Slavistik
Master of Arts (M.A. 2-Fach)
Regelstudienzeit | 4 Semester |
---|---|
Studienbeginn | Wintersemester , Sommersemester |
Unterrichtssprachen | Deutsch , Studiensprache |
Credit Points / Leistungspunkte | Fach A: 51 LP + Fach B: 39 LP + Masterarbeit (in Fach A): 30 LP = 120 LP |
Fachbeschreibung
Studienprogramm und Qualifikation
Die stetige Erhöhung der Sprachkompetenz einerseits sowie die wissenschaftliche Beschäftigung mit der Sprache, Literatur und Kultur verschiedener slavischer Kontexte andererseits sind gleichwertige Bestandteile des Studienprogramms. Im Masterstudium liegt der Schwerpunkt dabei nicht mehr im Erwerb, sondern in der Anwendung von Wissen. Das Programm ist forschungsorientiert und vermittelt die Grundlagen für eigenständiges wissenschaftliches Arbeiten. Das Ein-Fach-Masterstudium umfasst folgende Module: Spracherwerb, in dem zwei einsemestrige Module zur Schwerpunktsprache zu absolvieren sind; Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft; Altslavistik; Kulturwissenschaft; Zusatzsprache; Zusatzsprachenphilologie und Ergänzungsmodule. Das Zwei-Fach-Masterstudium umfasst diese Module: Spracherwerb, in dem ein einsemestriges Modul zur Schwerpunktsprache zu absolvieren ist; Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft; Altslavistik; Zusatzsprache. Falls die Masterarbeit in Slavistik geschrieben wird, kommen noch Ergänzungsmodule hinzu (Mobiltät, Praktikum, Forschendes Lernen, Vertiefendes kulturwissenschaftliches Lernen, Ost- und mitteleuropäische Geschichte, Fachdidaktik).
Ggf. müssen bei der Masterzulassung Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Nähere Informationen finden Sie in der Zulassungsordnung.
Modulaufbau:
Modulgrafik Slavistik | |
Schwerpunktmodul 1 & 2 | |
SM1: Slavische Sprachwissenschaften | SM2: Slavische Literaturwissenschaften |
Aufbaumodul 1 & 2 | |
AM 1: Zusatzsprache 1 | AM 2: Zusatzsprache 2 |
Aufbaumodul 3 & 4: | |
AM 3: Russisch/Polnisch 3 ODER Sprache/Kultur/Gesellschaft | AM 4: Russisch/Polnisch 4 ODER Sommerschule/Exkursion/Recherche |
Aufbaumodul 5 & 6 | |
AM 5: Altslavistik | AM 6: Kulturwissenschaft |
Aufbaumodul 7 | |
AM 7: Zusatzsprachenphilopgie | |
Ergänzungsmodul 1 - 9 | |
Mobilität, a.r.t.e.s., Forsch., Öffentl., Vertief., Ost- und mitteleurop. Gesch., Fachdid., Zusatzsprache | |
ggf. MASTERARBEIT |
Durch den Mastergrad wird der Bachelorabschluss um eine Zusatzqualifikation ergänzt, die explizit auf die erworbene Forschungskompetenz verweist. Zum breiten Spektrum an Berufsmöglichkeiten kommen also Wirkungsfelder in verschiedensten wissenschaftlich tätigen Institutionen hinzu. Des Weiteren ist der Erwerb des Mastergrads Voraussetzung für eine mögliche Promotion.
Darüber hinaus eröffnet Ihnen der Masterabschluss Perspektiven in unterschiedlichen Berufsfeldern:
- in kulturellen Einrichtungen und im Kulturmanagement (Museen, Gedenkstätten, Archiven)
- in den Medien (Publizistik, Journalismus, Medienberatung, Medienunternehmen)
- im Verlagswesen (Lektorat, Übersetzung, Verlagsberatung)
- in den Bereichen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung
- in internationalen Organisationen
- in der betrieblichen Weiterbildung
- in unterschiedlichen Bildungseinrichtungen
- im Bereich der Diplomatie, der wirtschaftlichen Zusammenarbeit
Fachberatung
Zur Beantwortung fachspezifischer Fragen stehen Ihnen die Fachberater:innen zur Verfügung.
An die fächerübergreifende Studienberatung können Sie sich wenden, wenn Sie sich fachübergreifend beraten lassen wollen, konkrete Fragen z.B. zu Fächerkombinationen, Anerkennungen, Ortswechseln/Quereinstiegen oder zum Studienabschluss haben - oder nicht wissen, an wen Sie sich mit Ihren Fragen wenden können.
Zentrale Studienberatung
Als allgemeine Beratungsstelle der Universität unterstützen wir Sie neben den Fachstudienberatungen dabei, tragfähige Entscheidungen zu treffen, selbstständig Ihr weiterführendes Studium zu organisieren und auch eventuelle schwierige Situationen im Studienverlauf zu bewältigen.
Weiterführende Informationen (z.B. zu Studieninhalten und Voraussetzungen) entnehmen Sie bitte dem Modulhandbuch und den Fachspezifischen Bestimmungen. In der mobilen Ansicht finden Sie die entsprechenden Links unter "Weitere Informationen". Beachten Sie bitte, dass nur die Angaben in den Fachspezifischen Bestimmungen die gültige Rechtsgrundlage darstellen.