Studienschwerpunkte
- Heißt Geschichte studieren nur Fakten und Jahreszahlen lernen?
- Woher wissen wir, was in der Vergangenheit passiert ist?
- Können wir heute mit Sicherheit sagen, wie es früher einmal war?
- Sagen unsere Geschichtsbücher die ‚Wahrheit‘?
- Wer schreibt Geschichte und wie?
Im Rahmen Ihres Studiums lernen Sie, historische ‚Fakten‘ kritisch zu hinterfragen und Methoden der Geschichtswissenschaften, wie Heuristik (die ‚Kunst‘ des Findens und Befragens der Quellen), Quellenkritik und Quelleninterpretation, anzuwenden, um Ereignisse und Zusammenhänge aus der Vergangenheit zu analysieren, einzuordnen und zu interpretieren. Ziel der Geschichtswissenschaften ist die methodisch gesicherte Erkenntnis über menschliches Handeln in der Vergangenheit. Dazu bedienen sich Historiker/innen systematischer und nachvollziehbarer Verfahren auf Grundlage verschiedener, meist schriftlicher Überlieferungsformen.
Studieren am Historischen Institut Köln
Das Historische Institut der Universität zu Köln ist mit 21 Professuren eines der größten Institute im deutschsprachigen Raum und bietet Ihnen ein entsprechend vielfältiges Studienangebot in allen Epochen (Alte, Mittelalterliche und Neuere Geschichte) sowie für die Regionen Anglo-Amerika,
Lateinamerika und Osteuropa. Ihnen werden Grundkenntnisse und –kompetenzen in der ganzen Breite des Faches und über drei historische Großepochen hinweg vermittelt. Im Verlauf Ihres Studiums können Sie Ihre individuellen Interessensschwerpunkte sowohl in den jeweiligen Epochen als auch Regionen bilden.
Studienaufbau & Modulgrafik
In den ersten Semestern erlernen Sie die Grundlagen des Fachs in den sogenannten Basismodulen für die unterschiedlichen Epochen. In der zweiten Studienphase vertiefen Sie das erlernte Basiswissen in den
Aufbaumodulen und erweitern Ihre Kenntnisse im Rahmen eines Praktikums oder eines Auslandsaufenthalts.
Modulgrafik:
Modulgrafik Geschichte |
Basismodule 1 & 2 |
BM 1: Einführung in die Alte Geschichte | BM 2: Einführung in die Mittelalterliche Geschichte |
Basismodule 3 & 4 |
BM 3: Einführung in die Neuere Geschichte | BM 4: Ergänzende Grundlagenstudien |
Aufbaumodule 1 & 2 |
AM 1: Epochenspezifische Vertiefungsstudien (Mündlich) | AM 2: Epochenspezifische Vertiefungsstudien (Hausarbeit) |
Aufbaumodul 3 |
AM 3: Epochenspezifische Vertiefungsstudien (Klausur) |
Ergänzungsmodule 1 & 2 |
EM 1: Geschichte in Praxis und Beruf | EM 2: Praxis- und Mobilitätsmodul |
ggf. BACHELORARBEIT |
Perspektiven
Absolvent/innen des BA-Studiengangs Geschichte arbeiten nicht ausschließlich als Historiker/innen im engeren Sinne. Sie erwerben auch Schlüsselqualifikationen wie Analyse-, Recherche-, Sprach- und Präsentationskompetenzen, die in vielfältigen beruflichen Tätigkeitsfeldern und unterschiedlichen Branchen vorausgesetzt werden:
- Kultureinrichtungen (Museen, Gedenkstätten, Archive, etc.)
- Verschiedenen Branchen der freien Wirtschaft, z.B. Agenturen, Medienunternehmen, Verlage, Unternehmensberatungen, im Bereich der Unternehmenskommunikation
- Bildungseinrichtungen
- Bibliothekswesen
- Internationalen Organisationen und Behörden
Ihr Bachelor-Studium im Fach Geschichte bildet die Basis für eine vertiefende akademische Ausbildung, die Sie am Historischen Institut je nach Ihren individuellen Interessen in verschiedenen Masterstudiengängen fortsetzen können. Aktuell werden folgende MA-Studiengänge angeboten:
- Ein-Fach-Master Geschichte mit den Studienrichtungen Ältere Geschichte, Mittlere Geschichte, Neuere Geschichte und Public History; Zwei-Fach-Master Geschichte
- Master Mittelalterstudien
- Master North American Studies
- Master Regionalstudien Ost- und Mitteleuropa
- Master Regionalstudien Lateinamerika
- Master Antike Sprachen und Kulturen
(Historisches Institut / Uni Köln)
Weiterführende Informationen (z.B. zu Studieninhalten und Voraussetzungen) entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und den Fachspezifischen Bestimmungen. In der mobilen Ansicht finden Sie die entsprechenden Links unter "Weitere Informationen". Beachten Sie bitte, dass nur die Angaben in den Fachspezifischen Bestimmungen die gültige Rechtsgrundlage darstellen.