Mit der Anerkennung und der entsprechenden Einstufungsbescheinigung ist keine Gewähr für die Vergabe eines Studienplatzes verbunden.
Das heißt, dass nicht immer garantiert werden kann, dass Sie nach erfolgter Bewerbung für das höhere Fachsemester auch einen Studienplatz erhalten. Einige unserer Studienfächer unterliegen nicht nur im ersten, sondern auch im höheren Fachsemester einer Zulassungsbeschränkung. Hier finden Sie eine Übersicht der Zulassungsbeschränkungen im höheren Fachsemester.
Sofern Sie sich mit der entsprechenden Fachsemestereinstufung (zwingend notwendig!) fristwahrend und ordnungsgemäß über KLIPS für ein Fach im zulassungsfreien Fachsemester bewerben, ist Ihnen der Studienplatz sicher. Anders verhält es sich jedoch bei einer Bewerbung zu einem Fach im zulassungsbeschränkten Fachsemester. Eine Zulassungsbeschränkung im höheren Fachsemester bedeutet immer, dass nur die Plätze vergeben werden, die dadurch frei werden, dass andere ihr Studium abbrechen.
Wie hoch Ihre Chancen auf einen Studienplatz im zulassungsbeschränkten Bereich sind, hängt von folgenden Faktoren ab:
a) wie viele Plätze frei werden, b) wie viele Mitbewerber*innen es gibt und c) zu welcher Gruppe Sie gehören (Höherstufung, Einstufungsprüfung, Ortswechsel oder Quereinstieg). Bei den Gruppen Höherstufung, Einstufung und Quereinstieg wird gelost. Bei der Gruppe Ortswechsel wird nach dem Grad der sozialen Bindung an den Studienort entschieden. Auf den Seiten des Studierendensekretariats wird das Auswahlverfahren für das höhere Fachsemester ausführlich beschrieben.
Aus diesem Grund lassen sich bei zulassungsbeschränkten Fächern im höheren Fachsemester keine verlässlichen Vorhersagen im Hinblick auf einen Studienplatz treffen. Um Ihre Chancen zu erhöhen, empfehlen wir bei stark nachgefragten Fächern daher, sich zunächst fristwahrend für das erste Fachsemester und erst anschließend für ein höheres Fachsemester zu bewerben.
Eine Anrechnung von Studienleistungen ist auch bei einer Zulassung zum ersten Fachsemester möglich. BAföG-Empfänger*innen sollten diese Vorgehensweise jedoch vorher mit dem BAföG-Amt abklären.