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Kleine Zweithörerschaft an der Philosophischen Fakultät

Als Ersthörer*innen eingeschriebene und nicht beurlaubte Studierende anderer Hochschulen in Deutschland können auf Antrag als kleine Zweithörer*innen mit der Berechtigung zum Besuch von Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Prüfungen zugelassen werden. Die Universität zu Köln kann nach Maßgabe der Einschreibungsordnung die Zulassung von Zweithörer*lnnen gem. den Vorgaben des § 59 Hochschulgesetz (HG) beschränken.

An der Philosophischen Fakultät können im Rahmen einer „kleinen Zweithörerschaft“ jedoch nicht alle Lehrveranstaltungen frei belegt werden. Zu folgenden Lehrveranstaltungen wird grundsätzlich keine Genehmigung für die Lehrveranstaltungsbelegung im Rahmen einer kleinen Zweithörerschaft erteilt:

  • Lehrveranstaltungen der Lateinischen Philologie einschließlich den Kursen, die für den Erwerb von Lateinkenntnissen vorgesehen sind (Sprachkurse Latein I-III)
  • Lehrveranstaltungen des Studium Integrale
  • Lehrveranstaltungen des Historischen Instituts; ausgenommen Lehrveranstaltungen der Angloamerikanischen Geschichte für den Studiengang North American Studies in der Kooperation mit der Universität Bonn
  • Lehrveranstaltungen der Basismodule des Instituts für Deutsche Sprache und Literatur I
  • Lehrveranstaltungen des Instituts für Deutsche Sprache und Literatur II
  • Lehrveranstaltungen des Faches Romanistik; ausgenommen Lehrveranstaltungen für das Fachstudium Romanistik-Portugiesisch

In allen anderen Fällen entscheiden über den Zugang zu den Lehrveranstaltungen die/der für die Lehrveranstaltung verantwortliche Dozent/in und das zuständige Dekanat (hier vertreten durch die Studienberatung).

Die kleine Zweithörerschaft ist für jeweils ein Semester gültig. Voraussetzung für die Zulassung ist unter anderem die fristgemäße Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0.

Weiteres Vorgehen nach erfolgter Bewerbung über das Online-Bewerbungsportal KLIPS 2.0.:

  1. Ausdruck des sogenannten "Berechtigungsschein/Genehmigung für Kleine Zweithörer*innen" (Berechtigungsschein). Dieser wird Ihnen in Ihrem KLIPS 2.0-Account zum Download bereitgestellt.
  2. Tragen Sie bitte die Lehrveranstaltungen, an denen Sie teilnehmen möchten, in den Berechtigungsschein ein und lassen Sie sich die Erlaubnis, daran teilnehmen zu dürfen, von den jeweiligen Dozierenden per Unterschrift bestätigen.
  3. Mit dem von den Dozierenden gegengezeichneten Berechtigungsschein müssen Sie sich dann an die Fächerübergreifenden Studienberatung der Philosophischen Fakultät wenden, um die Genehmigung vom zuständigen Dekanat einzuholen. Dafür reicht es, der Beratungsstelle (studienberatung-philfak(at)uni-koeln.de) per E-Mail den gegengezeichneten Berechtigungsschein als PDF zu schicken. Nach erfolgter Überprüfung unterzeichnet und siegelt die fächerübergreifende Studienberatung das Dokument und schickt es Ihnen genehmigt zurück.
  4. Anschließend müssen Sie den von der Studienberatung genehmigten Berechtigungsschein in Ihrem KLIPS 2.0 Basis-Account fristgemäß hochladen.
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