Einreise und Leben
Sie planen Ihren Aufenthalt an der Philosophischen Fakultät? Im Folgenden haben wir für Sie relevante Informationen und weiterführende Links zusammengetragen.Visabestimmungen
Sie sind Staatsangehörige_r eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz:
Dann können Sie mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass (ohne Visum) nach Deutschland einreisen.
Sie sind NICHT Staatsangehörige_r eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz:
Detaillierte Informationen über die Visa-Bestimmungen finden Sie auf den Webseiten des Auswärtigen Amtes.
Wenn Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, sollten Sie mindestens 4 Monate vor Ihrer Abreise ein nationales Visum (Kategorie D) bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragen. Weitere Informationen sowie die nötigen Antragsformulare erhalten Sie bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland.
Krankenversicherung
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Ohne ausreichende Krankenversicherung erhalten Sie weder eine Aufenthaltsgenehmigung, noch können Sie einen Arbeitsvertrag abschließen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.
Unterkunft
Welcome Centre
Das Team des Welcome Centre unterstützt internationale Forschende bei der Vorbereitung und Durchführung ihres Forschungsaufenthalts an der Universität zu Köln.
Anmeldung bei der Stadt Köln
In Deutschland besteht Meldepflicht. Bei einem Aufenthalt der 2 Monate übersteigt, müssen Sie sich in einem der Bezirksämter der Stadt Köln registrieren lassen.
Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Visa
- Anmeldeformular (erhältlich beim Bezirksamt)
- Wohnungsgeberbescheinigung (erhältlich beim Bezirksamt)
- für Ehepartner/Kinder: Heirats- und Geburtsurkunden in deutscher Übersetzung
Bei der Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung. Diese sollten Sie sicher aufbewahren, da Sie diese bei späteren administrativen Vorgängen, wie etwa dem Eröffnen eines Bankkontos, benötigen werden. Falls Sie während Ihres Aufenthaltes umziehen sollten, müssen Sie dies dem Einwohnermeldeamt mitteilen!
Aufenthaltstitel
Sollten Sie einen Aufenthalt von mehr als 90 Tagen planen, dann müssen Sie vor Ablauf der Gültigkeit Ihres Einreisevisums bei der lokalen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Hier gelten unterschiedliche Regelungen. Nähere Informationen finden Sie hier.