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Geschichte

Master of Arts (M.A. 2-Fach)

Studiengangsbild
Regelstudienzeit 4 Semester
Studienbeginn Wintersemester , Sommersemester
Zugangsbeschränkung Ja
Unterrichtssprache Deutsch
KombinierbarkeitZwei-Fach-Master, wird mit einem zweiten Fach kombiniert
Credit Points / Leistungspunkte

Fach A: 51 LP + Fach B: 39 LP + Masterarbeit (in Fach A): 30 LP = 120 LP

Fachbeschreibung

Die Fächervielfalt am Historischen Institut bietet Ihnen die optimale Grundlage für eine individuelle Profilbildung. Masterstudierende im Zwei-Fach-Master profitieren von der großen Zahl der Kombinationsmöglichkeiten mit mindestens 20 anderen Fächern der Philosophischen Fakultät. Alternativ können Sie als zweites Fach auch Erziehungswissenschaften  an der Humanwissenschaftlichen Fakultät oder Geographie an der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät wählen.

Ihr Studium im Fach Geschichte zielt dabei auf die exemplarische Erweiterung und forschungsorientierte Vertiefung Ihrer historischen Kenntnisse und Methodenkompetenzen unter Berücksichtigung interdisziplinärer Probleme und Fragestellungen.

Wenn Sie sich für eine Masterarbeit im Fach Geschichte entscheiden, können Sie im Ergänzungsmodul weitere eigene Schwerpunkte setzen. Neben epochen- und regionalspezifischen Modulen stehen Module zum Spracherwerb oder Module im Bereich der Studiengänge Antike Sprachen und Kulturen, Mittelalterstudien oder Politikwissenschaften (Wiso-Fakultät) zur Wahl. Auch können Sie sich für das a.r.t.e.s. Research Master Modul bewerben.

Anforderungsprofil

Dieser Studiengang ist das Richtige für Sie, wenn Sie einen Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss in einem der in der Masterzulassungsordnung aufgeführten Fächern erfolgreich abgeschlossen haben und Ihr Fachwissen vertiefen und/oder sich in einem konkreten Fachgebiet spezialisieren möchten. Verbindliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie in der Zugangs- und Zulassungsordnung für den Masterstudiengang, die Sie oben unter „Wichtige Dokumente auf einen Blick“ finden.

Dokumente/Downloads

Sprachkenntnisse und weitere Voraussetzungen

Bei der Anmeldung zur Masterarbeit sind Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 (GeR) und in zwei weiteren Fremdsprachen auf dem Niveau A2 (GeR). Wird die Masterarbeit in Alter Geschichte oder Mittelalterlicher Geschichte geschrieben, muss eine der beiden Fremdsprachen Latein im Umfang des Latinums sein. Wird die Arbeit in Neuerer Geschichte geschrieben, kann eine der beiden Fremdsprachen auf dem Niveau A2 (GeR) durch Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums ersetzt werden. Ggf. müssen bereits bei der Masterzulassung weitere Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Nähere Informationen finden Sie in der Zulassungsordnung.

Aufbau

Es sind das Modul SM1 und zwei weitere Module aus SM2, SM3 und SM5 bis SM10 zu absolvieren. Wird die Masterarbeit nicht im Fach „Geschichte“ geschrieben, sind die Schwerpunktmodule aus unterschiedlichen Epochen zu wählen.

Wird die Masterarbeit im Fach „Geschichte“ geschrieben, sind zwei Schwerpunktmodule mit unterschiedlicher inhaltlicher Ausrichtung aus jener Epoche, der das Thema der Masterarbeit zugeordnet ist, zu absolvieren. Des Weiteren ist ein weiteres Modul (12 LP) zu studieren, dass aus einer zweiten Epoche bzw. der Nordamerikanischen, Lateinamerikanischen oder Osteuropäischen Geschichte gewählt werden kann. In der Epoche Neuere Geschichte können auch zwei Module der Politikwissenschaft zu je 6 LP gewählt werden.

Modulaufbau: Zwei-Fach-Master Geschichte

 

 

Modulgrafik Geschichte (ZWEI-FACH-MASTER)

 
Schwerpunktmodul 1 & 2
SM 1: Theorien und Methoden der Geschichtswissenschaft 
zwei Module aus Schwerpunktmodul 3 - 10
SM 2: Griechische GeschichteSM 3: Römische Geschichte
SM 5: Mittelalterliche Geschichte ISM 6: Mittelalterliche Geschichte II
SM 7: Mittelalterliche Geschichte IIISM 8: Herrschaft in der Neuzeit
SM 9: Gesellschaften in der NeuzeitSM 10: Kultureller Wandel in der Neuzeit
wenn die Masterarbeit im Fach Geschichtegeschrieben wird:
ein Modul aus u.a. EM 1 - 4
EM 1: Nordamerikanische GeschichteEM 2: Lateinamerikanische Geschichte
EM 3: Osteuropäische GeschichteEM 4: Politikwissenschaft
weitere Module können den Fachspezifischen Bestimmungen entnommen werden
ggf. MASTERARBEIT

 

Berufliche Perspektiven

Ein Masterabschluss eröffnet interessante Chancen für die Absolventen: Das Masterstudium Geschichte ist Voraussetzung für eine weiterführende akademische Karriere sowie die Promotion. Außerdem ermöglicht es die Übernahme von anspruchsvolleren wissenschaftlichen Aufgaben in Forschungseinrichtungen, Archiven oder Museen und den beruflichen Einstieg in den höheren öffentlichen Dienst. Das Spektrum beruflicher Möglichkeiten reicht aber weiter und umfasst zum Beispiel Verlage, Stiftungen oder Medien.

 

Fachberatung

Zur Beantwortung fachspezifischer Fragen stehen Ihnen die Fachberater:innen zur Verfügung.

An die fächerübergreifende Studienberatung können Sie sich wenden, wenn Sie sich fachübergreifend beraten lassen wollen, konkrete Fragen z.B. zu Fächerkombinationen, Anerkennungen, Ortswechseln/Quereinstiegen oder zum Studienabschluss haben - oder nicht wissen, an wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.

Zentrale Studienberatung

Als allgemeine Beratungsstelle der Universität unterstützen wir Sie neben den Fachstudienberatungen dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen, selbstständig Ihr weiterführendes Studium zu organisieren und auch eventuelle schwierige Situationen im Studienverlauf zu bewältigen.

Bewerbung zum ersten Fachsemester

Auf den Seiten der Masterzulassungsstelle finden Sie ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren der Masterstudiengänge an der Philosophischen Fakultät.

Nur für Fächer mit NC: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eventuell einen Sonderantrag stellen, z.B. als Spitzensportler:in oder bei einem Härtefall. Hier finden Sie die Informationen zu den Sonderanträgen.

Weiterführende Informationen (z.B. zu Studieninhalten und Voraussetzungen) entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und den Fachspezifischen Bestimmungen. In der mobilen Ansicht finden Sie die entsprechenden Links unter "Weitere Informationen". Beachten Sie bitte, dass nur die Angaben in den Fachspezifischen Bestimmungen die gültige Rechtsgrundlage darstellen.