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Zulassungsordnungen

Grundsätzliches

Zulassungsordnungen dienen dazu, das Zulassungsverfahren zu den Masterstudiengängen der Philosophischen Fakultät zu regeln. Änderungsbedarf wird einmal jährlich abgefragt, so dass die Zulassungsbedingungen jeweils zum Wintersemester rechtskräftig sind.

Es muss unterschieden werden zwischen Zugangs- und Zulassungsvoraussetzungen zu den Masterstudiengängen. Die Zugangsvoraussetzungen gelten für alle Bewerbungen für den einzelnen Masterstudiengang und legen die Bedingungen für

  • die inhaltliche Einschlägigkeit des vorangegangenen Bachelorabschlusses,
  • die sprachlichen Voraussetzungen,
  • eine eventuelle Mindestnote in der Gesamtnote des vorangegangenen einschlägigen Bachelorabschlusses und
  • ggf. weitere besondere erforderliche Kompetenzen oder Spezifizierungen fest.

Bei der Bewerbung zu einem Zwei-Fach-Masterstudium müssen die Voraussetzungen für beide Masterfächer erfüllt sein.

Es ist zu beachten, dass die fachliche Einschlägigkeit auf den im vorangegangenen Bachelorstudium erworbenen beruhen muss, nicht jedoch auf eventuell später erworbenen Zusatzqualifikationen.

Die Zulassungsvoraussetzungen werden für zulassungsbeschränkte Studiengänge definiert. Ist ein Studiengang zulassungsbeschränkt, müssen die Bewerbungen zunächst die Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Anschließend wird eine Rangliste anhand der Zulassungskriterien gebildet, um die Studienplätze diesem Ranking gemäß zu vergeben. Bei den Kriterien für die Ranglistenbildung muss die Gesamtnote des vorangegangenen einschlägigen Bachelorstudiengangs mindestens 51% der Gewichtung ausmachen. Weitere Kriterien können z.B. die Fachnote, eine Schreibprobe, die Anzahl der einschlägigen Leistungspunkte u.ä. sein. Derzeit sind nur wenige Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät zulassungsbeschränkt, z.B. Medienkulturwissenschaft, Medienwissenschaft und Theorien und Praktiken professionellen Schreibens.