic: 76
g. UNIcert: UNIcert III
Sofern Ihr Bachelorstudium nachweislich ausschließlich englischsprachig war, oder Sie durch ein Schulabschlusszeugnis vorweisen können, dass Sie MuttersprachlerIn sind, genügt dieses auch als Nachweis. Ggf wird für den Studiengang North Amercian Studies ein separater Nachweis gefordert.
Beachten Sie bitte, dass ein deutsches Abiturzeugnis mit B2/C 1 nicht ausreicht! In diesen Fällen können SIe im Falle einer Zulassung/Einschreibung eines der o.g. Dokumente bis zum 15. 1 nachreichen.
Welche Deutschkenntnisse muss ich nachweisen, um mich für einen deutschsprachigen Masterstudiengang zu bewerben?
Für alle deutschsprachigen Masterstudiengänge müssen Sie, wenn Sie nicht deutsche(r) Muttersprachler(in) sind, sehr gute Deutschkenntnisse nachweisen, mindestens auf dem Niveau DSH-2. Alternativ gelten auch diese Sprachnachweise:
- TestDaF TDN 4 in allen Prüfungsteilen
- DSH 2*
- Deutsches Sprachdiplom, Stufe II der KMK (DSD II)
- Telc C1 Hochschule
- Telc C2
- Goethe-Institut C2-Zertifikat
- ÖSD C2
- Feststellungsprüfung (FSP) mit Fach Deutsch
Ggf. gelten auch bestimmte internationale Schulabschlüsse, z.B. aus deutschsprachigen Regionen als gleichwertig. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich mit dem Kontaktformular im International Office.
Wenn Sie kein solches Sprachzertifikat haben, können Sie ggf. vor Aufnahme des Fachstudiums an dem Deutschkurs des International Office teilnehmen. Dies betrifft ausschließlich Studierende, die sich für einen zulassungsfreien Studiengang bewerben. Für diesen Deutschkurs benötigen Sie gute Kenntnisse der Deutschen Sprache (abgeschlossenes B2-Niveau) mit einem der folgenden Zertifikate:
- TestDaF TDN 3 in allen Prüfungsteilen
- DSH 1*
- Telc B2
- Goethe-Institut B2-Zertifikat
- ÖSD B 2
Das eingereichte Sprachzertifikat muss innerhalb der letzten zwei Jahre erworben worden sein.
Kann ich mein Masterstudium zum Sommer- und zum Wintersemester beginnen?
(Fast) alle zulassungsfreien Studiengänge unserer Fakultät werden jeweils zum Sommer- und zum Wintersemester angeboten.
(Fast) alle zulassungsbeschränkten Studiengänge (siehe unten: „Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?“) unserer Fakultät werden ausschließlich zum Wintersemester angeboten.
Ausnahmen: Der englischsprachige, zulassungsfreie Studiengang Culture and Environment in Africa und der neue Studiengang Digital and Computational Archaeology werden ausschließlich zum Wintersemester angeboten. Der zulassungsbeschränkte Studiengang Theorien und Praktiken professionellen Schreibens wird jeweils zum Sommer- und Wintersemester angeboten. Darüber hinaus wird der Ein-Fach-Master Geschichte in den Studienrichtungen Alte, Mittelalterliche und Neuere Geschichte zum Sommer-und Wintersemester angeboten.
Die Fächer der Humanwissenschaftlichen Fakultät, die Sie ggf. mit einem Fach unserer Fakultät kombinieren können, beginnen ausschließlich jeweils zum Wintersemester.
Welche Kombinationsmöglichkeiten habe ich?
Bei den Zwei-Fach-Master-Studiengängen können Sie fast alle Fächer der Philosophischen Fakultät miteinander kombinieren. Darüber hinaus sind einzelne Fächer anderer Fakultäten mit unseren Studiengängen kombinierbar. Die Kombinationstabelle finden Sie hier.
Die Kombination eines Verbundmasters mit einem weiteren Masterfach der Philosophischen Fakultät als Zwei-Fach-Master ist nicht möglich.
Bei der Wahl eines Zwei-Fach-Masterstudiengangs ist in jedem Fall ein zweites Fach anzugeben.
Folgende Fächerkombinationen sind aus inhaltlichen Gründen ausgeschlossen:
- Afrikanistik und Ägyptologie mit Antike Sprachen und Kulturen Ägyptologie
- Antike Sprachen und Kulturen (Studienrichtung Historisch-Vergleichende Sprachwissenschaft) und Linguistik
- Antike Sprachen und Kulturen (Studienrichtung Alte Geschichte) und Geschichte
Intermedia (Humanwissenschaftliche Fakultät) ist an der Philosophischen Fakultät ausschließlich mit dem Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft kombinierbar.
Was muss ich bei der Bewerbung zum Zwei-Fach-Master darüberhinaus beachten?
Bei der Bewerbung zum Zwei-Fach-Master ist immer ein zweites Fach anzugeben, für das die Zulassungsvoraussetzungen ebenfalls erfüllt sein müssen.
Sie haben hier die Wahlmöglichkeit:
1. Zwei Fächer an der Philosophischen Fakultät
Hier wählen Sie Fach 1 und Fach 2 aus. Die gewählte Reihenfolge ist hier unerheblich, im weiteren Bewerbungsverlauf sowie bei der Einschreibung spielt nur die alphabetische Reihenfolge eine Rolle. Welches das große und welches das kleine Fach ist, bestimmen Sie nach der Einschreibung durch Ihre Kursbelegungen.
2. Ein Fach an der Philosophischen und ein Fach an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (nur zum WS)
Sie legen hier bereits bei der Wahl das große und das kleine Fach fest. Dementsprechend erfolgen Zulassung und Einschreibung. Sollten Sie im Laufe Ihres Masterstudiums feststellen, dass Sie gerne diese Festlegung ändern wollen, ist dies auf Antrag an das zuständige Prüfungsamt problemlos möglich.
Die weiteren Bewerbungsformaliäten finden Sie bei den beiden nächsten Fragen/Antworten.
3. Zwei Fächer an der Humanwissenschaftlichen Fakultät (nur zum WS)
Die Bewerbung läuft ebenfalls über KLIPS. Bitte informieren Sie sich entsprechend der dortigen Vorgaben auf den Seiten der Humanwissenschaftlichen Fakultät.
Kann ich mich im Zwei-Fach-Master auch für ein zweites Fach an einer anderen Fakultät bewerben?
Es gibt einige Fächer, die Sie der Aufstellung der Masterfächer sowie der Kombinationstabelle entnehmen können, die als zweites Fach im Zwei-Fach-Master Studiengang gewählt werden können.
Dazu zählt z.B. die Geographie aus der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät, die Musikvermittlung und einzelne Studiengänge der Erziehungswissenschaft aus der Humanwissenschaftlichen Fakultät sowie Intermedia als Sonderfall in der ausschließlichen Kombination mit dem Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft.
Bei der Bewerbung in der Kombination mit der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist die Reihenfolge der Fächer ("großes" und "kleines" Fach) direkt festzulegen. Fächer der Humanwissenschaftlichen Fakultät werden jeweils nur zum WS angeboten.
Fächer der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät und der juristischen Fakultät sind nur im Rahmen der Verbundmaster kombinierbar.
Wie kann ich mich im Zwei-Fach-Master für Fächer zweier Fakultäten bewerben?
Jede Fakultät hat einen eigenen Zulassungsausschuss. Die Bewerbungen werden über z.T. unterschiedliche Bewerbungsportale abgewickelt.
Wenn Sie als zweites Fach
- Geographie wählen, erfolgt die Bewerbung über unser Bewerbungsportal in KLIPS 2.0. Die weitere Bearbeitung erfolgt über den Zulassungsausschuss der Philosophischen Fakultät.
- ein Fach der Humanwissenschaftlichen Fakultät wählen :
- Die Bewerbung zu den Fächern der Humanwissenschaftlichen Fakultät erfolgt ebenfalls über das KLIPS-Bewerbungsportal, die Zuständigkeit liegt hier geteilt bei dem jeweiligen Zulassungsauschuss. Sie erhalten aber einen gemeinsamen Zulassungsbescheid und können sich auch nur einschreiben, wenn Sie für beide Studiengänge eine Zulassung erhalten haben.
- Studiengänge der Humanwissenschaftlichen Fakultät starten i.d.R. ausschließlich zum Wintersemester.
Für welchen Studiengang erfülle ich mit meinem BA Abschluss die Voraussetzungen?
Die Masterstudiengänge unserer Fakultät sind konsekutiv. Die Entscheidung, ob Sie durch Ihr vorangegangenes Studium den Zugang zu einem Masterstudiengang an unserer Fakultät erhalten, wird durch den Zulassungsausschuss getroffen.
Eine Aufstellung aller Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Die Zulassungsordnungen der einzelnen Fächer geben detailliertere Auskunft.
Bei zulassungsbeschränkten Fächern (siehe „Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?“ ) erfolgt im Anschluss an die Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen ein NC – Verfahren (siehe ,,Wie erfolgt das Ranking bei zulassungsbeschränkten Fächern?").
Welche Fächer sind zulassungsbeschränkt?
- Der Master Cultural and Intellectual History between East and West (Studium an der Universität zu Köln und an einer Kooperationsuniversität) / keine Bewerbung mehr möglich zum Sommersemester
- Ein-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
- Zwei-Fach-Master Medienkulturwissenschaft
- Verbundmaster Medienwissenschaft mit den Wahlfächern Medieninformatik, Medienmanagement und Medienökonomie, Medienrecht
- Ein-Fach-Master Theorien und Praktiken professionellen Schreibens (Bewerbung auch zum SoSe möglich)
Was bedeutet die Grenznote (Mindestnote)?
Einige Fächer können Sie nur studieren, wenn Sie in Ihrem Bachelorabschluss in der Gesamtnote mindestens eine bestimmte, vorgegebene Note erreicht haben. Bei der Bewerbung wird hier die (ggf. vorläufige) Gesamtnote des Abschlusses vorzulegen sein.
Die Grenznote ist nicht mit einer Zulassungsbeschränkung gleichzusetzen. Es gibt Fächer, die sowohl eine Grenznote voraussetzen – z.B. der 2-Fach-Master Medienkulturwissenschaft mit der Grenznote gut (1,7) – als auch eine Zulassungbeschränkung haben. Wenn die Grenznote nicht erreicht wird, kann man an dem NC-Verfahren nicht teilnehmen. Das Erreichen der Grenznote heißt aber nicht, dass man zugelassen wird.
Anderseits ist der Zugang zu einem zulassungsfreien Fach nicht möglich, wenn die geforderte Grenznote nicht erreicht wird.
Kann ich mich für mehrere Studiengänge bewerben?
Eine Bewerbung für mehrere Studiengänge ist möglich. Sie sollten sich aber nur für solche Programme bewerben, für die Sie Ihrer eigenen Einschätzung nach die Voraussetzungen erfüllen.
Zulassungen können nur für Studiengänge bzw. Studiengangskombinationen ausgesprochen werden, für die eine fristgerechte Bewerbung vorliegt.
Wenn Sie sich für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, ist eine Bewerbung auf mehrere Studiengänge durchaus empfehlenswert, um Ihre Chancen auf einen Masterstudienplatz zu erhöhen.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Für weitere Fragen steht Ihnen die Geschäftsstelle Masterzulassung, Philosophikum, Erdgeschoss (Raum 0.028 im Prüfungsamt), zur Verfügung. Aufgrund der Corona bedingten Schließungen sind wir z.Zt. über E-Mail kontaktierbar. Auch Sprechstunden können wir z.Zt nur über vereinbarte zoom-meetings stattfinden lassen.
- masterzulassung-philfak@uni-koeln.de, z.Zt. telefonisch nur nach Anfrage per E-Mail
- Dr. Barbara Court, barbara.court@uni-koeln.de Sprechstunde: z.Zt. keine Sprechstunde. Sonst: Dienstags, 10.00 – 12.00 Uhr
- Sylvia Strick M.A., sylvia.strick@uni-koeln.de, zoom-Sprechstunde: Donnerstags, 10.00-12.00 Uhr , Anmeldung unter scheduler (Auswärtige Studierende bittte mit Voranmeldung über E-Mail)
Bei Email-Anfragen verwenden Sie bitte nur eine der o.g. Email-Anschriften, da es sonst zu Überschneidungen in der Bearbeitung kommt.
Bewerbungsprozess
Ich habe einen nationalen Abschluss: Wie nehme ich die Bewerbung vor?
- Online Bewerbung über KLIPS 2.0
- I.d.R. ist das "konsekutive Masterstudium" anzukreuzen. Nur bei einem anderweitig bereits abgeschlossenen Masterstudium ist ein "Zweitstudium" zu wählen.
- Hochladen der dort angeforderten Dokumente
- Ein postalischer Versand ist nicht notwendig - der Abgleich der Dokumente erfolgt im Falle einer Zulassung vor oder ggf. nach der Einschreibung
Für die einzelnen Bewerbungsschritte der Online Bewerbung finden Sie hier Hilfe:
http://klips2-support.uni-koeln.de/onlinehilfe-bewerber_innen.html
Beachten Sie bei der Registrierung:
- Aktuell immatrikulierte Studierende: Bitte loggen Sie sich mit Ihrem existierenden Studierenden-Account in KLIPS 2.0 ein und erstellen dann eine neue Bewerbung.
- Wenn Sie sich bereits online über KLIPS 2.0 an der Universität zu Köln beworben haben, aber kein Studium aufgenommen haben, verfügen Sie bereits über einen Bewerberaccount. Melden Sie sich bitte mit den damaligen Zugangsdaten in KLIPS 2.0 an. Sofern Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr kennen, senden Sie bitte eine Anfrage mit dem Betreff Reaktivierung über das Kontaktformular und warten Sie auf eine Rückmeldung.
- Ehemalige Studierende: Falls Sie zu einem früheren Zeitpunkt an der Universität zu Köln immatrikuliert waren, stellen Sie bitte eine Anfrage mit dem Betreff Reaktivierung über das Kontaktformular und warten Sie auf eine Rückmeldung Bitte beachten Sie mögliche Änderungen, die hier fortlaufend aktualisiert werden!
Ich habe einen internationalen Abschluss: Wie nehme ich die Bewerbung vor
Beachten Sie folgende Schritte:
I. Grundsätzlich gilt: Ihr ausländischer Bachelorabschluss (sowohl aus der EU/EWR als auch aus einem Nicht-EU-Land) muss in Deutschland anerkannt sein. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie Ihren ausländischen Bachelorabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben.
Informationen darüber, ob Ihr ausländischer Bachelorabschluss grundsätzlich in Deutschland anerkannt ist bzw. wie Ihre ausländische Hochschule in Deutschland bewertet wird, finden Sie bei anabin auf folgender Seite: anabin.kmk.org/anabin.html
Sie können auch den Hochschulcheck von uni assist e.V. nutzen:
https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/
II. Bitte beachten Sie das zweifstufige Bewerbungsverfahren!
1. Für alle Masterstudiengänge benötigen Sie zur Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), die Sie bei Uni-assist e.V. beantragen. Dies ist die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“. Uni-assist bewertet für die Universität zu Köln Masterbewerbungen von Bewerber*innen die einen ausländischen Hochschulabschluss erworben haben.
Die VPD müssen Sie zusätzlich zu einer Onlinebewerbung an der UzK direkt bei uni-assist beantragen. Die VPD bei der Bewerbung für Masterstudiengänge gibt an, ob Sie die formalen Voraussetzungen für ein Masterstudium an der UZK erfüllen. Nachdem Ihre Unterlagen bei uni-assist geprüft wurden und Sie das Ergebnis erhalten haben (VPD), legen Sie eine Onlinebewerbung im Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0 an.
Eine Bewerbung an der UzK ist nur mit einer gültigen VPD möglich. Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der UzK.
Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (VPD) bei uni-assist ist das ganze Jahr über möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 - 6 Wochen. Bitte beantragen Sie die VPD so früh wie möglich vor der Bewerbungsfrist an der UzK!
Beachten Sie bitte auch die Hinweise des International Office zu der Masterbewerbung!
2. Sie bewerben sich online über KLIPS 2.0. Diese Bewerbung ist zwingend - auch wenn Sie die Vorprüfung bei uni-assist haben vornehmen lassen!
- Zunächst registrieren Sie sich auf dem Klips - Portal.Sie werden dann durch die Bewerbung geführt. Für die einzelnen Bewerbungsschritte der Online Bewerbung finden Sie hier Hilfe:
http://klips2-support.uni-koeln.de/onlinehilfe-bewerber_innen.html - I.d.R. ist das "konsekutive Masterstudium" anzukreuzen. Nur bei einem anderweitig bereits abgeschlossenen Masterstudium ist ein "Zweitstudium" zu wählen.
- Sie laden dann die angeforderten Dokumente hoch.
- Ein postalischer Versand Iher Unterlagen ist nicht notwendig - der Abgleich der Dokumente erfolgt im Falle einer Zulassung vor, während oder ggf. nach der Einschreibung
Bitte beachten Sie während des gesamten Bewerbungs- und Einschreibeprozesses mögliche Änderungen der Homepages!
Welche Dokumente benötige ich?
Für alle Masterstudiengänge werden folgende Dokumente benötigt, ohne deren Hochladen die Bewerbung nicht abgesandt werden kann (vorsicht: Fristwahrung!):
- Abiturzeugnis (oder äquivalente Hochschulzugangsberechtigung)
- Transcript of Records (Darstellung des bisherigen Studienverlaufs) in ECTS-Leistungspunkten/Creditpoints (CP). Das Transcript sollte bei BewerberInnen mit nationalen und internationem Zeugnis beglaubigt sein oder einen Verifkations-Code enthalten.
- ⇒ interne Studierende, die also an der Universität zu Köln den Bachelor absolvieren oder absolviert haben, müssen zwar das Transkript auch hochladen, dieses muss aber nicht beglaubigt sein.
- ⇒ Studierende mit internationalem Abschluss: Vorlage der durch uni-assist ausgestellten Vorprüfungsdokumentation. Auch müssen die Zeugnisse in Originalsprache und in beglaubigter Übersetzung hochgeladen werden. Es ist bei Studierenden, die Deutsch nicht als Muttersprache haben, ein Nachweis der Deutschkenntnisse vorzulegen.
- Sofern das vorangegangene Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, müssen mindestens 80% (i.d.R. 144 LP) aller Leistungen nachgewiesen sein (Ausnahmen: s. Unterlagen nachreichen)
- Sprachnachweis der Sprachen, die für die Studiensprache erforderliche sind: Englischkenntnisse C 1 für englischsprachige Studiengänge (zunächst u.U. genügt zur Vervollständigung der Bewerbung B 2, C 1 muss aber zwingend zur Einschreibung vorliegen!) und für internationale BewerberInnen Deutschkenntnisse auf dem DSH 2 Niveau bzw. auf dem Sprachniveau, dass für die Teilnahme am Deutschkurs berechtrigt.
Dokumente, die auch hochgeladen werden müssen, aber ggf. bis zum Bewerbungsende nachgeladen werden können. Wenn diese Dokumente nicht vorliegen, können die Zulassungschancen reduziert sein:
- Falls vorhanden: Bachelorzeugnis, falls nicht vorhanden, muss auf dem Transcript eine vorläufige Gesamtnote ausgewiesen sein! Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Beglaubigung des Bachelorzeugnisses, da Sie diese im Falle einer Zulassung und Einschreibung als externer Bewerber/in vorlegen müssen.
- Sprachnachweise gefordert, die Sie den Zulassungsordnungen und der tabellarischen Zusammenstellung der Voraussetzungen entnehmen können
- Einige Beispiele seien hier genannt:
- ASuK-Fächer: meist Latein- und/oder Griechischkenntnisse
- Chinastudien und Reg. Studien China: HSK 5 oder Äquivalent
- Komparatistik: eine Fremdsprache auf Niveau B1 und eine Fremdsprache auf Niveau A 2
- Reg.stud. Lateinamerika: Spanisch oder Portugiesisch C 1
- Romanistik: Frz, Ital., Span. o. Portug. C 1
- Für einige Masterstudiengänge werden weitere Dokumente oder Angaben gefordert, die auf der Bewerbungsseite des gewählten Studienganges ausgewiesen sind:
- Für die Studiengänge Archäologie möglichst die Benennung der Profile, die man wählen möchte
- Für den Studiengang: Culture and Environment in Africa wird ein Motivationsschreiben, ein Lebenslauf und ein Empfehlungsschreiben gefordert
- Für den Studiengang Linguistik/Linguistics: Nennung des Themas der Bachelorarbeit, ggf. das gewünschte Studienprofil
- Für den Studiengang Theorien und Praktiken professionellen Schreibens muss eine Schreibprobe (Umfang von 3000–5000 Zeichen; möglich ist die Einreichung eines literarischen oder eines journalistischen Textes) eingereicht werden, die für die Rangfolgenbildung benotet wird (siehe: https://idsl1.phil-fak.uni-koeln.de/32846.html#c139722 dort Informationen zur Schreibprobe). Zusätzlich wird die Nennung des Themas der Bachelorarbeit gefordert
Wie lege ich die Dokumente vor?
Bei der Online Bewerbung über KLIPS werden die Dokumente, die Sie für den jeweiligen Studiengang benötigen, abgefragt. Bitte laden Sie diese hoch. Das Transcript of Records muss bei externen Bewerber*innen beglaubigt sein oder einen Verifikations-code beinhalten. Weitere Beglaubigungen der Dokumente sind nicht notwendig. Bitte beachten Sie auch hier die zukünftigen Aktualisierungen der Homepage!
Ein postalischer Versand der Unterlagen ist für die Bewerbung nicht erforderlich.
Die hochgeladenen Dokumente werden, sofern Sie einen Studienplatz erhalten und sich einschreiben, bei externen Bewerberinnen und Bewerbern vor oder nach der Einschreibung stichprobenartig auf Echtheit überprüft. Zu diesem Dokumentenabgleich müssen die gleichen Dokumente in Original oder in beglaubigter Form postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung geschickt werden oder bei Wiederaufnahme der Präsenzsprechstunden, in der Geschäftsstelle Masterzulassung vorgelegt werden, die bei der Bewerbung hochgeladen wurden. Beachten Sie dazu die FAQ bei Einschreibung.
Bei internenen BewerberInnen ist dies nicht erforderlich.
Muss ich als Bachelorstudent*in der Uni Köln auch alle Dokumente hochladen?
Ja, auch als Kölner Bachelor-Absolvent*in müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung alle geforderten Dokumente hochladen, dazu gehört auch das Abiturzeugnis, selbst wenn Sie es bei Ihrer BA-Einschreibung und Anmeldung schon vorgelegt hatten. Das Trancript muss aber im Gegensatz zu den anderen BewerberInnengruppen nicht beglaubigt sein, Sie können es von Ihrem eigenen KLIPS-Account herunterladen. Die Überprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle Masterzulassung im Abgleich mit den KLIPS Daten. Unvollständige Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen.
Die sprachlichen Anforderungen der meisten Studiengänge werden durch das Transcript belegt und müssen nicht doppelt hochgeladen werden. Lediglich der Sprachnachweis Englisch C 1 für Studiengänge, die Englisch als Einschreibevoraussetzung haben, da englischsprachig gelehrt wird, muss durch einen expliziten Nachweis erfolgen, das Studium genügt nicht als Nachweis.
Die Programmiersprache für den Studiengang Informationsverarbeitung muss, falls im Transcript ausgewiesen, nicht nochmals hochgeladen werden.
Wie verfahre ich mit fremdsprachigen Dokumenten?
Sofern die geforderten Dokumente englischsprachig sind, ist keine Übersetzung notwendig. Alle anderen Dokumente müssen in der Originalsprache und in Übersetzung hochgeladen werden.
Ist ein postalischer Versand meiner Bewerbungsunterlagen notwendig?
Zunächst ist kein postalischer Versand gewünscht. Bewerbungen, die nicht fristgerecht online über KLIPS 2.0 vorgenommen werden, werden nicht angenommen.
⇒ Bei externen Bewerberinnen und Bewerbern mit nationalem Abschluss können nach einer möglichen Zulassung und Einschreibung die hochgeladenen Dokumente auf Echtheit überprüft werden. Dies erfolgt nach entsprechender Mitteilung durch postalischen Versand der beglaubigten Kopien an die Geschäftsstelle Masterzulassung (oder bei Wiederaufnahme der Präsenzsprechstunden auch durch persönliche Vorlage).
⇒ Bei internen Beweberinnen und Bewerbern ist während der Bewerbung und der Einschreibung kein postalischer Versand der Unterlagen erforderlich. Lediglich das Abiturzeugnis muss - bei einer unterbrochenen Einschreibung - ggf. im Studierendensekretariat bei einer Wiedereinschreibung vorgelegt werden.
⇒ Bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach einer Zulassung und bei der Einschreibung eine Überprüfung der Unterlagen seitens des International Office . Zu gegebener Zeit werden Sie darüber informiert.
Kann ich Unterlagen nachreichen?
Sie können die Bewerbung über KLIPS erst absenden, wenn alle zwingend erforderlichen Unterlagen hochgeladen sind. Ein Austausch oder ein Nachreichen der Dokumente über KLIPS ist im Anschluss nicht mehr möglich. Sofern Sie aus einem dringenden Grund ein Dokument vervollständigt oder geändert austauschen müssen, können Sie uns ggf per E-Mail (masterzulassung-philfak@uni-koeln.de) bis zum 15.7.. die erforderlich gewordene Änderung mitteilen und das entsprechende Dokument senden. Zu den zwingend erforderlichen Dokumenten siehe oben unter "Welche Dokumente benötige ich?"
Bei zulassungsfreien Fächern ist es darüber hinaus möglich, bei noch nicht erreichten 80% der Leistungen den Nachweis der 144 LP zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 25.8. bei Bewerbung zum WS und 10.3. bei Bewerbung zum Sommersemester) direkt an die Geschäftsstelle Masterzulassung nachzusenden. Diese Nachreichfrist bezieht sich ausschließlich auf Nachbuchungen über die Prüfungsverwaltungssysteme, die Leistungen müssen vor Bewerbungsende erbracht worden sein. Bitte senden Sie uns diese Unterlagen per E-Mail zu.
In Ausnahmefällen können auch die in den Zulassungsordnungen verlangten Sprachnachweise zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden, falls eine Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Bitte klären Sie das in der Geschäftsstelle Masterzulassung. Sprachnachweise, die der Studiensprache entsprechen, können nicht nachgereicht werden.
Kann ich mein Bachelorzeugnis nachreichen?
Liegt das Bachelorzeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, kann es für das Sommersemester bis zum 15. Juli und für das Wintersemester bis zum 15. Januar nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass alle Prüfungsleistungen vor dem Beginn des Mastersemesters abgeschlossen sind (bei Bewerbung zum WS bis spätestens 30.9., bei Bewerbung zum SoSe bis spätestens 31.3.; die Begutachtungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, müssen aber innerhalb der o.g. Nachreichfrist für das Zeugnis liegen).
⇒ interne BewerberInnen (Abschluss an der UzK): Beachten Sie bitte, dass das Bachelorprüfungsamt ggf. kurzfristig vor Ende des jeweiligen Semesters keine Meldung zur Bachelorarbeit annimmt. Da Sie die Arbeit bis zum Semesterende abgeben müssen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Bachelorprüfungsamtes/der Anmeldung zur Bachelorarbeit!
Gibt es weitere Sprachanforderungen?
Die Zulassungsordnungen regeln die Sprachanforderungen, die Sie für die Bewerbung vorlegen müssen. Diese zählen zu den Zulassungsvoraussetzungen.
Darüber hinaus fordern fast alle Studiengänge weitere Sprachanforderungen, die nicht zur Zulassung vorliegen müssen, aber sinnvollerweise in den ersten 1-2 Semestern Ihres Masterstudiums erworben werden sollten. Die Nachweise darüber legen Sie bei der Anmeldung zu Ihrer Masterarbeit (i.d.R. im vierten Fachsemester) vor. Eine Aufstellung dieser sprachlichen Studienvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Modulhandbüchern Ihrer Studiengänge und der verlinkten Tabelle.
Ich habe bereits einen anderen Master abgeschlossen und möchte einen weiteren Master studieren
Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang einen Master abgeschlossen haben und einen weiteren Master studieren wollen, ist folgendes zu beachten:
* Sie haben den ersten Master zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossen und verfügen über ein Masterzeugnis
* Ihr Bachelorabschluss ist für den Studiengang, für den Sie sich im Zweitstudium im Master bewerben wollen einschlägig und Sie erfüllen die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen einschließlich einer möglichen Mindestnote
* Sie geben aus dem Bewertungsportal bei der Wahl "Zweitstudium" - nicht "konsekutives Masterstudium" ein
* Sie reichen bei der Bewerbung das Bachelorzeugnis ein - zur Überprüfung ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen - und das Masterzeugnis - zur Berechnung der Punktzahl im Ranking bei Zulassungsbeschränkten Studiengängen
* Sie reichen zudem ein Motivationsschreiben ein, mit dem Sie Ihren Wunsch, einen weiteren Master zu studieren, begründen
* Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie bei Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen einen Studienplatz.
* Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Ranking erstellt, dass aus der Note Ihres Masterabschlusses und der Punktbewertung Ihres Motivationsschreibens besteht. Bei mehreren Bewerbungen auf ein Zweitstudium im gleichen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten 3% dieser Bewerbergruppe eine Zulassung.
Sehen Sie die Informationen, auch zur Punktevergabe, auch auf der Seite des Studierendensekretariats.
Nach der Bewerbung
Wie kann ich den Status meiner Bewerbung verfolgen?
Nach Ihrer Bewerbung wird Ihnen im Bewerberaccount der Bewerbungsstatus "Bewerbungsabgabe" als "elektronisch eingegangen" angezeigt. Dies wird separat für jede einzelne Bewerbung im Account hinterlegt.
Im Anschluss werden Ihre Unterlagen von der Geschäftsstelle Masterzulassung gesichtet. In Abstimmung mit den FachvertreterInnen wird dann die Einschlägigkeit überprüft. Sie können diesen ersten Schritt verfolgen; hier wird nur vermerkt, ob die Unterlagen vollständig sind. Die weiteren - formalen oder fachlichen - Überprüfungen können Sie nicht mehr verfolgen.
Erst durch die Zulassung oder Ablehnung werden Sie über die weiteren Schritte informiert.
Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen ab. Die Beantwortung Ihrer Anfrage kostet uns Zeit, die wir besser für die fortlaufende Bearbeitung der Bewerbungen nutzen könnten. Danke!
Wann werde ich informiert, ob ich zugelassen werde?
Nach der Überprüfung Ihrer Bewerbung informieren die Zulassungsausschüsse das Studierendensekretariat (nationale Abschlüsse) und das International Office (internationale Abschlüsse) über das Ergebnis. Von dort erhalten Sie eine eine E-Mail mit weiteren Informationen. Auf Ihrem KLIPS-Account sehen Sie zudem, ob Unterlagen nachzureichen sind. Die Benachrichtigungen können bei zulassungsfreien Fächern jeweils nach dem Bewerbungsende versandt werden. Bewerbungen, die im Bewerbungszeitraum spät eingegangen sind oder eine Rücksprache mit den FachvertreterInnen fordern, können deutlich später verschickt werden.
Der Versand der Bescheide der zulassungsbeschränkten Fächer werden für das Sommersemester ab Mitte Februar, für das Wintersemester ab Mitte August versandt.
Bewerbungen der englischsprachigen Studiengänge mit früherem Bewerbungsstart und Bewerbungen von Studierenden mit internationalen Abschlüssen werden, wenn möglich, frühzeitig und schon vor Bewerbungsende bearbeitet.
Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit Ihr E-Mail Postfach (ggf. auch auf Spam-Nachrichten). Nach einer Zulassung muss innerhalb weniger Tage der Studienplatz über KLIPS angenommen werden. Falls dies nicht erfolgt, ist keine Einschreibung möglich.
Bitte sehen Sie zwischenzeitlich von Nachfragen ab. Die Beantwortung Ihrer Anfrage kostet uns Zeit, die wir besser für die fortlaufende Bearbeitung der Bewerbungen nutzen könnten. Danke!
Wie werde ich informiert?
Sie werden per E-Mail informiert. Stellen Sie also sicher, dass Ihre E-Mail Anschrift korrekt ist und dass Sie während des Bewerbungsverfahrens Zugriff zu Ihrem E-Mail-Account haben. Bei zulassungsbeschränkten Fächern können die Zulassungen mit sehr kurzen Einschreibefristen versandt werden.
Die Benachrichtigungen können bei zulassungsfreien Fächern ab dem Zeitpunkt des Bewerbungsendes bei zulassungsbeschränkten Fächern für das Sommersemester ab Mitte Februar, für das kommende Wintersemester ab Mitte August versandt werden. Bitte sehen Sie von Nachfragen ab, die Beantwortung verzögert die Bearbeitung der Bewerbungen!
Bitte überprüfen Sie in dieser Zeit Ihr E-Mail Postfach (ggf. auch auf Spam-Nachrichten). Nach einer Zulassung muss innerhalb weniger Tage der Studienplatz angenommen werden. Falls dies nicht erfolgt, ist keine Einschreibung möglich.
Wie erfolgt das Ranking bei zulassungsbeschränkten Fächern?
Die Erstellung des Rankings in den zulassungsbeschränkten Fächern erfolgt nach § 4 der jeweiligen Zulassungsordnungen.
Für alle zulassungsbeschränkten Fächer ist die (vorläufige) Gesamtnote des Bachelorabschlusses allein- oder mitentscheidend.
Bei den Fächern :
- 2-Fach-Master Medienkulturwissenschaft und dem
- Verbundstudiengang Medienwissenschaft mit allen drei Wahlpflichtfächern
ist die (vorläufige) Gesamtnote allein ausschlaggebend.
* Bei dem 1-Fach-Master Medienkulturwissenschaft wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote und zu 49% die Anzahl der einschlägigen Leistungspunkte des vorangegangenen Studiums berechnet
* Bei dem 1-Fach-Master „Theorien und Praktiken professionellen Schreibens“ wird zu 51% die (vorläufige) Gesamtnote des vorangegangenen Abschlusses und zu 49% die von GutachterInnen benotete Schreibprobe berechnet. Die Schreibprobe muss mit mindestens ausreichend bewertet sein, um den Zugang zu erhalten.
Darüberhinaus sind Quoten zu berücksichtigen, die dem Ranking ebenfalls zugrunde gelegt werden. Dazu gehören die Quote für Bewerbende mit internationalem Abschluss der Drittländer, Bewerbende, die einen Dienst abgeleistet haben, Spitzensportler, Härtefälle und für ein Zweitstudium (falls Sie bereits einen Master vollständig abgeschlossen haben). Bitte informieren Sie sich zu diesen Quoten hier. Wartezeiten werden für die Bewerbung zum Masterstudium nicht berücksichtigt.
Gibt es Nachrückverfahren?
Bei zulassungsbeschränkten Fächern gibt es Nachrückverfahren. Wenn Ihr vorheriges Studium einschlägig für den Studiengang ist, Sie aber aufgrund des Rankings vorerst keinen Platz erhalten, bekommen Sie ein vorläufiges Ablehnungsschreiben. Wenn nicht alle im ersten Verfahren vergebenen Studienplätze angenommen werden, gibt es ein Nachrückverfahren, bei dem Sie eine nochmalige Chance haben. Die Kriterien für das Ranking bleiben dabei unverändert, es werden auch keine ggf. später eingereichten Noten berücksichtigt. Die Nachrückverfahren finden i.d.R. Mitte März bzw. Mitte September statt. Erst wenn alle Studienplätze eines zulassungsbeschränkten Studienganges durch eingeschriebene Studierende vergeben sind erhalten diejenigen, die keinen Platz im Ranking erhalten haben, eine endgültige Absage für das laufende Semester. Eine erneute Bewerbung zu dem Semester, in dem der gewünschte Studiengang wieder angeboten ist, ist möglich.
Wie war der NC im vergangenen Semester? zulassungsbeschränkte Fächer
Die Verfahrensergebnisse der zulassungsbeschränkten Fächer aus den vergangenen Bewerbungsphasen ab WS 20/21 für die medienwissenschaftlichen Studiengänge sowie für Theorien und Praktiken Professionellen Schreibens finden Sie entsprechend dem Ranking nach den Zulassungsordnungen hier.
Neben der Anzahl der zu vergebenden Plätze wird informiert über die Punktezahl bzw. die Gesamtnote, mit der eine Zulassung im Hauptverfahren gegeben war, sowie über mögliche Nachrückverfahren.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Bei technischen Fragen zum KLIPS-Account ist das KLIPS-Büro (http://klips2-support.uni-koeln.de) zuständig.
Bei Fragen zu Zulassungen oder Ablehnungen wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Masterzulassung (http://phil-fak.uni-koeln.de/32485.html )
Bei Fragen bezüglich der Einschreibung, wenn Sie Ihren Abschluss an der UzK oder an anderen Hochschulen Deutschlands gemacht haben, ist das Studierendensekretariat ( https://verwaltung.uni-koeln.de/studsek/content/ ) zuständig.
Bei Fragen bezüglich der Einschreibung, wenn Sie Ihren Abschluss an einer internationalen Hochschule gemacht haben, ist das International Office zuständig.
Einschreibung
Externe BewerberInnen mit deutschem (Bachelor-)abschluss
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Masterstudienplatz erhalten, werden Sie per E-Mail informiert. Sie werden dann in Ihrem KLIPS Account die weiteren relevanten Informationen erhalten.
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss in Deutschland erworben haben, schreiben Sie sich im Studierendensekretariat ein. Die Einschreibung erfolgt digital.
Sie finden alle relevanten Informationen hier. Denken Sie auch daran, die Einschreibung mittels des Kontaktformulars für die EInschreibung zu beantragen.
Halten Sie sich bitte unbedingt auch an die dort genannten Fristen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Bachelorzeugnis, wenn Sie dieses nicht an der Philosophischen Fakultät Köln erworben haben, nicht im Studierendensekretariat, sondern in der Geschäfststelle Masterzulassung einreichen müssen. Bitte senden Sie eine amtlich beglaubigte Kopie postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung. Fügen Sie gerne einen frankierten, adressierten Rückumschlag bei, dann senden wir Ihnen Ihr Dokument zurück. Alternativ können Sie auch einen Termin zur persönlichen Vorlage des Originals im der Geschäftsstelle Masterzulassung vereinbaren. Sofern Sprachnachweise nachgefordert werden, verfahren Sie bitte genauso.
Das Abiturzeugnis senden Sie in amtlich beglaubigter Kopie an das Studierendensekretariat.
Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie zudem einen Willkommensbrief der Geschäftsstelle Masterzulassung, in dem Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studienbeginn sowie einen zoom-Link zu einer allgemeinen Erstsemesterberatung erhalten. Ggf. erhalten Sie auch noch E-Mails von FachvertreterInnen Ihres gewählten Studienganges.
Externe BewerberInnen mit internationalem (Bachelor-)abschluss
Wenn Sie Ihren Bachelor- oder Diplomabschluss im Ausland erworben und eine Zulassung für einen Studienplatz in Ihrem KLIPS-Account die Zulassung erhalten haben, können Sie den Zulassungsbescheid herunterladen. Sie werden weiterhin durch das International Office bezüglich Ihrer Einschreibung informiert. Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie zudem einen Willkommensbrief der Geschäftsstelle Masterzulassung, in dem Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studienbeginn sowie einen zoom-Link zu einer allgemeinen Erstsemesterberatung erhalten. Ggf. erhalten Sie auch noch E-Mails von FachvertreterInnen Ihres gewählten Studienganges.
Beachten Sie bitte Folgendes:
Die Einschreibung erfolgt online über das International Office der Universität zu Köln.
Für Ihre Einschreibung müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist, die auf dem Zulassungsbescheid vermerkt ist,
- den Semesterbeitrag vollständig bezahlen
- Ihr Foto für Ihren elektronischen Studierendenausweis (UCCard) im KLIPS 2.0-System hochladen und
- die für eine rechtsgültige Einschreibung notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Einschreibefrist im International Office der Universität zu Köln online eingegangen sein (Upload).
In Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount wird angezeigt, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung in KLIPS 2.0 hochladen müssen.
Nach erfolgter Einschreibung schicken wir Ihnen den Studierendenausweis (UCCard) per Post zu. Bitte achten Sie darauf, in KLIPS 2.0 eine gültige deutsche Postadresse zu hinterlegen.
Postadresse:
Universität zu Köln
International Office, Team Zulassung
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Interne BewerberInnen mit Bachelorabschluss an der Universität zu Köln
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Masterstudienplatz erhalten, werden Sie über eine E-Mail informiert. Sie werden dann in Ihrem KLIPS Account die weiteren relevanten Informationen erhalten.
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss an der UzK erworben haben, schreiben Sie sich im Studierendensekretariat um. Die Umschreibung erfolgt digital.
Sie finden alle relevanten Informationen auf diesen Seiten. Denken Sie auch daran, die Einschreibung mittels des Kontaktformulars für die EInschreibung zu beantragen.
Halten Sie sich bitte unbedingt auch an die dort genannten Fristen. Beachten Sie auch Sonderbedingungen, wenn Ihr Abschluss länger zurückliegt und Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert waren!
Das Bachelorzeugnis müssen Sie als interne BewerberIn nicht nachreichen, weder bei der Geschäfsstelle Masterzulassung noch im Studierendensekretariat; wir klären Ihren Abschluss und die Aufhebung der Rückmeldesperre intern. Sofern Sprachnachweise nachgefordert werden, die bei der Bewerbung nicht vorlagen, senden Sie diese bitte möglichst in beglaubigter Kopie postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung.
Sofern Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert waren, senden Sie bitte das Abiturzeugnis in amtlich beglaubigter Kopie an das Studierendensekretariat.
Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie zudem einen Willkommensbrief der Geschäftsstelle Masterzulassung, in dem Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studienbeginn sowie einen zoom-Link zu einer allgemeinen Erstsemesterberatung erhalten. Ggf. erhalten Sie auch noch E-Mails von FachvertreterInnen Ihres gewählten Studienganges.
Was bedeutet eine Einschreibung unter Vorbehalt?
Um eine Überprüfung der bei der Bewerbung hochgeladenen Dokumente zu ermöglichen, werden zunächst alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung erhalten, und einen deutschen BA (intern/extern) haben, unter Vorbehalt zu gelassen. Der Vorbehalt beeinträchtigt Ihr erstes Mastersemester nicht. Es wird aber eine Rückmeldesperre für das folgende Semester eingetragen. Dieser Vorbehalt wird aufgelöst, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbracht und diese bei uns eingereicht haben. Für Bewerbende mit internationalem Abschluss gelten andere Regelungen.
Sie müssen also nach Ihrer Einschreibung
- ggf. das Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie an das Studierendensekretariat senden. Dies kann im Verlauf Ihres ersten Mastersemesters erfolgen.
- falls schon vorhanden das Bachelorzeugnis in beglaubigter Kopie an die Geschäftsstelle Masterzulassung senden. Das Zeugnis muss für das Sommersemester 2023 bis zum 15. Juli 2023 in der Geschäftsstelle Masterzulassung vorliegen.
- Falls noch weitere Dokumente, wie z.B. Sprachnachweise nachgefordert werden, müssen diese ebenfalls bis zum 15. Juli 2023 an die Geschäftsstelle Masterzulassung gesandt werden.
Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland, extern, gemacht haben:
- senden Sie bitte amtlich beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses und ggf. einfache Kopien Ihrer Sprachnachweise an die Geschäftsstelle Masterzulassung
- senden Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses an das Studierendensekretariat.
Wenn Sie Ihren Abschluss außerhalb von Deutschland gemacht haben:
Die Zeugnisse werden nicht nochmal überrprüft (Überprüfung erfolgte durch die VPD bei uni assist)
Sie werden nur dann unter Vorbehalt eingeschrieben, wenn Sie noch Sprachnachweise nachreichen müssen. Diese müssen bis spätestens 15.7. bei Einschreibungen für das Sommersemester und bis spätestens 15.1. bei Einschreibungen für das Wintersemester an an die Geschäftsstelle Masterzulassung geschickt oder eingereicht werden.
Wenn Sie Ihren Abschluss an der Universität zu Köln - Philosophische Fakultät - gemacht haben:
- es ist kein Nachreichen des Bachelorzeugnisses erforderlich; wir klären dies intern
- falls Sprachnachweise nachgereicht werden müssen, reichen Sie diese in der Geschäftsstelle Masterzulassung ein.
- nur wenn Sie Ihren BA Abschluss in Vorsemestern abgelegt und bereits exmatrikuliert waren, gelten Sonderregelungen, dann müssen Sie das Abiturzeugnis auch im Studierendensekretariat einreichen.
Ich habe eine Zulassung für einen Studiengang erhalten, warte aber noch auf weitere Bescheide
Wenn Sie eine Zulassung zu einem zulassungsfreien Studiengang erhalten haben, aber noch auf einen Bescheid zu einem weiteren Studiengang warten, können Sie bis zum Ende der Einschreibezeit - 31. März - bis zur verbindlichen Einschreibung warten. Es ist aber auch möglich, den Studienplatz anzunehmen, sich einzuschreiben und zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 31.3.) zu wechseln.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten haben, aber noch auf (einen) weitere(n) Bescheid(e) warten, müssen Sie den Studienplatz in KLIPS annehmen und sich zu der dort hinterlegten Einschreibefrist einschreiben. Andernfalls verfällt dieser Studienplatz. Erhalten Sie im Anschluss einen Studienplatz zu einem Studiengang, den Sie bevorzugen, ist eine nachträgliche Umschreibung problemlos möglich.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Studiengang im Zwei-Fach-Master erhalten, ist eine Einschreibung nur möglich, wenn Sie auch eine Zulassung zu dem zweiten Fach erhalten.