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Täuschungsversuche/Plagiate

Wer das Ergebnis der eigenen Prüfungsleitung durch Täuschung zu seinem Vorteil zu beeinflussen versucht, hat eine Bewertung dieser Prüfungsleistung mit "nicht bestanden" zu erwarten. Eine häufige Form der Täuschung ist das Plagiat. Informationen darüber, wie bei einem Plagiatsverdacht vorzugehen ist, erhalten sie hier.
Darüberhinaus sollte jeder Täuschungsversuch dem Prüfungsausschuss über die Stelle Prüfungsrecht angezeigt werden.