zum Inhalt springen
Stabsstelle des Dekans

Kostenrechnung und Controlling

"Die Hochschulen führen ihren Haushalt auf der Grundlage eines ganzheitlichen Controllings, das die Kosten- und Leistungsrechnung, eine Kennzahlsteuerung und ein Berichtswesen umfasst."
Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz - HG) vom 16.09.2014, §5 Absatz 2.


Die Stabsstelle des Dekans für Kostenrechnung und Controlling ist zuständig für die Verwaltung, Kontrolle und das Monitoring der Haushalts- und Sondermittel der Philosophischen Fakultät, Koordination und Steuerung des operativen und des strategischen Budgetplanungsprozesses der Fakultät und die Erstellung des finanziellen Berichtswesens. Sie stellt die Informationsbasis für Finanzentscheidungen des Dekans sicher, unterstützt Berufungsverhandlungen durch die Erstellung von Finanzplänen und berät die Fächergruppen im Hinblick auf die Mittelverteilung- und Verwendung, Antragstellungen, Planungsprozess und SAP.

Seit der Prozessumstellung vom 01.04.2016 ist die Stabsstelle nicht mehr direkter Ansprechpartner für die Institute. Diese wenden sich bitte an Ihre Fächergruppenkoordinator*innen. Anfragen werden dort beantwortet oder ggf. gebündelt mit der Stabstelle geklärt.

Die Fächergruppenkoordinator*innen finden Sie unter folgendem Link: Institute & Seminare | Fächergruppen

Weiterhin ist Stabsstelle nicht für das Drittmittelcontrolling zuständig. Dieses erfolgt in Dezernat 7.



*