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Ich habe einen nationalen Abschluss: Wie nehme ich die Bewerbung vor?

  1. Online Bewerbung über KLIPS 2.0
  2. I.d.R. ist das "konsekutive Masterstudium" anzukreuzen. Nur bei einem anderweitig bereits abgeschlossenen Masterstudium ist ein "Zweitstudium"  zu wählen.
  3. Hochladen der dort angeforderten Dokumente
  4. Ein postalischer Versand ist nicht notwendig - der Abgleich der Dokumente erfolgt im Falle einer Zulassung vor oder ggf. nach der Einschreibung

Für die einzelnen Bewerbungsschritte der Online Bewerbung finden Sie hier Hilfe:
http://klips2-support.uni-koeln.de/onlinehilfe-bewerber_innen.html  

Beachten Sie bei der Registrierung:

  • Aktuell immatrikulierte Studierende: Bitte loggen Sie sich mit Ihrem existierenden Studierenden-Account in KLIPS 2.0 ein und erstellen dann eine neue Bewerbung.
  • Wenn Sie sich bereits online über KLIPS 2.0 an der Universität zu Köln beworben haben, aber kein Studium aufgenommen haben, verfügen Sie bereits über einen Bewerberaccount. Melden Sie sich bitte mit den damaligen Zugangsdaten in KLIPS 2.0 an.
  • Ehemalige Studierende:  Als ehemalige Bewerbende oder Studierende  müssen Sie sich daher, sofern Sie aktuell nicht bereits über einen Account verfügen, einen neuen Account erstellen. Dazu rufen Sie bitte einfach den folgenden Link auf und klicken im
    zweiten Absatz auf den blau hinterlegten Text "Basis-Account anlegen":
     https://klips2.uni-koeln.de/co/webnav.ini
    Nach Eingabe der erforderlichen Daten erhalten Sie eine E-Mail mit weiteren Hinweisen.                                                                                                                                                  
    Bitte beachten Sie mögliche Änderungen, die hier fortlaufend aktualisiert werden! 

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Ich habe einen internationalen Abschluss: Wie nehme ich die Bewerbung vor

Beachten Sie folgende Schritte:

I. Grundsätzlich gilt: Ihr ausländischer Bachelorabschluss (sowohl aus der EU/EWR als auch aus einem Nicht-EU-Land) muss in Deutschland anerkannt sein. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Sie Ihren ausländischen Bachelorabschluss an einer staatlich anerkannten Hochschule im Ausland erworben haben. 

Informationen darüber, ob Ihr ausländischer Bachelorabschluss grundsätzlich in Deutschland anerkannt ist bzw. wie Ihre ausländische Hochschule in Deutschland bewertet wird, finden Sie bei anabin auf folgender Seite: anabin.kmk.org/anabin.html

Sie können auch den Hochschulcheck von uni assist e.V. nutzen: 
https://www.uni-assist.de/tools/check-hochschulzugang/

II.  Bitte beachten Sie das zweifstufige Bewerbungsverfahren!  

1. Für alle Masterstudiengänge benötigen Sie zur Bewerbung eine Vorprüfungsdokumentation (VPD), die Sie bei Uni-assist e.V. beantragen. Dies ist die „Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen“. Uni-assist bewertet für die Universität zu Köln Masterbewerbungen von Bewerber*innen die einen ausländischen Hochschulabschluss erworben haben.  

Die VPD müssen Sie zusätzlich zu einer Onlinebewerbung an der UzK direkt bei uni-assist beantragen. Die VPD bei der Bewerbung für Masterstudiengänge gibt an, ob Sie die formalen Voraussetzungen für ein Masterstudium an der UZK erfüllen. Nachdem Ihre Unterlagen bei uni-assist geprüft wurden und Sie das Ergebnis erhalten haben (VPD), legen Sie eine Onlinebewerbung im Bewerbungsportal der UzK Klips 2.0 an.

Eine Bewerbung an der UzK ist nur mit einer gültigen VPD möglich. Der Antrag auf Vorprüfungsdokumentation bei uni-assist alleine zählt nicht als Bewerbung für einen Studiengang an der UzK.

Beantragung einer Vorprüfungsdokumentation (Universität zu Köln - VPD) bei uni-assist ist das ganze Jahr über möglich. Die Bearbeitungszeit beträgt mindestens 4 - 6 Wochen. Bitte beantragen Sie die VPD so früh wie möglich vor der Bewerbungsfrist an der UzK!

Beachten Sie bitte auch die Hinweise des International Office zu der Masterbewerbung!

2. Sie bewerben sich online über  KLIPS 2.0. Diese Bewerbung ist zwingend - auch wenn Sie die Vorprüfung bei uni-assist haben vornehmen lassen! 

  1. Zunächst registrieren Sie sich auf dem Klips - Portal.Sie werden dann durch die Bewerbung geführt. Für die einzelnen Bewerbungsschritte der Online Bewerbung finden Sie hier Hilfe:
    http://klips2-support.uni-koeln.de/onlinehilfe-bewerber_innen.html  
  2. I.d.R. ist das "konsekutive Masterstudium" anzukreuzen. Nur bei einem anderweitig bereits abgeschlossenen Masterstudium ist ein "Zweitstudium"  zu wählen.
  3. Sie laden dann die angeforderten Dokumente hoch.
  4. Ein postalischer Versand Iher Unterlagen ist nicht notwendig - der Abgleich der Dokumente erfolgt im Falle einer Zulassung vor, während oder ggf. nach der Einschreibung

Bitte beachten Sie während des gesamten Bewerbungs- und Einschreibeprozesses mögliche Änderungen der Homepages!

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Welche Dokumente benötige ich?

Für alle Masterstudiengänge werden folgende Dokumente benötigt, ohne deren Hochladen die Bewerbung nicht abgesandt werden kann (vorsicht: Fristwahrung!):

  • Abiturzeugnis (oder äquivalente Hochschulzugangsberechtigung)
  • Transcript of Records (Darstellung des bisherigen Studienverlaufs) in ECTS-Leistungspunkten/Creditpoints (CP). Das Transcript sollte bei BewerberInnen mit nationalen  und internationem Zeugnis beglaubigt sein oder einen Verifkations-Code enthalten.   
  • interne Studierende, die also an der Universität zu Köln den Bachelor absolvieren oder absolviert haben, müssen zwar das Transkript auch hochladen, dieses muss aber nicht beglaubigt sein. 
  • Studierende mit internationalem Abschluss: Vorlage der durch uni-assist ausgestellten Vorprüfungsdokumentation. Auch müssen die Zeugnisse in Originalsprache und in beglaubigter Übersetzung hochgeladen werden. Es ist bei Studierenden, die Deutsch nicht als Muttersprache haben,  ein Nachweis der Deutschkenntnisse vorzulegen.
  • Sofern das vorangegangene Studium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist, müssen mindestens  80% (i.d.R. 144 LP) aller Leistungen nachgewiesen sein (Ausnahmen: s. Unterlagen nachreichen)
  • Sprachnachweis der Sprachen, die für die Studiensprache erforderliche sind: Englischkenntnisse C 1 für englischsprachige Studiengänge (zunächst u.U. genügt zur Vervollständigung der Bewerbung B 2, C 1 muss aber zwingend zur Einschreibung vorliegen!)  und für internationale BewerberInnen Deutschkenntnisse auf dem DSH 2 Niveau bzw. auf dem Sprachniveau, dass für die Teilnahme am Deutschkurs berechtrigt.
Dokumente, die auch hochgeladen werden müssen, aber ggf. bis zum Bewerbungsende nachgeladen werden können. Wenn diese Dokumente nicht vorliegen, können die Zulassungschancen reduziert sein:

  • Falls vorhanden: Bachelorzeugnis, falls nicht vorhanden, muss auf dem Transcript eine vorläufige Gesamtnote ausgewiesen sein! Kümmern Sie sich rechtzeitig um eine Beglaubigung des Bachelorzeugnisses, da Sie diese im Falle einer Zulassung und Einschreibung als externer Bewerber/in vorlegen müssen.
  • Sprachnachweise gefordert, die Sie den Zulassungsordnungen und der tabellarischen Zusammenstellung der Voraussetzungen entnehmen können
  • Einige Beispiele seien hier genannt:
    • ASuK-Fächer: meist Latein- und/oder Griechischkenntnisse
    • Chinastudien und Reg. Studien China: HSK 5 oder Äquivalent
    • Komparatistik: eine Fremdsprache auf Niveau B1 und eine Fremdsprache auf Niveau A 2
    • Reg.stud. Lateinamerika: Spanisch oder Portugiesisch C 1
    • Romanistik: Frz, Ital., Span. o. Portug. C 1 
  • Für einige Masterstudiengänge werden weitere Dokumente oder Angaben gefordert, die auf der Bewerbungsseite des gewählten Studienganges ausgewiesen sind:
    • Für die Studiengänge Archäologie möglichst die Benennung der Profile, die man wählen möchte
    • Für den Studiengang: Culture and Environment in Africa wird ein  Motivationsschreiben, ein Lebenslauf und ein Empfehlungsschreiben gefordert
    • Für den Studiengang Linguistik/Linguistics:  Nennung des Themas der Bachelorarbeit, ggf. das gewünschte Studienprofil
    • Für den Studiengang Theorien und Praktiken professionellen Schreibens muss eine Schreibprobe (Umfang von 3000–5000 Zeichen; möglich ist die Einreichung eines literarischen oder eines journalistischen Textes) eingereicht werden, die für die Rangfolgenbildung benotet wird (hier finden SIe Informationen zur Schreibprobe). Zusätzlich wird die Nennung des Themas der Bachelorarbeit gefordert

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Wie lege ich die Dokumente vor?

Bei der Online Bewerbung über KLIPS werden die Dokumente, die Sie für den jeweiligen Studiengang benötigen, abgefragt. Bitte laden Sie diese hoch. Das Transcript of Records muss bei externen Bewerber*innen beglaubigt sein oder einen Verifikations-code beinhalten. Weitere Beglaubigungen der Dokumente sind nicht notwendig. Bitte beachten Sie auch hier die zukünftigen Aktualisierungen der Homepage!

Ein postalischer Versand der Unterlagen ist für die Bewerbung nicht erforderlich.

Die hochgeladenen Dokumente werden, sofern Sie einen Studienplatz erhalten und sich einschreiben, bei externen Bewerberinnen und Bewerbern vor oder nach der Einschreibung stichprobenartig auf Echtheit überprüft. Zu diesem Dokumentenabgleich müssen die gleichen Dokumente in Original oder in beglaubigter Form postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung geschickt werden oder bei Wiederaufnahme der Präsenzsprechstunden, in der Geschäftsstelle Masterzulassung vorgelegt werden, die bei der Bewerbung hochgeladen wurden.  Beachten Sie dazu die FAQ bei Einschreibung. 

Bei internenen BewerberInnen ist dies nicht erforderlich. 

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Muss ich als Bachelorstudent*in der Uni Köln auch alle Dokumente hochladen?

Ja, auch als  Kölner Bachelor-Absolvent*in müssen Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung alle geforderten Dokumente hochladen, dazu gehört auch das Abiturzeugnis, selbst wenn Sie es bei Ihrer BA-Einschreibung und Anmeldung schon vorgelegt hatten. Das Trancript muss aber im Gegensatz zu den anderen BewerberInnengruppen nicht beglaubigt sein, Sie können es von Ihrem eigenen KLIPS-Account herunterladen. Die Überprüfung erfolgt durch die Geschäftsstelle Masterzulassung im Abgleich mit den KLIPS Daten. Unvollständige Bewerbungen sind vom Verfahren ausgeschlossen.

Die sprachlichen Anforderungen der meisten Studiengänge werden durch das Transcript belegt und müssen nicht doppelt hochgeladen werden. Lediglich der Sprachnachweis Englisch C 1 für Studiengänge, die Englisch als Einschreibevoraussetzung haben, da englischsprachig gelehrt wird, muss durch einen expliziten Nachweis erfolgen, das Studium genügt nicht als Nachweis.

Die Programmiersprache für den Studiengang Informationsverarbeitung muss, falls im Transcript ausgewiesen, nicht nochmals hochgeladen werden.

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Wie verfahre ich mit fremdsprachigen Dokumenten?

Sofern die geforderten Dokumente englischsprachig sind, ist keine Übersetzung notwendig. Alle anderen Dokumente müssen in der Originalsprache und in Übersetzung hochgeladen werden.

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Ist ein postalischer Versand meiner Bewerbungsunterlagen notwendig?

Zunächst ist kein postalischer Versand gewünscht. Bewerbungen, die nicht fristgerecht online über KLIPS 2.0 vorgenommen werden, werden nicht angenommen.

⇒ Bei externen Bewerberinnen und Bewerbern mit nationalem Abschluss können nach einer möglichen Zulassung und Einschreibung die hochgeladenen Dokumente auf Echtheit überprüft werden. Dies erfolgt nach entsprechender Mitteilung durch postalischen Versand der beglaubigten Kopien an die Geschäftsstelle Masterzulassung (oder bei Wiederaufnahme der Präsenzsprechstunden auch durch persönliche Vorlage).

⇒ Bei internen Beweberinnen und Bewerbern ist während der Bewerbung und der Einschreibung kein postalischer Versand der Unterlagen erforderlich. Lediglich das Abiturzeugnis muss - bei einer unterbrochenen Einschreibung - ggf. im Studierendensekretariat bei einer Wiedereinschreibung vorgelegt werden.

⇒ Bei internationalen Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt nach einer Zulassung und bei der Einschreibung eine Überprüfung der Unterlagen seitens des International Office . Zu gegebener Zeit werden Sie darüber informiert.

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Kann ich Unterlagen nachreichen?

Sie können die Bewerbung über KLIPS erst absenden, wenn alle zwingend erforderlichen Unterlagen hochgeladen sind. Ein Austausch oder ein Nachreichen der Dokumente über KLIPS ist im Anschluss nicht mehr möglich. Sofern Sie aus einem dringenden Grund ein Dokument vervollständigt oder geändert austauschen müssen, können Sie uns ggf per E-Mail (masterzulassung-philfak@uni-koeln.de) bis zum 15.7.. die erforderlich gewordene Änderung mitteilen und das entsprechende Dokument senden. Zu den zwingend erforderlichen Dokumenten siehe oben unter "Welche Dokumente benötige ich?"

Bei zulassungsfreien Fächern ist es darüber hinaus möglich, bei noch nicht erreichten 80% der Leistungen den Nachweis der 144 LP zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 25.8. bei Bewerbung zum WS und 10.3. bei Bewerbung zum Sommersemester) direkt an die Geschäftsstelle Masterzulassung  nachzusenden. Diese Nachreichfrist bezieht sich ausschließlich auf Nachbuchungen über die Prüfungsverwaltungssysteme, die Leistungen müssen vor Bewerbungsende erbracht worden sein. Bitte senden Sie uns diese Unterlagen per E-Mail zu.

In Ausnahmefällen können auch die in den Zulassungsordnungen verlangten Sprachnachweise zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden, falls eine Prüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt stattfindet. Bitte klären Sie das in der Geschäftsstelle Masterzulassung. Sprachnachweise, die der Studiensprache entsprechen, können nicht nachgereicht werden.

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Kann ich mein Bachelorzeugnis nachreichen?

Liegt das Bachelorzeugnis zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vor, kann es für das Sommersemester bis zum 15. Juli und für das Wintersemester bis zum 15. Januar nachgereicht werden. Entscheidend ist, dass alle Prüfungsleistungen  vor dem Beginn des Mastersemesters abgeschlossen sind (bei Bewerbung zum WS bis spätestens 30.9., bei Bewerbung zum SoSe bis spätestens 31.3.; die Begutachtungen können auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, müssen aber innerhalb der o.g. Nachreichfrist für das Zeugnis liegen).

⇒ interne BewerberInnen (Abschluss an der UzK):  Beachten Sie bitte, dass das Bachelorprüfungsamt  ggf. kurzfristig vor Ende des jeweiligen Semesters keine Meldung zur Bachelorarbeit annimmt. Da Sie die Arbeit bis zum Semesterende abgeben müssen, informieren Sie sich bitte auf der Homepage des Bachelorprüfungsamtes/der Anmeldung zur Bachelorarbeit!

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Gibt es weitere Sprachanforderungen?

Die Zulassungsordnungen regeln die Sprachanforderungen, die Sie für die Bewerbung vorlegen müssen. Diese zählen zu den Zulassungsvoraussetzungen.

Darüber hinaus fordern fast alle Studiengänge weitere Sprachanforderungen, die nicht zur Zulassung vorliegen müssen, aber sinnvollerweise in den ersten 1-2 Semestern Ihres Masterstudiums erworben werden sollten. Die Nachweise darüber legen Sie bei der Anmeldung zu Ihrer Masterarbeit (i.d.R. im vierten Fachsemester) vor. Eine Aufstellung dieser sprachlichen Studienvoraussetzungen entnehmen Sie bitte den Modulhandbüchern Ihrer Studiengänge und der verlinkten Tabelle.

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Ich habe bereits einen anderen Master abgeschlossen und möchte einen weiteren Master studieren

Wenn Sie bereits in einem anderen Studiengang einen Master abgeschlossen haben und einen weiteren Master studieren wollen, ist folgendes zu beachten:

* Sie haben den ersten Master zum Bewerbungszeitpunkt bereits abgeschlossen und verfügen über ein Masterzeugnis

* Ihr Bachelorabschluss ist für den Studiengang, für den Sie sich im Zweitstudium im Master bewerben wollen einschlägig und Sie erfüllen die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen einschließlich einer möglichen Mindestnote

* Sie geben aus dem Bewertungsportal bei der Wahl "Zweitstudium" - nicht "konsekutives Masterstudium" ein

* Sie reichen bei der Bewerbung das Bachelorzeugnis ein - zur Überprüfung ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen - und das Masterzeugnis - zur Berechnung der Punktzahl im Ranking bei Zulassungsbeschränkten Studiengängen

* Sie reichen zudem ein Motivationsschreiben ein, mit dem Sie Ihren Wunsch, einen weiteren Master zu studieren, begründen

* Bei zulassungsfreien Studiengängen erhalten Sie bei Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen einen Studienplatz.

* Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen wird ein Ranking erstellt, dass aus der Note Ihres Masterabschlusses und der Punktbewertung Ihres Motivationsschreibens besteht. Bei mehreren Bewerbungen auf ein Zweitstudium im gleichen zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten 3% dieser Bewerbergruppe eine Zulassung.

Sehen Sie die Informationen, auch zur Punktevergabe, auch auf der Seite des Studierendensekretariats.

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