Prüfungsordnungen (außerschulisch)
Grundsätzliches
Prüfungsordnungen dienen dazu, Studierenden und Lehrenden einen rechtssicheren Rahmen zu geben, innerhalb dessen die universitären Prüfungen durchgeführt werden. Die Prüfungsordnungen für das Studium an der Philosophischen Fakultät bestehen aus zwei Teilen: der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) und jeweils einer Fachspezifischen Prüfungsordnung (FPO) für das Bachelor- und für das Masterstudium. In der APO werden Regelungen von größerer Persistenz und geringer Änderungsfrequenz getroffen. Die FPO besteht aus einem Ordnungstext und den Fachspezifischen Bestimmungen, in denen für jedes Fach die Regelungen zur Modulstruktur, zu Studien- und Teilnahmevoraussetzungen und zu Prüfungsspezifika dokumentiert sind. Die Fachspezifischen Bestimmungen sind also Teil der FPO und bilden gemeinsam mit ihr ein rechtsverbindliches Dokument. Beide, Allgemeine und Fachspezifische Prüfungordnung, werden in den Amtlichen Mitteilungen veröffentlicht.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungsordnungen der Verbundstudiengänge der Philosophischen Fakultät folgen derzeit noch der alten Struktur mit jeweils einer Prüfungsordnung für das Bachelor- bzw. das Masterstudium und den jeweiligen Fachspezifischen Bestimmungen.
Die Fachspezifischen Prüfungsordnungen werden in der Regel einmal im Jahr novelliert. Dazu erfolgt meist im Januar eine Abfrage an die Fächer nach dem Änderungsbedarf, der dann zum darauffolgenden Wintersemester umgesetzt werden kann.
Allgemeine Prüfungsordnung BA- und MA-Studium (ohne Verbünde)
| Prüfungsordnung | Link |
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| Allgemeine Prüfungsordnung | PDF-Datei |