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Übergang BA → MA/M.Ed.

Um einen möglichst reibungslosen Übergang vom Bachelorstudium in das Masterstudium zu ermöglichen, ist eine Bewerbung für die Masterstudiengänge auch bei nicht abgeschlossenem Bachelorstudium möglich. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen allerdings 80% (= 144 LP) des Bachelorstudiums absolviert sein. Die letzte Prüfungsleistung des Bachelorstudiums muss bis zum 31.3. bzw. 30.9. erbracht sein. Die Einschreibung für das Masterstudium im Folgesemester erfolgt in diesem Fall unter Vorbehalt. Bei Nachreichen des BA-Abschlusszeugnisses bis zum 31.7. für das Sommersemester bzw. 31.12. für das Wintersemester kann der Vorbehalt aufgelöst werden und die/der Studierende verbleibt im Masterstudium. Andernfalls wird sie oder er in das Bachelorstudium zurückgestuft.
 
Eine Erbringung von Masterleistungen bereits während des Bachelorstudiums ist aus prüfungsrechtlichen Gründen weder im Lehramt noch im außerschulischen Bereich möglich – auch nicht ausnahmsweise!

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