FAQ - Einschreibung
Externe BewerberInnen mit deutschem (Bachelor-)abschluss
Externe BewerberInnen mit internationalem (Bachelor-)abschluss
Interne BewerberInnen mit Bachelorabschluss an der Universität zu Köln
Was bedeutet eine Einschreibung unter Vorbehalt?
Ich habe eine Zulassung für einen Studiengang erhalten, warte aber noch auf weitere Bescheide
Externe BewerberInnen mit deutschem (Bachelor-)abschluss
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Masterstudienplatz erhalten, werden Sie per E-Mail informiert. Sie werden dann in Ihrem KLIPS Account die weiteren relevanten Informationen erhalten.
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss in Deutschland erworben haben, schreiben Sie sich im Studierendensekretariat ein. Die Einschreibung erfolgt digital.
Sie finden alle relevanten Informationen hier. Denken Sie auch daran, die Einschreibung mittels des Kontaktformulars für die EInschreibung zu beantragen.
Halten Sie sich bitte unbedingt auch an die dort genannten Fristen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Bachelorzeugnis, wenn Sie dieses nicht an der Philosophischen Fakultät Köln erworben haben, nicht im Studierendensekretariat, sondern in der Geschäfststelle Masterzulassung einreichen müssen. Bitte senden Sie eine amtlich beglaubigte Kopie postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung. Fügen Sie gerne einen frankierten, adressierten Rückumschlag bei, dann senden wir Ihnen Ihr Dokument zurück. Alternativ können Sie auch einen Termin zur persönlichen Vorlage des Originals im der Geschäftsstelle Masterzulassung vereinbaren. Sofern Sprachnachweise nachgefordert werden, verfahren Sie bitte genauso.
Das Abiturzeugnis senden Sie in amtlich beglaubigter Kopie an das Studierendensekretariat.
Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie zudem einen Willkommensbrief der Geschäftsstelle Masterzulassung, in dem Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studienbeginn sowie einen zoom-Link zu einer allgemeinen Erstsemesterberatung erhalten. Ggf. erhalten Sie auch noch E-Mails von FachvertreterInnen Ihres gewählten Studienganges.
Externe BewerberInnen mit internationalem (Bachelor-)abschluss
Wenn Sie Ihren Bachelor- oder Diplomabschluss im Ausland erworben und eine Zulassung für einen Studienplatz in Ihrem KLIPS-Account die Zulassung erhalten haben, können Sie den Zulassungsbescheid herunterladen. Sie werden weiterhin durch das International Office bezüglich Ihrer Einschreibung informiert. Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie zudem einen Willkommensbrief der Geschäftsstelle Masterzulassung, in dem Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studienbeginn sowie einen zoom-Link zu einer allgemeinen Erstsemesterberatung erhalten. Ggf. erhalten Sie auch noch E-Mails von FachvertreterInnen Ihres gewählten Studienganges.
Beachten Sie bitte Folgendes:
Die Einschreibung erfolgt online über das International Office der Universität zu Köln.
Für Ihre Einschreibung müssen Sie innerhalb der Einschreibefrist, die auf dem Zulassungsbescheid vermerkt ist,
- den Semesterbeitrag vollständig bezahlen
- Ihr Foto für Ihren elektronischen Studierendenausweis (UCCard) im KLIPS 2.0-System hochladen und
- die für eine rechtsgültige Einschreibung notwendigen Unterlagen einreichen.
Die Unterlagen müssen bis zum Ablauf der Einschreibefrist im International Office der Universität zu Köln online eingegangen sein (Upload).
In Ihrem KLIPS 2.0-Bewerberaccount wird angezeigt, welche Unterlagen Sie für die Einschreibung in KLIPS 2.0 hochladen müssen.
Nach erfolgter Einschreibung schicken wir Ihnen den Studierendenausweis (UCCard) per Post zu. Bitte achten Sie darauf, in KLIPS 2.0 eine gültige deutsche Postadresse zu hinterlegen.
Postadresse:
Universität zu Köln
International Office, Team Zulassung
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Interne BewerberInnen mit Bachelorabschluss an der Universität zu Köln
Wenn Sie im Auswahlverfahren einen Masterstudienplatz erhalten, werden Sie über eine E-Mail informiert. Sie werden dann in Ihrem KLIPS Account die weiteren relevanten Informationen erhalten.
Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss an der UzK erworben haben, schreiben Sie sich im Studierendensekretariat um. Die Umschreibung erfolgt digital.
Sie finden alle relevanten Informationen auf diesen Seiten. Denken Sie auch daran, die Einschreibung mittels des Kontaktformulars für die EInschreibung zu beantragen.
Halten Sie sich bitte unbedingt auch an die dort genannten Fristen. Beachten Sie auch Sonderbedingungen, wenn Ihr Abschluss länger zurückliegt und Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert waren!
Das Bachelorzeugnis müssen Sie als interne BewerberIn nicht nachreichen, weder bei der Geschäfsstelle Masterzulassung noch im Studierendensekretariat; wir klären Ihren Abschluss und die Aufhebung der Rückmeldesperre intern. Sofern Sprachnachweise nachgefordert werden, die bei der Bewerbung nicht vorlagen, senden Sie diese bitte möglichst in beglaubigter Kopie postalisch an die Geschäftsstelle Masterzulassung.
Sofern Sie zwischenzeitlich exmatrikuliert waren, senden Sie bitte das Abiturzeugnis in amtlich beglaubigter Kopie an das Studierendensekretariat.
Nach Ihrer Zulassung erhalten Sie zudem einen Willkommensbrief der Geschäftsstelle Masterzulassung, in dem Sie wichtige Informationen zu Ihrem Studienbeginn sowie einen zoom-Link zu einer allgemeinen Erstsemesterberatung erhalten. Ggf. erhalten Sie auch noch E-Mails von FachvertreterInnen Ihres gewählten Studienganges.
Gibt es für das Wintersemester auch die Möglichkeit der Doppel-/Parallelimmatrikulation bei nicht bestandener Bachelorprüfung?
Eine doppelte oder parallele Immatrikulation ist nicht möglich. Sie müssen also entweder im BA oder im MA im selben Fach eingeschrieben sein.
Sie können sich für zwei Studiengänge einschreiben, wenn einer von beiden nicht zulassungsbeschränkt ist.
Was bedeutet eine Einschreibung unter Vorbehalt?
Um eine Überprüfung der bei der Bewerbung hochgeladenen Dokumente zu ermöglichen, werden zunächst alle Bewerberinnen und Bewerber, die eine Zulassung erhalten, und einen deutschen BA (intern/extern) haben, unter Vorbehalt zu gelassen. Der Vorbehalt beeinträchtigt Ihr erstes Mastersemester nicht. Es wird aber eine Rückmeldesperre für das folgende Semester eingetragen. Dieser Vorbehalt wird aufgelöst, wenn Sie die erforderlichen Leistungen erbracht und diese bei uns eingereicht haben. Für Bewerbende mit internationalem Abschluss gelten andere Regelungen.
Sie müssen also nach Ihrer Einschreibung
- ggf. das Abiturzeugnis in beglaubigter Kopie an das Studierendensekretariat senden. Dies kann im Verlauf Ihres ersten Mastersemesters erfolgen.
- das Bachelorzeugnis in beglaubigter Kopie an die Geschäftsstelle Masterzulassung senden oder zu den angegeben Zeiten im Original vorgelegt werden. Das Zeugnis muss für das jeweilige Sommersemester bis zum 15. Juli und das jeweilige Wintersemester bis zum 15. Januar in der Geschäftsstelle Masterzulassung vorliegen.
- Falls noch weitere Dokumente, wie z.B. Sprachnachweise nachgefordert werden, müssen diese ebenfalls jeweils bis zum 15. Juli für das Sommer- und bis zum 15. Januar für das Wintersemester in der Geschäftsstelle Masterzulassung vorgelegt werden.
Wenn Sie Ihren Abschluss in Deutschland, extern, gemacht haben:
- senden Sie bitte amtlich beglaubigte Kopien Ihres Zeugnisses und ggf. einfache Kopien Ihrer Sprachnachweise an die Geschäftsstelle Masterzulassung
- senden Sie bitte eine amtlich beglaubigte Kopie des Abiturzeugnisses an das Studierendensekretariat.
Wenn Sie Ihren Abschluss außerhalb von Deutschland gemacht haben:
Die Zeugnisse werden nicht nochmal überrprüft (Überprüfung erfolgte durch die VPD bei uni assist)
Sie werden nur dann unter Vorbehalt eingeschrieben, wenn Sie noch Sprachnachweise nachreichen müssen. Diese müssen bis spätestens 15.7. bei Einschreibungen für das Sommersemester und bis spätestens 15.1. bei Einschreibungen für das Wintersemester an an die Geschäftsstelle Masterzulassung geschickt oder eingereicht werden.
Wenn Sie Ihren Abschluss an der Universität zu Köln - Philosophische Fakultät - gemacht haben:
- es ist kein Nachreichen des Bachelorzeugnisses erforderlich; wir klären dies intern
- falls Sprachnachweise nachgereicht werden müssen, reichen Sie diese in der Geschäftsstelle Masterzulassung ein.
- nur wenn Sie Ihren BA Abschluss in Vorsemestern abgelegt und bereits exmatrikuliert waren, gelten Sonderregelungen, dann müssen Sie das Abiturzeugnis auch im Studierendensekretariat einreichen.
Ich habe eine Zulassung für einen Studiengang erhalten, warte aber noch auf weitere Bescheide
Wenn Sie eine Zulassung zu einem zulassungsfreien Studiengang erhalten haben, aber noch auf einen Bescheid zu einem weiteren Studiengang warten, können Sie bis zum Ende der Einschreibezeit - 31. März - bis zur verbindlichen Einschreibung warten. Es ist aber auch möglich, den Studienplatz anzunehmen, sich einzuschreiben und zu einem späteren Zeitpunkt (spätestens 31.3.) zu wechseln.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang erhalten haben, aber noch auf (einen) weitere(n) Bescheid(e) warten, müssen Sie den Studienplatz in KLIPS annehmen und sich zu der dort hinterlegten Einschreibefrist einschreiben. Andernfalls verfällt dieser Studienplatz. Erhalten Sie im Anschluss einen Studienplatz zu einem Studiengang, den Sie bevorzugen, ist eine nachträgliche Umschreibung problemlos möglich.
Wenn Sie eine Zulassung zu einem Studiengang im Zwei-Fach-Master erhalten, ist eine Einschreibung nur möglich, wenn Sie auch eine Zulassung zu dem zweiten Fach erhalten.