Anerkennungen und Einstufungen (BA)
Die folgenden Ausführungen gelten für Studienbewerber*innen und Studierende der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln im außerschulischen (Nicht-Lehramts-) Bachelor, die bereits einschlägige Studien- und Prüfungsleistungen für die gewählten Studien und Wahlpflichtfächer nachweisen können:
- aus einem anderen Studiengang an der Philosophischen Fakultät (z.B. Lehramtsstudium mit Fächern der Philosophischen Fakultät)
- aus einem Studiengang an einer anderen Fakultät der Universität zu Köln (z.B. Studium in Fächern der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen oder Rechtswissenschaftlichen Fakultät)
- aus einem Studiengang an einer anderen Hochschule im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes (z. B. einschlägige Bachelor-, Master- oder Lehramtsstudiengänge)
- aus einem Studium im Ausland.
Anerkennungen von Leistungen aus dem Auslandsstudium
Wenn Sie ein Auslandssemester planen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor dem Auslandsaufenthalt an die jeweilige Fachberatung. Nur so erfahren Sie, welche Leistungen von der Gastuniversität nach Ihrer Rückkehr für das hiesige Studium angerechnet werden könnten.
Für die Anerkennung von Leistungen aus einem Auslandsstudium muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden.
- Wenden Sie sich nach Rückkehr aus dem Auslandssemester zuerst/erneut an die jeweilige Fachberatung, um anhand Ihrer an der Gastuniversität erbrachten Leistungen eine Stellungnahme zur Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen („Anerkennungsformular“) einzuholen. Reichen Sie zu diesem Zweck bitte eine gesiegelte/verifizierte Leistungsübersicht (Transcript of Records) ein. Die Liste der einzelnen Fachberater*innen finden Sie hier. Die Fachvertreter*innen geben dann auf diesem Formular eine Stellungnahme zur Anrechenbarkeit ab.
- Die Stellungnahme muss anschließend bei der Fächerübergreifenden Studienberatung der Fakultät mit der o.g. Leistungsübersicht eingereicht werden. Hier erfolgt die abschließende Anerkennung, ggf. Notenumrechnung und Übertragung der Leistungen in KLIPS.
Besonderheit Verbundstudiengänge (Regionalstudien und Medienwissenschaft)
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Wahlpflichtfächer an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (BWL, VWL, Sozialwissenschaften sowie Medienmanagement und Medienökonomie) läuft nicht direkt über die jeweilige Fachberatung. Genaueres hierzu siehe bitte unter Punkt „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Wahlpflichtfächer an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät“.
Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester („Fachsemestereinstufung“)
Vor der Bewerbung für ein höheres Fachsemester muss ein Anerkennungs- und ein Einstufungsverfahren durchlaufen werden, welches über die Fächerübergreifende Studienberatung erfolgt.
Die Anerkennung dient der Übernahme von gleichwertigen Studien- und/oder Prüfungsleistungen allein im Hinblick auf ein Weiterstudium in den Bachelorstudiengängen an der Philosophischen Fakultät der Universität zu Köln. Die Einstufung dient dazu, ein entsprechendes Fachsemester festzulegen, in dem eine Bewerbung/Einschreibung in den Bachelor an unserer Fakultät erfolgen kann. Für die Einstufung in ein höheres Fachsemester muss der bisherige Studienverlauf belegt werden.
Für die Anerkennung von Leistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen werden.
- Wenden Sie sich zuerst an die jeweilige Fachberatung, um anhand Ihrer bisher erbrachten Leistungen eine Stellungnahme zur Anrechenbarkeit Ihrer Leistungen einzuholen. Reichen Sie zu diesem Zweck bitte eine gesiegelte/verifizierte Leistungsübersicht (Transcript of Records) ein. Die Liste der einzelnen Fachberater*innen finden Sie hier. Die Fachvertreter*innen geben dann auf einem entsprechenden Formular („Anerkennungsformular“) eine Stellungnahme zur Anrechenbarkeit ab, d.h. sie beurteilen, inwiefern die auswärtigen Leistungen für das Studium des Bachelors in Köln inhaltlich einschlägig und gleichwertig sind.
- Die Stellungnahme muss anschließend bei der Fächerübergreifenden Studienberatung der Fakultät mit der o.g. Leistungsübersicht eingereicht werden. Bei der Anerkennung von Leistungen aus einem Studium an einer deutschen Hochschule muss die Leistungsübersicht einen Unbedenklichkeitsvermerk enthalten, d.h. bestätigen, dass Sie den Prüfungsanspruch im vorangegangenen Studium nicht verloren haben bzw. keine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Andernfalls lassen Sie sich bitte separat vom bisher zuständigen Prüfungsamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen.
Die Stellungnahme zur Anrechenbarkeit dient als Grundlage für die Fachsemestereinstufung. Nur wenn genügend Leistungspunkte angerechnet werden können, kann eine Einstufung ins 2. oder höhere Fachsemester erfolgen. Diese Fachsemestereinstufung wird Ihnen i.d.R. zusammen mit der abschließenden Anerkennung zugeschickt und muss anschließend im Bewerbungsportal (Klips) hochgeladen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier. Die Anerkennung erfolgt unter Vorbehalt der Einschreibung in das jeweilige Fach.
Wichtig
I.d.R. kann eine Einstufung ins höhere Fachsemester nicht vor der Anerkennungsprüfung ausgestellt werden. Außerdem gibt es Fächer, die nicht nur im 1. Fachsemester, sondern auch im höheren Fachsemester zulassungsbeschränkt sind. Ausführliche Informationen zum Auswahlverfahren im höheren Fachsemester können Sie den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen. Daher empfehlen wir bei einem geplanten Fach- und/oder Ortswechsel immer, sich zunächst fristwahrend für das 1. Fachsemester und erst anschließend für ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Mit der Anerkennung und Einstufung ist keine Gewähr für die Vergabe eines Studienplatzes verbunden.
Darüber hinaus sind die fachwissenschaftlichen Bachelorstudiengänge auf einen Jahresrhythmus angelegt, was bedeutet, dass in zulassungsbeschränkten höheren Fachsemestern eine Einstufung zum Wintersemester nur in "ungerade" Fachsemester (drittes und fünftes) und zum Sommersemester nur in "gerade" Fachsemester (zweites, viertes und sechstes) erfolgt.
Bedenken Sie, dass für die Anerkennung in jedem Fach die Fachberatung kontaktiert werden muss, so dass sich die Bearbeitungszeit des Anerkennungsverfahrens, insbesondere in den Semesterferien, über mehrere Tage bzw. Wochen hinziehen kann. Die Sprechstunden der einzelnen Fachvertreter*innen können in den Geschäftszimmern der Institute erfragt werden.
Besonderheit Verbundstudiengänge (Regionalstudien und Medienwissenschaft)
Die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Wahlpflichtfächer an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät (BWL, VWL, Sozialwissenschaften sowie Medienmanagement und Medienökonomie) läuft nicht direkt über die jeweilige Fachberatung. Genaueres hierzu siehe bitte unter Punkt „Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Wahlpflichtfächer an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät“.
Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen für die Wahlpflichtfächer an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
Das folgende Verfahren gilt nur für Anerkennungen von Studien- und Prüfungsleistungen innerhalb der Wahlpflichtfächer an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät in den Verbund-Bachelorstudiengängen
- Regionalstudien China mit BWL, VWL oder Sozialwissenschaft,
- Regionalstudien Lateinamerika mit VWL oder Sozialwissenschaft,
- Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa mit VWL oder Sozialwissenschaft und
- Medienwissenschaft/Medienmanagement und Medienökonomie,
Hierunter fallen die Wahlpflichtfächer BWL, VWL, Sozialwissenschaften sowie Medienmanagement und Medienökonomie.
Für die Überprüfung der Anrechenbarkeit müssen Sie sich zuerst in der Datenbank des Wiso-Anrechnungszentrums anmelden. Für Studierende unserer Hochschule ist eine vorherige Registrierung in der Datenbank nicht notwendig. Sie können sich mit Ihrem Studierendenaccount einloggen. Studierende einer anderen Hochschule werden gebeten sich einmalig zu registrieren. Geben Sie hierfür in der Datenbank bitte als Registrierungscode folgende Nummer ein: 9726732. Wählen Sie im Portal anschließend unter Antragsart die Funktion „abschließenden Antrag erstellen“.
Der anschließend im Portal des Wiso-Anrechnungszentrums generierte Antrag ist unterschrieben im Prüfungsamt der Philosophischen Fakultät über die Fächerübergreifende Studienberatung zusammen mit folgenden Unterlagen einzureichen:
- von der vorherigen Hochschule gesiegelte/verifizierte Leistungsübersicht (Transcript of Records) über alle bestandenen und nicht bestandenen Prüfungsleistungen des vorhergehenden Studiengangs bzw. Auslandsstudiums
- Bei der Anerkennung von Leistungen aus einem Studium an einer deutschen Hochschule ggf. vom bisher zuständigen Prüfungsamt separat ausgestellte Unbedenklichkeitsbescheinigung, falls die Leistungsübersicht keinen Vermerk zum Prüfungsanspruch beinhält.
Wichtig
Anträge zur Anerkennung, die zur Einstufung in ein höheres Fachsemester dienen, sollten spätestens acht Wochen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zum höheren Fachsemester des Studierendensekretariates/International Office vollständig bei der Fächerübergreifenden Studienberatung der PhilFak eingegangen sein. Andernfalls kann eine Fertigstellung bis zum Ende der Bewerbungsfristen nicht garantiert werden.
Die Stellungnahme zur Anrechenbarkeit dient als Grundlage für die Fachsemestereinstufung. Nur wenn genügend Leistungspunkte angerechnet werden können, kann eine Einstufung ins 2. oder höhere Fachsemester erfolgen. Dabei werden sowohl die Leistungspunkte des Pflicht- als auch des Wahlpflichtfachs berücksichtigt. Vergessen Sie daher nicht, auch die Stellungnahme zur Anrechenbarkeit des Pflichtfachs, die Sie direkt über die Fachberatung einholen müssen, mit einzureichen (siehe hierzu bitte unter Punkt „Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester“).
Diese Fachsemestereinstufung wird Ihnen i.d.R. zusammen mit der abschließenden Anerkennung zugeschickt und muss anschließend im Bewerbungsportal (Klips) hochgeladen werden. Weitere Informationen zur Bewerbung erhalten Sie hier.
Die Anerkennung erfolgt unter Vorbehalt der Einschreibung in das jeweilige Fach.
Anerkennung: Notenumrechnung bei ausländischem Notensystem
Die Notenumrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen wird auf den vom Prüfungsausschuss der Philosophischen Fakultät mitgeteilten Bekanntmachungen vom 18.01.2017, 24.5.2018 und 19.02.2019 vorgenommen.
Werden Modulprüfungen anerkannt, sind die Noten zu übernehmen und in die Berechnung der Gesamtnote beziehungsweise Fachnote einzubeziehen, soweit die Notensysteme vergleichbar sind.
Die Umrechnung der auswärtigen Bewertung erfolgt, soweit möglich, nach der sogenannten 'modifizierten Bayrischen Formel'. Eine Rundung erfolgt nicht. Die zweite Stelle hinter dem Komma wird gestrichen.
x= 1 + 3 • (Nmax - Nd) ÷ (Nmax - Nmin)
mit
x = gesuchte Note
Nd = im Zeugnis ausgewiesene Gesamtpunktzahl/Note
Nmax = oberer Eckwert (Bestmögliche Punktezahl/Note)
Nmin = unterer Eckwert
Sonderfälle
- Bei Leistungen aus Ländern mit einem Notensystem, das in der anglophonen Tradition steht (England, Irland, USA, Australien, Südafrika etc. mit Notensystem 100-1 Prozentpunkten) wird in der Formel statt der Bestnote 100 Prozentpunkte für "Nmax" der Wert 80 eingetragen, weil die Bewertungen 81-100 Prozentpunkte kaum vergeben werden. Hierbei ist auch zu beachten, dass in manchen Fällen die Bestehensgrenze ("Nmin") nicht immer bei 50 Prozentpunkten liegt, sondern u.U. sehr unterschiedlich (35, 40 oder 45 Prozentpunkte) sein kann.
- Bei Noten aus dem frankophonen Notenkulturkreis (Frankreich, Belgien etc. mit Notensystem 20-0 Punkte) wird in der Formel statt der Bestnote 20 Punkte für "Nmax" der Wert 17 eingetragen, weil die Bestnoten 18-20 kaum vergeben werden.
- Bei dem niederländischen Notensystem (Notensystem 10-0 Punkte) wird in der Formel statt der Bestnote 10 Punkte für "Nmax" der Wert 9 eingetragen, weil die Bestnote 10 kaum vergeben wird.
-
Beim portugiesischen Notensystem (Notensystem 20-0 Punkte; Bestehensgrenze 10) wird in der Formel statt der Bestnote 20 Punkte für "Nmax" der Wert 18 eingetragen, weil die Bestnoten (20 und 19) kaum vergeben werden.
-
Beim schottischen Notensystem (Notensystem 22-0 Punkte; Bestehensgrenze 9) wird in der Formel statt der Bestnote 22 Punkte für "Nmax" der Wert 20 eingetragen, weil die Bestnoten (22 und 21) kaum vergeben werden.
Leistungen, deren Bewertung ausschließlich mit ECTS-Grades (A-F) ausgewiesen sind oder aus anderen Gründen mit Hilfe der modifizierten Bayerischen Formel nicht umgerechnet werden können, werden mit 'bestanden' angerechnet und in Klips übertragen. Für die Fachnotenberechnung werden diese neutral gewertet.
Anerkennung und Einstufung für die Bachelor-Studienfächer Erziehungswissenschaft und Musikvermittlung
Für die Anerkennung und Einstufung in den Fächern Erziehungswissenschaft und Musikvermittlung, die als eines von zwei Fächern im 2-Fach-Bachelor studiert werden können, ist die Humanwissenschaftliche Fakultät zuständig.
Anerkennungsformulare
Anerkennungsformulare siehe bitte hier.
Anerkennung und Einstufung in ein höheres Fachsemester im Lehramt
Für die Anerkennung im Lehramtsstudium ist das Zentrum für Lehrer*innenbildung (ZfL) zuständig. Sie erhalten alle wichtigen Informationen zum Anerkennungs- und Einstufungsverfahren hier.
Beratung zum Anerkennungs-, Einstufungs- und Bewerbungsverfahren
Bei weiteren Fragen zum Anerkennungs-, Einstufungs- und/oder Bewerbungsverfahren für Studiengänge der Philosophischen Fakultät (nicht Lehramt) können Sie sich gerne an die Fächerübergreifende Studienberatung der Philosophischen Fakultät wenden.
Anerkennung von Studienleistungen für das Studium Integrale
Fachfremde Studienleistungen, d.h. Studienleistungen, die bei der Anerkennung nicht für das Fachstudium berücksichtigt werden konnten, können nach erfolgter Einschreibung ggf. für das Studium Integrale angerechnet werden. Wenden Sie sich für die Überprüfung bitte an die fächerübergreifende Studienberatung der Philosophischen Fakultät.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Informationen im folgenden Abschnitt ausschließlich für Studierende der Philosophischen Fakultät gelten. Zudem beziehen sich die Angaben nur auf das Studium Integrale, da Studierende in den Extracurricularen Angeboten keine Leistungspunkte erbringen und damit die Möglichkeit einer Anerkennung entfällt.
Praktika
An der Philosophischen Fakultät ist es grundsätzlich möglich, sich Praktika im Studium Integrale anerkennen zu lassen. Wichtig dafür ist, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. § 8 der Prüfungsordnung). Die Anerkennung erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung bei der fächerübergreifenden Studienberatung der Philosophischen Fakultät.
Voraussetzungen:
Für eine Prüfung der Anerkennung im Studium Integrale müssen folgende Unterlagen und Informationen gebündelt per Mail als gut lesbare Scans/PDFs eingereicht werden:
- Praktikumsbericht gemäß der Vorgaben (s. u.)
- Praktikumszeugnis von dem*der Arbeitgeber*in (s. u.)
- Ihre Matrikelnummer
Das Praktikum muss eine Mindeststundenanzahl vorweisen:
- 4 Wochen Vollzeit = ca. 160h Workload = 6 LP
- 6 Wochen Vollzeit = ca. 240h Workload = 9 LP
- 8 Wochen Vollzeit = ca. 320h Workload = 12 LP
Praktikumszeugnis von dem*der Arbeitgeber*in:
Aus dem Praktikumszeugnis muss neben einer Kurzbeschreibung der Tätigkeit und Bestätigung der Dauer auch der Umfang des Praktikums deutlich werden. Im Idealfall finden sich im Zeugnis Angaben zur Gesamtstundenanzahl, mindestens aber Angaben darüber, ob es sich um ein Vollzeit- oder Teilzeit-Praktikum gehandelt hat.
Praktikumsbericht:
Zusätzlich zum Praktikum muss für eine Anerkennung im Studium Integrale ein ein- bis zweiseitiger Praktikumsbericht mit klarem Bezug zum Studium verfasst werden. Der Arbeitsaufwand für die Erstellung des Praktikumsberichts ist in der Kreditierung berücksichtigt. Nutzen Sie den Praktikumsbericht für eine Reflexion Ihrer gewonnenen Erfahrungen, Kompetenzen, Erkenntnisse und (Schlüssel-)Qualifikationen im Hinblick auf Ihr Studium und Ihr späteres Berufsleben.
Diese Vorgaben gelten für alle Praktika im In- und Ausland. Eine doppelte Anerkennung in einem Modul des Fachstudiums und im Studium Integrale ist nicht möglich. Wenn Sie noch ein Praktikum suchen, um dieses im Studium Integrale anerkennen zu lassen, schauen Sie gerne in der Praktikumsbörse des Career Service vorbei.
Im Ausland erbrachte Leistungen
Eine Anerkennung von erbrachten Leistungen aus dem Ausland ist grundsätzlich möglich (vgl. § 8 der Prüfungsordnung). Je nach Inhalt, Umfang und Niveau der anzuerkennenden Kenntnisse und Qualifikationen können bis zu 12 Leistungspunkte im Studium Integrale anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung. Sie müssen dafür alle erforderlichen Unterlagen (s. u.) als gut lesbare Scans/PDFs gebündelt per Mail schicken.
Hinweis: Generell gilt, dass Anerkennungen von Leistungen aus dem Ausland nach Möglichkeit vorrangig in den Fachmodulen Ihres jeweiligen (Teil-)Studiengangs vorgenommen werden sollen. Scheidet diese Möglichkeit aus, kommt nachrangig die Option einer Anerkennung im Studium Integrale in Frage. Bevor eine Anerkennung im Studium Integrale vorgenommen wird, ist also zu prüfen, ob nicht Anerkennungsmöglichkeiten im Studiengang / in den Teilstudiengängen genutzt werden können.
Ein Anerkennungsformular oder Learning Agreement für das Studium Integrale gibt es nicht. Daher reicht es, wenn Sie uns folgende Unterlagen per Mail an die Fächerübergreifende Studienberatung einreichen:
- Leistungsübersicht der im Ausland erbrachten Leistungen (z. B. Transcript of Records)
- ggf. Anerkennungsformular, auf dem Ihre im Fach und/oder Ergänzungsmodul angerechneten Leistungen gelistet sind. Wenn Sie dieses Dokument nicht haben, weil es keine Möglichkeit der Anrechnung im Fach oder Ergänzungsmodul gibt, geben Sie uns in Ihrer Mail bitte Bescheid.
- Ihre Matrikelnummer
Tipp: Wagen Sie trotz der Möglichkeiten einer Anerkennung immer mal wieder einen Blick in das reichhaltige Angebot des Studium Integrale und nutzen Sie die zu erbringenden 12 Leistungspunkte als Chance, den eigenen Horizont fachübergreifend zu erweitern.
Vorheriges Studium
Eine Anerkennung von erbrachten Leistungen aus einem vorherigen Studium ist grundsätzlich möglich (vgl. § 8 PO). Je nach Inhalt, Umfang und Niveau der anzuerkennenden Kenntnisse und Qualifikationen können bis zu 12 Leistungspunkte im Studium Integrale anerkannt werden. Die Anerkennung erfolgt auf Basis einer Einzelfallprüfung. Sie müssen dafür alle erforderlichen Unterlagen (s. u.) als gut lesbare Scans/PDFs gebündelt per Mail schicken.
Hinweis: Generell gilt, dass Anerkennungen von Leistungen aus einem vorangegangenen Studium nach Möglichkeit vorrangig im Fachstudium Ihres jeweiligen (Teil-)Studiengangs vorgenommen werden sollen. Scheidet diese Möglichkeit aus, kommt nachrangig die Option einer Anerkennung im Studium Integrale in Frage. Bevor eine Anerkennung im Studium Integrale vorgenommen wird, ist also zu prüfen, ob nicht Anerkennungsmöglichkeiten im Studiengang / in den Teilstudiengängen genutzt werden können.
Ein Anerkennungsformular für das Studium Integrale gibt es nicht. Daher reicht es, wenn Sie uns folgende Unterlagen per Mail im Studium Integrale Büro einreichen:
- Leistungsübersicht der im vorherigen Studium erbrachten Leistungen (z. B. Transcript of Records)
- ggf. Anerkennungsformular, auf dem Ihre im Fach und/oder Ergänzungsmodul angerechneten Leistungen gelistet sind. Wenn Sie dieses Dokument nicht haben, weil es keine Möglichkeit der Anrechnung im Fach oder Ergänzungsmodul gibt, geben Sie uns in Ihrer Mail bitte Bescheid.
- Ihre Matrikelnummer
Tipp: Wagen Sie trotz der Möglichkeiten einer Anerkennung immer mal wieder einen Blick in das reichhaltige Angebot des Studium Integrale und nutzen Sie die zu erbringenden 12 Leistungspunkte als Chance, den eigenen Horizont fachübergreifend zu erweitern.
Ausbildung
Grundsätzlich bildet § 8 der Prüfungsordnung die Grundlage für die Anerkennungen im Studium Integrale.
Ausbildungen, die Sie vor Ihrem Studium erfolgreich abgeschlossen haben, erkennen wir nur nach Einzelfallprüfung unter bestimmten Voraussetzungen an. Dafür benötigen wir neben Ihrer Matrikelnummer das Ausbildungszeugnis als gut lesbaren Scan/PDF per Mail. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Anerkennung bis zu 12 Leistungspunkten möglich.
Ergänzender Hinweis für Studierende der Regionalstudien Lateinamerika: Sie können die journalistische Grundausbildung an der Kölner Journalistenschule mit 12 Leistungspunkten im Studium Integrale anerkennen lassen. Bitte lassen Sie uns dafür neben Ihrer Matrikelnummer den Nachweis für die journalistische Grundausbildung per E-Mail als gut lesbaren Scan zukommen. Ggf. kommen wir noch einmal auf Sie zu, damit Sie das Original nachzeigen können.